Probezeitkündigung bei Krankheit

Lehrpersonen, die im vergangenen August eine Stelle angetreten haben, befinden sich derzeit noch in der Probezeit. Wie ist die Rechtslage, wenn die Lehrperson während der Probezeit längere Zeit krank ist? Kann die Schulpflege trotz Krankheit eine Probezeitkündigung aussprechen? Anhand eines Verwaltungsgerichtsentscheides vom letzten Mai beantwortet Reto Allenspach diese Fragen.

Sachverhalt

Dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich (VGer, 16. Mai 2024, VB.2023.00570) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrperson trat am 1. August 2022 eine Stelle als Primarlehrerin in einer Gemeinde im Kanton Zürich an. Ab dem 21. November 2022 war sie vollständig arbeitsunfähig. Mit Beschluss vom 20. Januar 2023 löste die Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit der Lehrperson mittels Probezeitkündigung per 3. Februar 2023 (Freitag vor den Sportferien) auf.

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Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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Schulhauszuteilung per Losentscheid

Auf Beginn jeden Schuljahres werden Schüler:innen einem bestimmten Schulhaus zugeteilt. Dies ist insbesondere bei der Kindergartenzuweisung eine für die Schulverwaltung, die Schulleitung und die Schulpflege nicht zu unterschätzende Aufgabe, weil  Erziehungsberechtigte zuweilen nicht einverstanden sind und dies zu heftigen Reaktionen führen kann. Thomas Bucher führt die Rechten und Pflichten für Schulen und Eltern auf und erklärt einen Fall, der durch das Los entschieden wurde.

Schulpflegen kommt nach § 42 Abs. 3 Ziff. 6 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) die Aufgabe zu, Schüler:innenr an die Schulen zuzuteilen. § 25 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) nennt die bei der Zuteilung zu den Schulen und Klassen anzuwendenden Kriterien. Neben der Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Schulklassen zu achten, wobei insbesondere die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft und die Verteilung der Geschlechter zu berücksichtigen sind. Der Verordnungsgeber gibt durch § 25 Abs. 1 VSV zentrale Kriterien vor, die es im individuell-konkreten Zuteilungsfall zu beachten gilt. Die Aufzählung der Kriterien ist auch deshalb nicht abschliessend, weil im Rahmen der Ausübung des sogenannten pflichtgemässen Ermessens das Rechtsgleichheits- und Willkürverbot sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen zu befolgen sind (Häfelin, U./Müller, G./Uhlmann, F.: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A, Zürich 2020, Rz. 409).

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Die Leitung Bildung steuert durch Koordination

In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich die Stelle der Leitung Bildung geschaffen. Die Ausgestaltung dieser rein kommunal finanzierten Stelle ist den Gemeinden überlassen und steht im engen Zusammenhang mit den örtlichen Gegebenheiten und der gemeindeeigenen Organisation. Inwieweit gleichen sich diese Positionen in den verschiedenen Gemeinden und welches ist die Rolle der Leitung Bildung im Steuerungsprozess der Schule im Kanton Zürich? Mit diesen Fragen befasste sich Nadine Kuhn in Ihrer MAS-Arbeit im Rahmen des MAS Bildungsmanagement an der PH Zürich. Dabei nahm sie drei Gemeinden von ähnlicher Grösse unter die Lupe.

Mit der Änderung des Volksschulgesetzes vom April 2020 erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, eine Leitung Bildung als neue Hierarchiestufe zwischen Schulleitung und Schulpflege zu setzen mit dem Ziel, die Behörden und Verwaltungen zu entlasten.

Die Schule als komplexes System

Im Bildungssystem der Schweiz herrscht seit mehr als 200 Jahren eine nicht klar hierarchisch trennbare Zuständigkeit und Mitspracheregelung vor. Wenige Vorgaben auf Bundesebene lassen den Kantonen einen erheblichen Spielraum für die Ausgestaltung der Schule.

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Das erste Jahr als Schulpräsidentin: Wie alles begann

Caroline Čada, Schulpräsidentin Uitikon, berichtet in einer mehrteiligen Beitragsserie über ihre Erfahrungen und Gedanken im ersten Jahr. So hat alles angefangen.

«Geboren werden, das kann jeder! Sogar ich habe es geschafft! Aber dann, dann muss man werden! Werden!» Dem humorvoll-verzweifelten Satz von Benjamin Malaussène, Hauptfigur in Daniel Pennacs Buch «Monsieur Malaussène» (1995, frei übersetzt), entnimmt man eine der schwierigsten Aufgaben des Menschen: seine eigene Entwicklung. Es ist nämlich keine einfache Sache, den zahlreichen und vielfältigen Anforderungen des Werdens, in welcher Richtung auch immer gerecht zu werden.

Mit einem Augenzwinkern kann man den Satz so umformulieren: «Gewählt werden, das kann jeder! Sogar ich habe es geschafft!». Das stimmt, und das ist das Besondere an politischen Ämtern: Jeder kann sich wählen lassen.

