Auf Schulbesuch in Niederösterreich

Eine Delegation von 14 Personen aus der Schweiz besuchte Ende April 2026 im Rahmen des Projekts #schuleverantworten ihre Kolleg:innen in Niederösterreich. Im Zentrum standen Schulbesuche und der fachliche Austausch zur Frage, wie Lernen, Führung und Schulentwicklung in unterschiedlichen Kontexten gestaltet werden. Niels Anderegg gibt Einblick in Eindrücke und weiterführende Fragen aus dieser Begegnung.

Die PH Niederösterreich und die PH Zürich betreiben gemeinsam das Projekt #schuleverantworten. Viermal im Jahr erscheint ein Web-Journal, welches sich an Führungspersonen von Schulen richtet und kostenlos abonniert werden kann. Parallel zum Web-Journal wird jeweils ein Web-Dialog veranstaltet, in welchem sich Führungspersonen aus der Schweiz und Österreich zum Thema des Web-Journals anregen lassen und austauschen können. Am Projekt beteiligen sich sowohl Mitarbeitende der beiden Hochschulen als auch Führungspersonen von unterschiedlichen Schulformen aus beiden Ländern. Gemeinsam bilden sie das Redaktionsteam und das Editorial Board. Ziel von #schuleverantworten ist es, Entwicklungen, Erfahrungen und Erkenntnisse praktisch und wissenschaftlich im Dialog zwischen schulischen Führungspersonen länderübergreifend zu teilen.

Um den Austausch auch innerhalb des #schuleverantworten-Teams zu stärken, organisierten Stefanie Michel und Frank Brückel zum zweiten Mal gegenseitige Besuche. Finanziell unterstützt werden die Besuche von Movetia.

Vom 27. bis 29. April 2026 besuchte eine Delegation von 14 Personen aus der Schweiz ihre Kolleg:innen in Niederösterreich. Sie haben ein reiches und interessantes Programm zusammengestellt. Vom Kindergarten über die Volksschule und das Gymnasium bis zu Berufsschulen erhielten die Teilnehmenden während fünf verschiedener Schulbesuche vertiefende Einblicke in das österreichische Schulsystem und den Alltag als Schulleiter:in in Österreich. An einem Nachmittag fand zudem ein inhaltlicher Austausch zur Leseförderung und zur Frage der Förderung von Deutsch als Zweitsprache statt und an einem anderen Nachmittag eine Redaktionssitzung zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Produkte.

Weiterentwicklung von #schuleverantworten an der PH Niederösterreich
Weiterentwicklung von #schuleverantworten an der PH Niederösterreich

Nachfolgend finden Sie einige persönliche Eindrücke von Teilnehmenden über einzelne Elemente der Reise.

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Jetzt braucht es «Schulleitung für alle»

Wie «Schule für alle» gelingen kann, gehört zu den zentralen Herausforderungen für Schulleitungen. Zwischen politischem Auftrag, gesellschaftlichen Erwartungen und zunehmendem heterogenen Schulalltag geht es für Führungspersonen darum, Integration nicht nur zu organisieren, sondern wirksam zu verankern. Im Fokus stehen dabei das Verständnis und die gezielte Nutzung sonderpädagogischer Expertise als integraler Bestandteil schulischer Führung.

Der Beitrag von Aurelia Hummel und Alexandra Hofmann, der im PROFIL Nr. 2/2026 am 26. Juni erscheint, nimmt genau diese Perspektive ein. Im Interview greift Ivo Kamm zentrale Gedanken ihrer Publikation auf und vertieft sie aus der Perspektive von Schulleitungen: Was bedeutet es konkret, Integration zu führen? Welche Kompetenzen sind gefragt? Und wie kann es gelingen, die «Schule für alle» im Spannungsfeld von Praxis, Politik und öffentlichem Diskurs nachhaltig zu stärken?

Die beiden Autorinnen Aurelia Hummel und Alexandra Hofmann zeigen auf, warum eine integrative Schule nur dann ihre Wirkung entfalten kann, wenn sonderpädagogische Konzepte nicht isoliert gedacht, sondern bis auf die Leitungsebene hin durchdrungen und verantwortet werden. Am Beispiel der Psychomotoriktherapie verdeutlichen sie, welches Potenzial in professionell eingesetzten Förderangeboten liegt – und welche Risiken entstehen, wenn dieses Wissen im System nicht ausreichend verankert ist.

1. Ihr Text plädiert für eine «Schule für alle» und betont die Notwendigkeit einer vertikalen Verankerung sonderpädagogischer Konzepte. Was hat Sie dazu bewogen, diesen Beitrag gerade jetzt zu schreiben?

Hummel: Weil wir nicht glauben, dass die Schule für alle kaputt ist. Wir sind am Besserwerden mit den Instrumenten, die wir haben. Eines der Wichtigsten – aus unserer Sicht als Psychomotoriktherapeutinnen – sind die sonderpädagogischen Massnahmen, die den Volksschulen gegeben sind. Da erleben wir im Berufsalltag beides, dass Kindern und ihren Lehrpersonen wirklich eine Last genommen wird – oder wie das System leerläuft. Dann sagen alle: «Seht ihr? Diesen Kindern helfen wir nur noch mit einer separaten Schiene.» Dabei wäre das oft nicht nötig.

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Future Skills: Problemlösen, Nachhaltigkeit und Innovationskraft in der Schule stärken

Wie können Schulen Kinder und Jugendliche auf eine zunehmend digitale, komplexe und unsichere Welt vorbereiten? Im Projekt ComeThinkAgain hat die PH Zürich erste Weiterbildungsmodule zu Computational Thinking, Entrepreneurship Education und Green Skills mit Lehrpersonen und Berufsbildner:innen erprobt. Die Erfahrungen zeigen: Future Skills entstehen dort, wo digitales Problemlösen, nachhaltiges Denken und kreative Ideenentwicklung zusammenkommen. Ein Beitrag von Bernadette Spieler, Melanie Kieber und Henry Chen.

Welche Kompetenzen brauchen Schüler:innen, um die Zukunft nicht nur zu verstehen, sondern aktiv mitzugestalten? Diese Frage beschäftigt vor allem dann, wenn fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben geplant werden. Im Erasmus+ Projekt ComeThinkAgain werden dazu Weiterbildungsmodule entwickelt, die drei Kompetenzbereiche verbinden: Computational Thinking, Entrepreneurship Education und Green Skills.

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Grenzen der integrativen Beschulung

Das Bundesgericht prüfte im Urteil 2C-665/2025 vom 11. Februar 2025 die Voraussetzungen für die Zuweisung eines Kindes mit Down-Syndrom in eine separative Sonderschulung. Thomas Bucher zeigt im folgenden Beitrag zudem entscheidende Hinweise auf, welche Grenzen entlang verschiedener gesetzlicher Grundlagen zu beachten sind.

Dem Urteil lag die Frage zugrunde, unter welchen Voraussetzungen die Zuweisung eines Kindes mit Down-Syndrom in eine separative Sonderschulung mit dem verfassungs- und konventionsrechtlichen Integrationsgebot vereinbar ist. Das Bundesgericht setzte sich dabei vertieft mit den Anforderungen auseinander, welche Art. 8 Abs. 2 BV, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die UNO-Behindertenrechtskonvention an staatliche Bildungsentscheide stellen.

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