Kündigung während der Probezeit

Eine Förderlehrperson stellte während der Probezeit die berufliche Qualifikation des Schulleiters des Ressorts Sonderpädagogik vor dem ganzen Team von schulischen Heilpädagoginnen und Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Frage und störte dadurch die Teambildung erheblich. Infolgedessen wurde das Anstellungsverhältnis während der Probezeit aufgelöst. Der vorliegende Fall wird von Thomas Bucher erläutert.

Das Verwaltungsgericht Zürich prüfte im Entscheid (VGer, 30.07.2026, VB.2025.00730) die Rechtmässigkeit der Auflösung des Anstellungsverhältnisses.

Verhalten der Lehrperson

Am 20. August 2024 hatte die sich noch in der Probezeit befindende Lehrperson dem Schulleiter des Ressorts Sonderpädagogik vor dem ganzen Team entgegnet: «Welche Ausbildung hast Du, um meine Arbeit als Schulische Heilpädagogin richtig beurteilen zu können?». Am 27. August 2024 wurde sie vom Schulleiter damit konfrontiert, und ihr wurden die Erwartungen an die künftige Zusammenarbeit mitgeteilt. Am 28. August 2024 wandte sie sich per E-Mail an den Pädagogischen Leiter Bildung und den Schulpflegepräsidenten, bezeichnete die Massnahmen des Schulleiters als rechtswidrig und missbräuchlich und rechtfertigte ihre Aussage damit, dem Schulleiter fehle die erforderliche Ausbildung, was sein mannigfaches Fehlverhalten erkläre. Die Schulpflege kündigte der Lehrperson am 16. September 2024.

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Probezeitkündigung bei Krankheit

Lehrpersonen, die im vergangenen August eine Stelle angetreten haben, befinden sich derzeit noch in der Probezeit. Wie ist die Rechtslage, wenn die Lehrperson während der Probezeit längere Zeit krank ist? Kann die Schulpflege trotz Krankheit eine Probezeitkündigung aussprechen? Anhand eines Verwaltungsgerichtsentscheides vom letzten Mai beantwortet Reto Allenspach diese Fragen.

Sachverhalt

Dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich (VGer, 16. Mai 2024, VB.2023.00570) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrperson trat am 1. August 2022 eine Stelle als Primarlehrerin in einer Gemeinde im Kanton Zürich an. Ab dem 21. November 2022 war sie vollständig arbeitsunfähig. Mit Beschluss vom 20. Januar 2023 löste die Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit der Lehrperson mittels Probezeitkündigung per 3. Februar 2023 (Freitag vor den Sportferien) auf.

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