Schule als Ort der Ermutigung – Welche Voraussetzungen braucht es?

Was benötigt eine Schule für eine gemeinschaftliche, ermutigende Bildungsprozessbegleitung, die nicht nur Kinder und Jugendliche in ihren Potenzialen und Begabungen stärkt? In diesem Beitrag zeigt Sabrina Krasselt, Grundschullehrerin an der Universität Münster, die Voraussetzungen für eine ermutigende Schulkultur aus Sicht der pädagogisch tätigen Personen. Es wird zudem ein Ausblick gegeben, inwiefern Schulleitungen dabei unterstützen können.

Schule sollte der Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche ermutigt werden, ihre Potenziale und Begabungen entdecken und ausbilden zu können. Dies setzt Fähigkeiten von Lehrpersonen und pädagogischen Mitarbeitenden auf drei Ebenen voraus:

Persönliche Ebene: Um Begabungen und Potenziale zu erkennen und zu fördern, braucht es die Überzeugung einer pädagogisch tätigen Person, dies auch hinreichend gelingend umsetzen zu können und handlungsfähig zu sein. Dazu gehören unter anderem eine hohe Selbstwirksamkeitsüberzeugung; eine potenzialorientierte Sicht auf Kinder und Jugendliche, die Begabungen in jeder Person erwartet; eine professionsbedingte Überzeugung, die darauf basiert, dass es eine sinnhafte und notwendige Aufgabe ist, bei der Entdeckung und Entfaltung von Begabungen mitzuwirken; die bewusste Verantwortungsübernahme für die Begabungsförderung eines jeden Kindes und Jugendlichen sowie den Mut, Neues auszuprobieren.

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Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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Unterschiede in der Führung – Sicht von quereinsteigenden Schulleitung 

Braucht eine Schule eine andere Führung als ein Wirtschaftsbetrieb? Und wenn ja, welche Unterschiede gibt es in der Führung unterschiedlicher Organisationen? Da es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der quereinsteigenden Schulleitungen gibt, haben wir im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Schulleitungsausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich mit sechs Quereinsteigenden dazu Interviews geführt. 

Zunahme an quereinsteigenden Schulleitungen in der Ausbildung 

Seit einigen Jahren können in verschiedenen Kantonen Führungspersonen ohne Lehrdiplom die Leitung einer Schule übernehmen. In der Neukonzeption der Schulleitungsausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich wurde dem Rechnung getragen, in dem neben den Grundlagen Teacher Leadership als Vorqualifikation für Lehrer:innen mit dem CAS Quereinstieg Schulleitung auch für Quereinsteigende in der Schulleitung die Möglichkeit einer Vorqualifikation geschaffen wurde. Seit drei Jahren können Führungspersonen aus anderen Organisationen während einem knappen Jahr praxisnah – der Grossteil des Lehrgangs findet an Schulen statt – mit der Führung an Schulen auseinandersetzen, um sich dann zu entscheiden, ob sie sich für eine Stelle bewerben. Bei einer erfolgreichen Bewerbung können sie noch den zweiten Teil der Schulleitungsausbildung berufsbegleitend absolvieren. 

In den letzten Jahren hat die Anzahl an quereinsteigenden Schulleitungen stark zugenommen. Zurzeit ist die siebte Durchführung des Lehrganges in der Durchführung und bisher haben bereits über 150 Führungspersonen den Lehrgang erfolgreich absolviert. Und auch in der Schulleitungsausbildung stieg in den letzten Jahren die Anzahl an quereinsteigenden Schulleitungen.

Abb.: Anzahl Teilnehmende des DAS SL 01 und 02 mit und ohne Lehrdiplom

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Als Schulleiterin nach Italien auswandern: «Nach fünf Tagen kam die grosse Überraschung»

Diesen Sommer hat Rita Sauter nach 12 Jahren an der Schule Hedingen ihre Sachen gepackt und ist nach Bergamo in Italien gezogen. Seit einigen Wochen leitet sie dort die älteste Schweizer Schule, die Scola Svizzera di Bergamo. Wie sich ihre Arbeit als Schulleiterin verändert und was sie in den ersten Wochen erlebt hat, erzählt sie im Interview.

Niels Anderegg: Du hast diesen Sommer als Schulleiterin von Hedingen im Kanton Zürich an die Schweizer Schule in Bergamo gewechselt. Was hat dich bewogen nach Italien zu ziehen?

