Probezeitkündigung bei Krankheit

Lehrpersonen, die im vergangenen August eine Stelle angetreten haben, befinden sich derzeit noch in der Probezeit. Wie ist die Rechtslage, wenn die Lehrperson während der Probezeit längere Zeit krank ist? Kann die Schulpflege trotz Krankheit eine Probezeitkündigung aussprechen? Anhand eines Verwaltungsgerichtsentscheides vom letzten Mai beantwortet Reto Allenspach diese Fragen.

Sachverhalt

Dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich (VGer, 16. Mai 2024, VB.2023.00570) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrperson trat am 1. August 2022 eine Stelle als Primarlehrerin in einer Gemeinde im Kanton Zürich an. Ab dem 21. November 2022 war sie vollständig arbeitsunfähig. Mit Beschluss vom 20. Januar 2023 löste die Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit der Lehrperson mittels Probezeitkündigung per 3. Februar 2023 (Freitag vor den Sportferien) auf.

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Smartphones in der Schule – Zwischen Verbot und sinnvoller Integration

Die Smartphones von Schüler:innen sorgen im Schulfeld immer wieder für Unruhe. Wäre ein komplettes Verbot sinnvoll? Immer mehr Schulen entwickeln Konzepte zum Umgang mit Smartphones oder denken über ein vollständiges Verbot nach. Dieser Trend betrifft nicht nur die Schweiz, auch Länder wie Schweden überdenken bereits seit längerem ihre Digitalisierungsstrategie. Dozierende des Zentrums Medienbildung und Informatik der PH Zürich beleuchten Überlegungen aus Praxis und Wissenschaft zum Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag und plädieren für einen verantwortungsvollen, geklärten Einsatz digitaler Medien, der das Lernen bereichert, ohne auf starre Verbote zu setzen.

Der Umgang mit dem Smartphone variiert je nach Schulgemeinde. Mancherorts müssen die Schüler:innen das Smartphone beim Schulstart am Morgen abgeben. Andernorts sind Smartphones auf dem Schulareal verboten. Es gibt aber auch Stimmen, die von einem generellen Smartphone-Verbot abraten. Stattdessen sollten Schüler:innen gezielt Medienkompetenzen erwerben, um mit dem Smartphone verantwortungsvoll umgehen zu können. Schulen stehen daher vor der Aufgabe, eine Balance zwischen Kontrolle der Smartphone-Nutzung und der Förderung digitaler Kompetenzen zu finden. So empfiehlt etwa der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz eine stufengerechte und partizipative Regelung, um Schüler:innen für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten zu sensibilisieren und positive Lerneffekte zu fördern (LCH, 2024).

«Regeln statt Verbote», mit diesem Credo plädiert Michael In Albon, Medienschutzbeauftragter der Swisscom, für eine Regelung des schulischen Umgangs mit digitalen Geräten. Ein generelles Smartphone-Verbot greift also zu kurz – stattdessen brauchen Schüler:innen Medienkompetenz, um beispielsweise sicher mit Fake News und Cybermobbing umzugehen.

Wie kann Lernen trotz, mit und über Smartphones und digitale Medien gestaltet werden?

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Teacher Leadership – Führungskräfte für die Schule von morgen stärken

In Schulen verantworten Teacher Leader Aufgabenbereiche, Themen oder Funktionen und leisten dabei einen wichtigen Beitrag für die gute Schule. Zugleich haben sie die Möglichkeiten, Führungskompetenzen schon vor dem Wechsel in die Schulleitung zu entwickeln und in der Phase auch Erfahrungen zu sammeln, um eine bewusstere Entscheidung über ihre berufliche Laufbahn zu treffen. Nina-Cathrin Strauss über die Wichtigkeit von Laufbahnen für Lehrpersonen.

Die Förderung von Laufbahnen für Lehrpersonen spielt eine wichtige Rolle für die Zukunft von Schule und Bildung. Ein zukunftsgerichtetes Schulsystem erkennt, dass die Attraktivität des Lehrerberufs auch mit den individuellen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten zusammenhängt, die dieser Beruf bietet. Berufliche Laufbahnen können Lehrpersonen nicht nur motivieren, sondern auch ihre Kompetenzen gezielt erweitern und das gesamte Bildungswesen langfristig stärken. Verschiedene Potenziale sind mit einer gezielten Laufbahngestaltung verbunden.

Laufbahnen für Lehrpersonen stärken die Zufriedenheit und Verbundenheit gegenüber dem Lehrberuf

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Schule als Ort der Ermutigung – Welche Voraussetzungen braucht es?

Was benötigt eine Schule für eine gemeinschaftliche, ermutigende Bildungsprozessbegleitung, die nicht nur Kinder und Jugendliche in ihren Potenzialen und Begabungen stärkt? In diesem Beitrag zeigt Sabrina Krasselt, Grundschullehrerin an der Universität Münster, die Voraussetzungen für eine ermutigende Schulkultur aus Sicht der pädagogisch tätigen Personen. Es wird zudem ein Ausblick gegeben, inwiefern Schulleitungen dabei unterstützen können.

Schule sollte der Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche ermutigt werden, ihre Potenziale und Begabungen entdecken und ausbilden zu können. Dies setzt Fähigkeiten von Lehrpersonen und pädagogischen Mitarbeitenden auf drei Ebenen voraus:

Persönliche Ebene: Um Begabungen und Potenziale zu erkennen und zu fördern, braucht es die Überzeugung einer pädagogisch tätigen Person, dies auch hinreichend gelingend umsetzen zu können und handlungsfähig zu sein. Dazu gehören unter anderem eine hohe Selbstwirksamkeitsüberzeugung; eine potenzialorientierte Sicht auf Kinder und Jugendliche, die Begabungen in jeder Person erwartet; eine professionsbedingte Überzeugung, die darauf basiert, dass es eine sinnhafte und notwendige Aufgabe ist, bei der Entdeckung und Entfaltung von Begabungen mitzuwirken; die bewusste Verantwortungsübernahme für die Begabungsförderung eines jeden Kindes und Jugendlichen sowie den Mut, Neues auszuprobieren.

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