Vom Mitglied der Schulpflege zur Schulpräsidentin

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Lehrpersonenmangel: Schule zwischen Krise und Aufbruch

In den letzten Wochen war der Lehrpersonenmangel ein beherrschendes Thema in den Medien. Auch der zunehmende Leistungsdruck, die integrative Schule und der damit verbundene Anspruch an Lehrpersonen wurden aufgegriffen. Kaum hinterfragt wird hingegen, wie Führungspersonen im Bildungswesen mit diesen Herausforderungen umgehen können, um sie im Alltag gut bewältigen zu können oder sogar als Bereicherung wahrzunehmen. Frank Brückel über Austauschmöglichkeiten, die dabei helfen können.

Die Berichte reichen von gegenseitigen Schuldzuweisungen (NZZ vom 4.7.2022), über einen Lehrer-Crashkurs in 9 Punkten (NZZ am Sonntag vom 20.8.2022) bis hin zu Erfahrungsberichten von Betroffenen (Sonntagszeitung vom 20.8.2022). Vielleicht nicht ganz so prominent, aber genauso aktuell, wurde der zunehmende Leistungsdruck aufgegriffen (Sonntagszeitung vom 20.08.2022) oder auch der Anspruch an Lehrpersonen, alle Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten in den Unterricht zu integrieren. All diese Themen laufen bei der Schulleitung zusammen. Doch kaum jemand spricht davon, wie diese breite Führungsverantwortung heute zu bewältigen ist.

Austausch über gute Praxis

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«Ich habe in den letzten Wochen den Drive verloren, was ich sehr schade finde…»

Entwicklungen in Schulen lassen sich nicht an einzelnen Personen oder Funktionen «festmachen». Wir überschätzen uns als Personen und unsere individuellen Handlungen, auch wenn wir aus der Schulentwicklungsforschung wissen, dass bei Veränderungen das Kollektiv und das gemeinsame Lernen in Gruppen eine zentrale Rolle spielt. Andrea Kern, Frank Brückel und Reto Kuster mit ihrem zweiten Beitrag zum Thema Schulentwicklung.

Eine grosse Herausforderung für das Gelingen von Entwicklungsprozessen ist das Zusammenbringen verschiedener Haltungen und subjektiver Überzeugungen bei der Umsetzung eines Projekts. Untersuchungen wie jene von Helmke & Jäger 2002 oder Klieme et al. 2006 lassen erahnen, dass dieser kollektive Kraftakt nicht immer so gelingt, wie man dies aus sicherer Distanz zum Schulalltag mit analytischem Blick gerne hätte.

Darauf deutet auch das nachfolgende Beispiel, welches einer realen Projektsituation entspringt und die Mehrschichtigkeit von Schulentwicklung vor Augen führt.

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Schulbesuche von Behördenmitgliedern

Seit der Einführung von Schulleitungen wird immer wieder darüber diskutiert, ob und in welcher Form Behördenmitglieder Unterrichts- oder Schulbesuche machen sollen. Während in den einen Kantonen solche Besuche weiterhin gesetzlich verankert sind, lassen andere diese Frage offen. Niels Anderegg erklärt, warum Besuche von Behördenmitgliedern wichtig sind und wie diese mit Beurteilungsfragen zusammenhängen.

Ich kann mich noch gut an die heftigen Diskussionen erinnern, welche wir bei der Einführung der Schulleitung hatten. Sollen die Mitglieder der Schulpflege noch Unterrichtsbesuche machen oder ist dies nun die Aufgabe der Schulleitung?

Die Gegner argumentierten mit der neuen Aufgabenverteilung. Die Schulpflege soll nicht mehr operativ tätig sein und sich auf die strategische Führung konzentrieren. Auch wurde die Angst geäussert, dass die Schulpflegen bei ihren Besuchen die Autorität der Schulleitung unterlaufen könnte. Andere wiederum wollten nicht weiter von Laien beurteilt werden beziehungsweise als Laien beurteilen.

Die Befürworter sahen die Gefahr, dass die Behördenmitglieder ohne die Besuche den Draht zur Schule verlieren könnten. Sie wüssten dann noch weniger von den Nöten und Anstrengungen der Lehrerinnen und Lehrern, dadurch könnten diese im Dorf nicht verteidigen und schon gar nicht strategisch führen. Der Schulalltag sei dann weit weg von der Schulpflege und ihre Entscheidungen hätten kaum noch etwas mit der Realität an der Schule zu tun. Auch wurde befürchtet, dass die Schulleitung ohne die Schulbesuche der Schulpflege zu viel Macht auf sich vereine und die Schulpflege sich kein eigenes Bild von der Schule machen könnte.

Interessanterweise verliefen damals die Gräben queer durch die Lehrerschaft und die Schulbehörden. Man war sich auf beiden Seiten nicht einig.

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«Es ist an der Zeit, Leitung Bildung zu ermöglichen»

Der Regierungsrat hat entschieden, mit der Leitung Bildung eine neue Hierarchiestufe an den Volksschulen des Kantons Zürich zu ermöglichen. Jörg Berger hat Matthias Weisenhorn, Leiter Abteilung Lehrpersonal, VSA Kanton Zürich, befragt, wie er dazu steht.

