Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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Unterschiede in der Führung – Sicht von quereinsteigenden Schulleitungen 

Braucht eine Schule eine andere Führung als ein Wirtschaftsbetrieb? Und wenn ja, welche Unterschiede gibt es in der Führung unterschiedlicher Organisationen? Da es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der quereinsteigenden Schulleitungen gibt, haben wir im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Schulleitungsausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich mit sechs Quereinsteigenden dazu Interviews geführt. 

Zunahme an quereinsteigenden Schulleitungen in der Ausbildung 

Seit einigen Jahren können in verschiedenen Kantonen Führungspersonen ohne Lehrdiplom die Leitung einer Schule übernehmen. In der Neukonzeption der Schulleitungsausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich wurde dem Rechnung getragen, in dem neben den Grundlagen Teacher Leadership als Vorqualifikation für Lehrer:innen mit dem CAS Quereinstieg Schulleitung auch für Quereinsteigende in der Schulleitung die Möglichkeit einer Vorqualifikation geschaffen wurde. Seit drei Jahren können Führungspersonen aus anderen Organisationen während einem knappen Jahr praxisnah – der Grossteil des Lehrgangs findet an Schulen statt – mit der Führung an Schulen auseinandersetzen, um sich dann zu entscheiden, ob sie sich für eine Stelle bewerben. Bei einer erfolgreichen Bewerbung können sie noch den zweiten Teil der Schulleitungsausbildung berufsbegleitend absolvieren. 

In den letzten Jahren hat die Anzahl an quereinsteigenden Schulleitungen stark zugenommen. Zurzeit ist die siebte Durchführung des Lehrganges in der Durchführung und bisher haben bereits über 150 Führungspersonen den Lehrgang erfolgreich absolviert. Und auch in der Schulleitungsausbildung stieg in den letzten Jahren die Anzahl an quereinsteigenden Schulleitungen.

Abb.: Anzahl Teilnehmende des DAS SL 01 und 02 mit und ohne Lehrdiplom

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PICTS stärken – Tipps für ein Weiterbildungskonzept im digitalen Kontext

Der folgende Artikel liefert Schulleitungen Tipps für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess im digitalen Kontext. Larissa Meyer-Baron beschreibt am Beispiel einer Weiterbildung mit dem Zyklus 1-Team in Opfikon, wie Lehrpersonen auf diesem gemeinsamen Weg begleitet werden können. Insbesondere sticht die zentrale Rolle der Pädagogischen ICT-Supporter:innen (PICTS) hervor, die das Schulteam motivieren, unterstützen und nicht aus dem Weiterbildungskonzept wegzudenken sind.

Der Einsatz digitaler Geräte und die Umsetzung des Modullehrplans «Medien und Informatik» werfen im Schulfeld nach wie vor Fragen auf: Wie kann der Kompetenzaufbau der Lernenden altersgerecht und zielführend gestaltet werden? Wie viel Technologieeinsatz ist zweckmässig? Wie können die Lehrpersonen dabei gefördert und unterstützt werden?

Lehrpersonen des Zyklus 1 für die Integration von Medien und Informatik in den Unterricht zu befähigen ist besonders herausfordernd, weil es weder ein entsprechendes Fach noch eine verbindliche Weiterbildung dafür gibt. Oft sind Vorbehalte gegenüber dem Medieneinsatz vorhanden und die eigene Kompetenzerweiterung kommt neben allen weiteren Herausforderungen zu kurz.

Vor diesem Hintergrund war es der PICTS-Fachstelle der Schule Opfikon ein Anliegen, ein ansprechendes Angebot für die Lehrpersonen des Zyklus 1 zu schaffen. Das Schulteam sollte für den zweckmässigen Einsatz digitaler Geräte und die Förderung von Medien- und Informatikkompetenzen im Unterricht motiviert und befähigt werden.

Mit diesem Anliegen gelangte die PICTS-Fachstelle an das Zentrum Medienbildung und Informatik der PH Zürich. Schnell sind die Beteiligten zum Schluss gekommen, die ICT-Supporter:innen (PICTS) des Zyklus 1 aktiv in den Entwicklungsprozess und somit in die Kursdurchführung einzubinden. Gemeinsam mit der Schulleitung wurden die Ziele, das Setting und der grobe Ablauf der schulinternen Weiterbildung (SCHILW) geklärt.

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Als Schulleiterin nach Italien auswandern: «Nach fünf Tagen kam die grosse Überraschung»

Diesen Sommer hat Rita Sauter nach 12 Jahren an der Schule Hedingen ihre Sachen gepackt und ist nach Bergamo in Italien gezogen. Seit einigen Wochen leitet sie dort die älteste Schweizer Schule, die Scola Svizzera di Bergamo. Wie sich ihre Arbeit als Schulleiterin verändert und was sie in den ersten Wochen erlebt hat, erzählt sie im Interview.