Rita Sauter: An der Schule Hedingen war es mir sehr wohl und ich hatte keinen Grund, in eine andere Schule in der Schweiz zu wechseln. Als ich von der Stelle in Bergamo gehört habe, hat mich das Neue gereizt. Meine private Situation erlaubte es mir, etwas ganz anderes zu wagen. Und so packte ich meine Sachen und zog diesen Sommer nach Italien.

Niels Anderegg: Warum gibt es in Bergamo eine Schweizer Schule?

Rita Sauter: Bergamo hat die älteste Schweizerschule. Ursprünglich ist das Glarner Textilunternehmen Legler in die Region von Bergamo expandiert und hat da 1892 eine Schule für ihre Angestellten gegründet. Seither gibt es die Schweizerschule in Bergamo. Die heutige Präsidentin des Aufsichtsrates, Elena Legler, ist eine direkte Urenkelin der Schulgründer.

Niels Anderegg: Welches Profil hat die Schweizer Schule Bergamo?

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Netzwerkarbeit in und mit Schulen: Erfolgsfaktoren für Bildungserfolge am Beispiel des Netzwerkes «Zaungäste»

Die Anforderungen an Schulen steigen stetig, besonders im Bereich Digitalisierung, Inklusion und gesellschaftlichem Wandel. Eine effektive Strategie, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die Netzwerkarbeit. Sie fördert den Austausch von Wissen und Ressourcen und unterstützt die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernprozessen.

Was ist Netzwerkarbeit in Schulen?

Netzwerkarbeit beschreibt die systematische Zusammenarbeit von Schulen mit externen Partnern wie Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Universitäten. Auch intern, etwa zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen, wird vernetzt gearbeitet. Das Ziel: Synergien schaffen, um den Lernprozess zu fördern.

Warum ist Netzwerkarbeit wichtig?

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Navigieren im Veränderungsdschungel: Ein Leitfaden zur erfolgreichen Transformation

Unvorhersehbare Entwicklungen und radikale, oft existentielle Veränderungen in Politik, Gesellschaft, Markt und Technologie sind heute zur Norm geworden. Viele Organisationen reagieren darauf, wie sie es immer getan haben: Sie optimieren. Doch das reicht längst nicht mehr aus. Was wir brauchen, ist die Fähigkeit zur Transformation – ein Denken und Handeln in multiplen Zukünften, in Unberechenbarkeit und Planbarkeit. Das ist nicht immer angenehm, aber notwendig.

Das Buch «Transformation» von Oliver Haas, Klaus North und Claus-Bernhard Pakleppa dient als Orientierung und Handlungsanleitung im Dschungel der Veränderungen. Losgelöst von Hypes, Trends und Dogmen, schaffen die Autoren ein tiefes Verständnis für den professionellen Umgang mit tiefgreifendem Wandel. Sie reflektieren ihre eigenen, langjährigen Transformationserfahrungen anhand konkreter Praxisbeispiele und liefern Impulse sowie konkretes Handwerkszeug für die eigene Transformationsarbeit.

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Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) – Schüler:innen individuell fördern

Die Begabungs- und Begabtenförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule. Das Schulteam gestaltet einen Unterricht, welcher die individuellen Begabungen und Stärken aller Lernenden weckt und fördert. Ein weiterer Aspekt ist die Begabtenförderung für Schüler:innen mit exzellenten Leistungen, damit diese ihr Potenzial entfalten können.

Als Schulteam ist es zentral Konzepte und Ideen zur Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung (weiter)zu entwickeln – als wichtiger Impuls für die Unterrichts- und Schulentwicklung.

BBF als Auftrag der Schulen

Die Volksschule hat den Auftrag, die individuellen Begabungen und Neigungen aller Kinder und Jugendlicher zu berücksichtigen und zu fördern (siehe § 2, Abs. 4, VSG).

Die Begabungsförderung betrifft alle Lernenden und erfolgt meist im Regelunterricht. Begabungen können in verschiedenen Bereichen (fachliche und personale sowie soziale Begabungen) vorhanden sein.
Die Begabtenförderung fokussiert auf die Unterstützung (hoch)begabter Lernender und kann meist nicht allein durch den Regelunterricht abgedeckt werden.
Die Übergänge zwischen den beiden Bereichen sind oft fliessend.

