Eine Förderlehrperson stellte während der Probezeit die berufliche Qualifikation des Schulleiters des Ressorts Sonderpädagogik vor dem ganzen Team von schulischen Heilpädagoginnen und Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Frage und störte dadurch die Teambildung erheblich. Infolgedessen wurde das Anstellungsverhältnis während der Probezeit aufgelöst. Der vorliegende Fall wird von Thomas Bucher erläutert.
Das Verwaltungsgericht Zürich prüfte im Entscheid (VGer, 30.07.2026, VB.2025.00730) die Rechtmässigkeit der Auflösung des Anstellungsverhältnisses.
Verhalten der Lehrperson
Am 20. August 2024 hatte die sich noch in der Probezeit befindende Lehrperson dem Schulleiter des Ressorts Sonderpädagogik vor dem ganzen Team entgegnet: «Welche Ausbildung hast Du, um meine Arbeit als Schulische Heilpädagogin richtig beurteilen zu können?». Am 27. August 2024 wurde sie vom Schulleiter damit konfrontiert, und ihr wurden die Erwartungen an die künftige Zusammenarbeit mitgeteilt. Am 28. August 2024 wandte sie sich per E-Mail an den Pädagogischen Leiter Bildung und den Schulpflegepräsidenten, bezeichnete die Massnahmen des Schulleiters als rechtswidrig und missbräuchlich und rechtfertigte ihre Aussage damit, dem Schulleiter fehle die erforderliche Ausbildung, was sein mannigfaches Fehlverhalten erkläre. Die Schulpflege kündigte der Lehrperson am 16. September 2024.