Niels Anderegg: Du hast diesen Sommer als Schulleiterin von Hedingen im Kanton Zürich an die Schweizer Schule in Bergamo gewechselt. Was hat dich bewogen nach Italien zu ziehen?

Rita Sauter: An der Schule Hedingen war es mir sehr wohl und ich hatte keinen Grund, in eine andere Schule in der Schweiz zu wechseln. Als ich von der Stelle in Bergamo gehört habe, hat mich das Neue gereizt. Meine private Situation erlaubte es mir, etwas ganz anderes zu wagen. Und so packte ich meine Sachen und zog diesen Sommer nach Italien.

Niels Anderegg: Warum gibt es in Bergamo eine Schweizer Schule?

Rita Sauter: Bergamo hat die älteste Schweizerschule. Ursprünglich ist das Glarner Textilunternehmen Legler in die Region von Bergamo expandiert und hat da 1892 eine Schule für ihre Angestellten gegründet. Seither gibt es die Schweizerschule in Bergamo. Die heutige Präsidentin des Aufsichtsrates, Elena Legler, ist eine direkte Urenkelin der Schulgründer.

Niels Anderegg: Welches Profil hat die Schweizer Schule Bergamo?

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Netzwerkarbeit in und mit Schulen: Erfolgsfaktoren für Bildungserfolge am Beispiel des Netzwerkes «Zaungäste»

Die Anforderungen an Schulen steigen stetig, besonders im Bereich Digitalisierung, Inklusion und gesellschaftlichem Wandel. Eine effektive Strategie, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die Netzwerkarbeit. Sie fördert den Austausch von Wissen und Ressourcen und unterstützt die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernprozessen.

Was ist Netzwerkarbeit in Schulen?

Netzwerkarbeit beschreibt die systematische Zusammenarbeit von Schulen mit externen Partnern wie Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Universitäten. Auch intern, etwa zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen, wird vernetzt gearbeitet. Das Ziel: Synergien schaffen, um den Lernprozess zu fördern.

Warum ist Netzwerkarbeit wichtig?

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Navigieren im Veränderungsdschungel: Ein Leitfaden zur erfolgreichen Transformation

Unvorhersehbare Entwicklungen und radikale, oft existentielle Veränderungen in Politik, Gesellschaft, Markt und Technologie sind heute zur Norm geworden. Viele Organisationen reagieren darauf, wie sie es immer getan haben: Sie optimieren. Doch das reicht längst nicht mehr aus. Was wir brauchen, ist die Fähigkeit zur Transformation – ein Denken und Handeln in multiplen Zukünften, in Unberechenbarkeit und Planbarkeit. Das ist nicht immer angenehm, aber notwendig.

Das Buch «Transformation» von Oliver Haas, Klaus North und Claus-Bernhard Pakleppa dient als Orientierung und Handlungsanleitung im Dschungel der Veränderungen. Losgelöst von Hypes, Trends und Dogmen, schaffen die Autoren ein tiefes Verständnis für den professionellen Umgang mit tiefgreifendem Wandel. Sie reflektieren ihre eigenen, langjährigen Transformationserfahrungen anhand konkreter Praxisbeispiele und liefern Impulse sowie konkretes Handwerkszeug für die eigene Transformationsarbeit.

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Wie der Übergang zur neuen Schulleitung gelingt

In einer losen Folge thematisieren wir, wie ein Führungswechsel an Volksschulen gestaltet werden kann: Was können bisherige Schulleitungen, vorgesetzte Stellen sowie neue Schulleitungen und Teams zu einem gelingenden Übergang beitragen? Andrea Hugelshofer hat Claudie Meier und Beat Flach interviewt.

Claudie Meier und Beat Flach leiteten gemeinsam 10 Jahre lang eine Primarschule Winterthur. Flach war davor schon 8 Jahre allein der erste Schulleiter des Tägelmoos. Im Sommer 2024 haben sie die Schulführung in neue Hände gelegt.

Andrea Hugelshofer: Wie habt ihr damals euren eigenen Start als Schulleitung im Tägelmoos erlebt?

Beat Flach: Ich war der erste Schulleiter dieser Schule überhaupt. Ich schätzte, dass ich Zeit hatte – ich konnte das Tägelmoos in Ruhe organisieren und Prozesse etablieren. Gefehlt hatte mir das «Standing»: Ich war jung, viele Kolleg:innen waren älter – ich hätte mir damals mehr Klarheit in meiner Rolle gewünscht.