Möglichkeiten der Förderung

Viele Schüler:innen fühlen sich in der Regelklasse wohl, wenn ein Unterricht gewährleistet ist, der ihre individuellen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen abdeckt. Bei hochbegabten Schüler:innen können jedoch auch besondere pädagogische Bedürfnisse (beispielweise aufgrund permanenter Unterforderung oder Probleme im sozialen wie emotionalen Bereich) entstehen, die nicht durch den Regelunterricht abgedeckt werden können. Dann können zusätzliche Angebote auf unterschiedlichen Ebenen genutzt werden:

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Potenziale von Führungspersonen entwickeln – So kommt man als Logopädin in die Schulleitung

Für kompetente Schulleitungen in der Zukunft braucht es den Blick auf die Potenziale von Lehr- und Fachpersonen von heute und Raum für ihre Entwicklung. Barbara Caffi, Logopädin und Fachleiterin Sonderpädagogik in der Schulgemeinde Fällanden, erzählt im Gespräch mit Nina-Cathrin Strauss, wie sich ihr Weg als Fachperson in die Schulleitung gestaltet hat, was ihre Motivationen sind und was diesen Prozess unterstützt und herausgefordert hat.

Barbara, nach vielen Jahren als Logopädin hast du nun neue Aufgaben in der Schulleitung übernommen. Wie haben sich deine Aufgaben in den letzten Jahren an der Schule Fällanden verändert?

Zwanzig Jahre lang habe ich mit viel Herzblut, aber recht autonom und fokussiert als Therapeutin in der Logopädie gearbeitet. Mit Unterstützung der Schulleitung habe ich in den letzten Jahren dann verschiedene Zusatzaufgaben übernommen, zum Beispiel die Stufenleitung Sonderpädagogik oder die Vereinheitlichung der Abläufe im sonderpädagogischen Bereich für die ganze Primarstufe. Dann kam das Angebot, im Zuge der Neuorganisation der sonderpädagogischen Strukturen die Leitung des Fachteams Therapie zu übernehmen.

Als Teamleitung bin ich verantwortlich für die Führung, Koordination und Weiterentwicklung des Therapie-Teams und des therapeutischen Angebotes ähnlich den Modellen der Städte Uster oder Zürich. Dafür wurde ich nun zusätzlich mit einem Schulleitungspensum angestellt und konnte mit der Schulleitungsausbildung starten.

Ich arbeite enger mit den anderen Schulleitungen und der Leitung Sonderpädagogik zusammen und beschäftige mich so auch mit Aufgaben und Herausforderungen, die die gesamte Schule betreffen. Die Stelle ist neu, ich muss daher meine Rolle füllen und entwickeln. Dabei profitiere ich viel von meiner ehemaligen Schulleitung.

Was hat dich an dieser Aufgabe gereizt? Und was bedeutet sie für deine Arbeit als Logopädin?

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“Visit my School” – jetzt anmelden! 

Die Leiterin Bildung Judith Germann öffnet am Morgen des 31.10.2024 die Türen der Schule Neftenbach und gewährt mit einem interessanten und individualisierten Programm Einblicke in die Schulführungspraxis. Das Kinderrestaurant lädt direkt anschliessend zum Essen ein. 

Im Artikel vom 28.5.2024 wird die Initiative «Visit my School» und die Schule Neftenbach bereits vorgestellt. Mittlerweile steht das Programm und Sie können sich für den Besuch anmelden. Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen beschränkt und die Anmeldefrist endet vor den Herbstferien 2024.  

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Schullaufbahnentscheide – Umstufung innerhalb der Sekundarstufe

Als Schullaufbahnentscheide gelten die Rückstellung vom Kindergarteneintritt, der Übertritt in die Primarstufe bereits nach einem oder aber erst nach drei Kindergartenjahren, die Repetition oder das Überspringen einer Klasse sowie der Übertritt in die Sekundarstufe. Auch eine Umstufung innerhalb der Sekundarstufe, etwa von der Abteilung A in die Abteilung B, ist ein bedeutsames Ereignis und führt nicht selten zu einem Dissens zwischen den Erziehungsberechtigen und der Klassenlehrperson. Thomas Bucher erklärt die rechtlichen Grundlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Schullaufbahnentscheiden finden sich in § 32 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und in den §§ 33-40 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101).

Die Eltern einer Sekundarschülerin der dritten Sekundarklasse rekurrierten gestützt auf § 75 Abs. 1 VSG gegen den Beschluss der Schulpflege. In der Folge befasste sich der zuständige Bezirksrat mit dem Umstufungsentscheid. Da der Bezirksrat dem Entscheid der Schulpflege folgte, führten die Eltern Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich (VB.2021.00219). Sie verlangten, dass der angefochtene Beschluss des Bezirksrats aufzuheben und ihre Tochter in der 3. Sekundarschule der Abteilung A zu belassen sei.

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