Schullaufbahnentscheide – Umstufung innerhalb der Sekundarstufe

Als Schullaufbahnentscheide gelten die Rückstellung vom Kindergarteneintritt, der Übertritt in die Primarstufe bereits nach einem oder aber erst nach drei Kindergartenjahren, die Repetition oder das Überspringen einer Klasse sowie der Übertritt in die Sekundarstufe. Auch eine Umstufung innerhalb der Sekundarstufe, etwa von der Abteilung A in die Abteilung B, ist ein bedeutsames Ereignis und führt nicht selten zu einem Dissens zwischen den Erziehungsberechtigen und der Klassenlehrperson. Thomas Bucher erklärt die rechtlichen Grundlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Schullaufbahnentscheiden finden sich in § 32 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und in den §§ 33-40 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101).

Die Eltern einer Sekundarschülerin der dritten Sekundarklasse rekurrierten gestützt auf § 75 Abs. 1 VSG gegen den Beschluss der Schulpflege. In der Folge befasste sich der zuständige Bezirksrat mit dem Umstufungsentscheid. Da der Bezirksrat dem Entscheid der Schulpflege folgte, führten die Eltern Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich (VB.2021.00219). Sie verlangten, dass der angefochtene Beschluss des Bezirksrats aufzuheben und ihre Tochter in der 3. Sekundarschule der Abteilung A zu belassen sei.

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Theorie U – schöpferische Annäherung an das noch Unbekannte

Schule ist einerseits ein Ort der Kontinuität und des Bewahrens, andererseits muss sie den gesellschaftlichen Wandel aufnehmen und sich entsprechend verändern. In diesem Spannungsfeld sind Führungskräfte gefordert, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Theorie U ist ein praxisorientiertes Modell, um aus einer entstehenden Zukunft heraus zu führen und Veränderungen dort zu initiieren, wo sie sinnvoll und notwendig sind. Samuel Hug war am Seminar «Theorie U: Von der Selbstführung zur Systemführung» der PH Zürich dabei und teilt mit uns seine Erkenntnisse.

«Ich glaube, Noten abschaffen, ist keine gute Idee, und ich glaube, Noten sind höchst problematisch, beides», sagt der Bildungsexperte Roland Reichenbach in der Sternstunde Philosophie vom 2. Juni 2024. Wie gehen wir mit solchen Paradoxien um?

Der deutsche MIT-Forscher (Massachusetts Institute of Technology) und Berater Otto Scharmer beschreibt drei Entwicklungsstufen in der Bildung, die er in den letzten Jahrzehnten beobachtet hat. Diese Entwicklung geht vom «Teaching for Testing» über das «Student-Centric Learning» hin zum «Whole Person/Whole System Learning» (oder auch Flourishing Head, Heart, Hand).[1] Am Beispiel «Schule ohne Noten» werden die unterschiedlichen Haltungen der drei Stufen im Bildungsumfeld sichtbar, die derzeit kontrovers diskutiert werden. Insbesondere beim Übergang in ein «Whole Person/Whole System Learning» wird deutlich, dass neue Formen des Denkens und Handelns zu etablieren sind, die sich nicht einfach aus bestehenden Narrativen und Mustern ableiten lassen.

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Beschäftigung mit langfristigen Zielen – Wunsch oder Realität?

Eine eindrückliche Befragung von Schulleitungen in der Schweiz («Schulleitungsmonitor Schweiz») hat vor zwei Jahren für Aufmerksamkeit gesorgt. Mit Blick auf die Daten lässt sich folgende These ableiten: Schulleitungen wünschen sich eine intensive und kollektive Arbeit an langfristigen Zielen der Schule. Nur: Wunsch und Realität klaffen derzeit deutlich auseinander. Was für eine solche These spricht und welche Hilfestellungen von Modellen wie Leadership for Learning oder dem Schulentwicklungsrad zu erwarten sind, das thematisiert Reto Kuster in diesem Blogbeitrag.

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz, der Conférence latine des chefs d’établissements de la scolarité obligatoire und der Pädagogischen Hochschule FHNW, haben 2035 Schulleitungen auf einen Online-Fragebogen geantwortet. Befragt wurden sie zu deren Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen, Motivationslage und Rahmenbedingungen. Dies mit dem Ziel, mehr über die «Schlüsselposition» von Schulleitungen zu lernen und Hinweise auf zukünftige Entwicklungen zu erhalten.

Vorstellungen für die Schule des 21. Jahrhunderts

Besonders interessant für die zu Beginn formulierte These, dass sich Schulleitungen eine intensive und kollektive Arbeit an langfristigen Zielen wünschen, sind Antworten auf die Frage nach den Vorstellungen und Visionen für die Schule des 21. Jahrhunderts. Folgende Entwicklungstendenzen stechen heraus:

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Neue Wege der Mitarbeitendenbeurteilung: Das Vierjahreszyklus-Modell der Schule Hedingen setzt auf kollegiale Hospitation 

Die Schule Hedingen im Kanton Zürich geht neue Wege in der Mitarbeitendenbeurteilung (MAB). Unter der Leitung von Rita Sauter wurde ein innovatives Modell eines Vierjahreszyklus entwickelt, das kollegiale Hospitationen und ein Mitarbeitendengespräch (MAG) mit vertiefter Mitarbeitendenbeurteilung in den Mittelpunkt stellt. Dieser Ansatz fördert eine tiefere, gemeinschaftliche Reflexion pädagogischer Praktiken und ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Personalführung und -förderung. 

Auslöser für die Entwicklung des Modells 

Ab dem Schuljahr 2021 wurden die Beurteilungsverfahren (MAB) für Lehrpersonen und Schulleitungen im Kanton Zürich vereinfacht und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Die Beurteilung von Lehrpersonen erfolgt nun jährlich im Rahmen der Mitarbeitendengespräche (MAG). Für die Beurteilung der Lehrpersonen ist die Schulleitung abschliessend verantwortlich. Die Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) soll Teil einer umfassenden Personalführung und Personalförderung sein. Es geht um eine Gesamtwürdigung der Leistungen und des Verhaltens während einer bestimmten Beurteilungsperiode (in der Regel ein Schuljahr). Dazu gehört mindestens ein Besuch durch die Schulleitung im Unterricht der zu beurteilenden Lehrperson pro Jahr, ein jährliches Mitarbeitendengespräch mit einer Rückmeldung zum Unterrichtsbesuch, die Beurteilung der Ziele des Vorjahres und die Zielvereinbarung für das nächste Jahr sowie die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens der Lehrperson. Die Beurteilung wird im kantonalen Beurteilungsdokument in einer vierstufigen Skala dem VSA (Volksschulamt) übermittelt: I (übertrifft die Anforderungen), II (erfüllt die Anforderungen vollumfänglich), III (erfüllt die Anforderungen teilweise), IV (erfüllt die Anforderungen nicht). Eine gute oder sehr gute Beurteilung ermöglicht eine Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden. Bei ungenügender Gesamtbewertung infolge ungenügender Leistungen oder unbefriedigendem Verhalten kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entlassen werden, wenn dies in einer MAB festgestellt wurde und sich nach einer Bewährungszeit von höchstens drei Monaten in einer zweiten MAB keine deutlichen Verbesserungen zeigen. Bei genügender Gesamtbewertung kann eine Entlassung (wiederum nach Ansetzen einer Bewährungszeit) dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn es sich bei den ungenügenden Teilbewertungen um wesentliche Aspekte der Tätigkeit handelt. 

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