Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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Wie Forschung für Führungspersonen sinnvoll sein kann

Grosse Werkstatt Schulführung – Schulentwicklung und Diplomierung des ersten DAS Schulführung Advanced

Während des einjährigen Durchlaufs des DAS Schulführung Advanced findet in den frühen Abendstunden vier Mal pro Jahr ein zweistündiger Austausch mit einem spannenden Thema eines geladenen Referenten statt. In diesem neu entwickelten Format «Werkstatt» tauschen sich DAS-Teilnehmende, Forschende, Praktizierende und Dozierende aus, welche sich für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Schulführung – Schulentwicklung interessieren.

Forschende stellen ihre Projekte vor und diskutieren mit Schulleitungen und Dozierenden ihre Ergebnisse. Praktizierende erhalten für ihr Führungsverhalten und ihre Schulentwicklungsprozesse relevante und handlungsorientierte Erkenntnisse. Forschende nehmen wichtige Aspekte aus dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der Praktizierenden in die Planung, Ausrichtung und Interpretation ihrer Forschung auf. So kann die wichtige Verzahnung von Wissenschaft und Praxis gelingen. Eine Win-Win-Situation! Wie Forschung für Führungspersonen sinnvoll sein kann weiterlesen