Claudie Meier: Ich schätzte, dass ich aus dem Team kam und Prozesse, Menschen, insbesondere auch den Co-Schulleiter kannte. Ich konnte mit einem Beispiel von Schulführung einsteigen – gemeinsam entwickelten wir dann vieles weiter. Ich startete mit 40 Prozent, was ein zu kleines Pensum für das war, was ich erreichen wollte – Schulentwicklung fand vor allem in unserer unbezahlten Überzeit statt.

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Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) – Schüler:innen individuell fördern

Die Begabungs- und Begabtenförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule. Das Schulteam gestaltet einen Unterricht, welcher die individuellen Begabungen und Stärken aller Lernenden weckt und fördert. Ein weiterer Aspekt ist die Begabtenförderung für Schüler:innen mit exzellenten Leistungen, damit diese ihr Potenzial entfalten können.

Als Schulteam ist es zentral Konzepte und Ideen zur Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung (weiter)zu entwickeln – als wichtiger Impuls für die Unterrichts- und Schulentwicklung.

BBF als Auftrag der Schulen

Die Volksschule hat den Auftrag, die individuellen Begabungen und Neigungen aller Kinder und Jugendlicher zu berücksichtigen und zu fördern (siehe § 2, Abs. 4, VSG).

Die Begabungsförderung betrifft alle Lernenden und erfolgt meist im Regelunterricht. Begabungen können in verschiedenen Bereichen (fachliche und personale sowie soziale Begabungen) vorhanden sein.
Die Begabtenförderung fokussiert auf die Unterstützung (hoch)begabter Lernender und kann meist nicht allein durch den Regelunterricht abgedeckt werden.
Die Übergänge zwischen den beiden Bereichen sind oft fliessend.

Möglichkeiten der Förderung

Viele Schüler:innen fühlen sich in der Regelklasse wohl, wenn ein Unterricht gewährleistet ist, der ihre individuellen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen abdeckt. Bei hochbegabten Schüler:innen können jedoch auch besondere pädagogische Bedürfnisse (beispielweise aufgrund permanenter Unterforderung oder Probleme im sozialen wie emotionalen Bereich) entstehen, die nicht durch den Regelunterricht abgedeckt werden können. Dann können zusätzliche Angebote auf unterschiedlichen Ebenen genutzt werden:

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25 Jahre Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich

Der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Mit über 500 Mitglieder ist der Verband heute eine feste Grösse und wichtige Stimme in der Bildungslandschaft im Kanton Zürich. Dies war nicht immer so, wie Peter Gerber, Gründungspräsident des VSLZH, und Sarah Knüsel, die Nachfolgerin und aktuelle Präsidentin, im Gespräch mit Niels Anderegg erzählen.

Welche Gedanken verbindet ihr mit dem 25-jährigen Jubiläum des VSZLZH?

Peter Gerber: Dass es den VSLZH heute immer noch gibt, ist für mich eine schöne Bestätigung, dass es richtig war, ihn vor 25 Jahren gegründet zu haben. Wenn es den Verband nicht brauchen würde, dann würde es ihn auch nicht mehr geben.

Sarah Knüsel: Den VSLZH braucht es unbedingt. Als Berufsverband sind wir die Stimme der Schulleitungen und vertreten diese in den verschiedensten Gremien.

Gerber: Den Schulleitungen eine Stimme zu geben, war bei der Gründung unsere Absicht.

Wie kam es zur Gründung des VSLZH?

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Welche Informationsrechte Eltern gegenüber Schulen haben

Eine Lehrperson lud die getrenntlebenden Eltern einer Schülerin zu einem gemeinsamen Elterngespräch ein. Rund eine Woche später teilte der Schulleiter dem Vater mit, dass mit jedem Elternteil ein separates Gespräch geführt werde. Gleichentags schrieb der Vater dem Schulleiter per E-Mail zurück, er wolle wissen, ob auf Wunsch der Schule oder der Mutter getrennte Gespräche vorgesehen seien, weshalb er um Einsicht in die entsprechenden E-Mails der Mutter ersuche. Reto Allenspach zeigt anhand dieses Fallbeispiels auf, was die Schulverantwortlichen bei der Zusammenarbeit mit getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zu beachten haben.

Mit dem oben beschriebenen Fall hatte sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem Entscheid VB.2019.00153 vom 12. September 2019 zu befassen. An das Verwaltungsgericht gelangte der Vater, nachdem die Kreisschulpräsidentin sein Einsichtsgesuch abgewiesen hatte und danach der Bezirksrat seinen Rekurs teilweise gutgeheissen und ihm zudem zwei Drittel der Rekurskosten auferlegt hatte. Auch wenn dies im Verwaltungsgerichtsurteil nicht ausdrücklich erwähnt wird, lässt sich schliessen, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge innehatten.

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