Matthias Weisenhorn, sind Sie glücklich über den Entscheid des Regierungsrats?

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. In den Schulen im Kanton Zürich herrscht eine grosse strukturelle Vielfalt. Neben der Grossstadt Zürich gibt es kleine ländliche Gemeinden. Hier eine Struktur zu finden, die für alle passt, ist eine grosse Herausforderung. In diesem Sinn ist es richtig, mit der Leitung Bildung eine Möglichkeit zu bieten, Aufgaben und Verantwortungen anders zu verteilen, als dies bisher zwischen Schulleitung und Schulpflege der Fall war.

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Vom Unterrichts- zum Schulbesuch

Mit der aktuellen Revision des Volksschulgesetzes im Kanton Zürich verlagert sich die Zuständigkeit bezüglich Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) von Lehrpersonen ganz zu den Schulleitenden. Damit verbunden ändern auch die Vorgaben bezüglich Schulbesuchen. Schulbehörden werden mit dem Ziel einer Stärkung ihrer strategischen Führung weiterhin Schulbesuche durchführen aber ohne Vorgaben darüber, wieviele Besuche es geben soll und wie diese gestaltet werden sollen.

Bisher: Fokus UNTERRICHTSbesuch

Als Mitglied einer (Kreis-)Schulbehörde mache ich viele Unterrichtsbesuche. Spannend ist es zu sehen, wie unterschiedlich Lehrpersonen die Beziehungen zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern gestalten, wie sie die Klasse führen und den Unterricht gestalten. Auch Zusammenarbeit kann im und rund um den Unterricht erlebt werden – selten ist eine Lehrperson längere Zeit allein im Schulzimmer mit den Schülerinnen und Schülern. Nicht nur während des Unterrichts mache ich Beobachtungen – sondern immer auch auf dem Weg: Komme ich in der grossen Pause, fällt mir auf, wie der Aussenraum gestaltet und genützt ist, was die Kinder auf dem Pausenplatz tun, wie sie und die Pausenaufsicht mit Konflikten und schwierigen Situationen umgehen. Aber ich erlebe auch die Atmosphäre im Lehrerzimmer, habe selbst das ein oder andere Gespräch bei der Kaffeemaschine und sehe, wie Absprachen getroffen werden. Nach dem Unterrichtsbesuch nehme ich mir live vor Ort oder telefonisch Zeit für ein Gespräch mit der Lehrperson.

Diese Unterrichtsbesuche sind wertvoll für mich und mein Verständnis dessen, was unsere Schulen beschäftigt. Gleichzeitig habe ich mich als Behördenmitglied immer etwas daran gestossen, dass wir eben «Unterrichtsbesuche» machen und damit unsere Aufgabe sehr nahe an der Rolle der Schulleitenden ist.

Neu: Fokus SCHULbesuch

Ich freue mich deshalb darüber, dass laut Volksschulgesetz weiterhin Behördenbesuche vorgesehen sind, dass sich jetzt aber der Fokus verschiebt hin zur Schule als Ganzes. Vielleicht werden also die Wege ins Schulhaus mit meinen Beobachtungen der Raumnutzung, der Pausenzeit, des Umgangs miteinander an dieser Schule genauso wichtig sein wie der Unterrichtsbesuch.

Ich möchte weiterhin Schwerpunkte einzelner Fächer kennenlernen und etwas darüber erfahren, wie die Lehrpersonen die Arbeit in diesem konkreten Schulhaus erleben. Ich freue mich darauf, über meine Eindrücke und Erfahrungen mit der Schulleiterin oder mit Mitarbeitenden ins Gespräch zu kommen und die beobachteten Themen auch im Schulprogramm wiederzufinden – z.B. als Stärken dieser Schule!

Wie könnten diese Besuche auch zukünftig nützlich gestaltet werden? Wie können Schulbehördenmitglieder «am Puls» der Schule und im Austausch mit den Lehrpersonen und der Schulleitung bleiben? Wie können solche Besuche auch für den Umgang mit strategischen Themen genützt werden und letztendlich einen Beitrag zu einer «guten Schule» leisten?

Gesucht: Schulen, die schon SCHULbesuche durchführen

Als Dozentin an der PH Zürich interessiert es mich – und andere Lesende bestimmt auch – welche Schulgemeinden schon jetzt die Besuche der Behördenmitglieder «anders» durchführen. Wie gestalten Sie diese Besuche? In welcher Form tauschen Sie sich über Eindrücke mit den Mitarbeitenden der Schule aus? Was bewirken diese Besuche?

Gerne möchte ich Sie einladen, in der Kommentarfunktion Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen! Wir sind gespannt!

Zur Autorin

Andrea Hugelshofer ist Dozentin im Zentrum Management und Leadership an der PH Zürich und Mitglied einer Kreisschulpflege in Winterthur. Sie beschäftigt sich als Beraterin und Dozentin mit Themen rund um Personalentwicklung, den Erhalt von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie dem Umgang mit Konflikten. Insbesondere verantwortet sie spezifische Weiterbildungsangebote für Mitglieder von Schulbehörden.

Redaktion: Jörg Berger

Titelbild: Pixabay