Neue Wege der Mitarbeitendenbeurteilung: Das Vierjahreszyklus-Modell der Schule Hedingen setzt auf kollegiale Hospitation 

Die Schule Hedingen im Kanton Zürich geht neue Wege in der Mitarbeitendenbeurteilung (MAB). Unter der Leitung von Rita Sauter wurde ein innovatives Modell eines Vierjahreszyklus entwickelt, das kollegiale Hospitationen und ein Mitarbeitendengespräch (MAG) mit vertiefter Mitarbeitendenbeurteilung in den Mittelpunkt stellt. Dieser Ansatz fördert eine tiefere, gemeinschaftliche Reflexion pädagogischer Praktiken und ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Personalführung und -förderung. 

Auslöser für die Entwicklung des Modells 

Ab dem Schuljahr 2021 wurden die Beurteilungsverfahren (MAB) für Lehrpersonen und Schulleitungen im Kanton Zürich vereinfacht und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Die Beurteilung von Lehrpersonen erfolgt nun jährlich im Rahmen der Mitarbeitendengespräche (MAG). Für die Beurteilung der Lehrpersonen ist die Schulleitung abschliessend verantwortlich. Die Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) soll Teil einer umfassenden Personalführung und Personalförderung sein. Es geht um eine Gesamtwürdigung der Leistungen und des Verhaltens während einer bestimmten Beurteilungsperiode (in der Regel ein Schuljahr). Dazu gehört mindestens ein Besuch durch die Schulleitung im Unterricht der zu beurteilenden Lehrperson pro Jahr, ein jährliches Mitarbeitendengespräch mit einer Rückmeldung zum Unterrichtsbesuch, die Beurteilung der Ziele des Vorjahres und die Zielvereinbarung für das nächste Jahr sowie die Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens der Lehrperson. Die Beurteilung wird im kantonalen Beurteilungsdokument in einer vierstufigen Skala dem VSA (Volksschulamt) übermittelt: I (übertrifft die Anforderungen), II (erfüllt die Anforderungen vollumfänglich), III (erfüllt die Anforderungen teilweise), IV (erfüllt die Anforderungen nicht). Eine gute oder sehr gute Beurteilung ermöglicht eine Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden. Bei ungenügender Gesamtbewertung infolge ungenügender Leistungen oder unbefriedigendem Verhalten kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entlassen werden, wenn dies in einer MAB festgestellt wurde und sich nach einer Bewährungszeit von höchstens drei Monaten in einer zweiten MAB keine deutlichen Verbesserungen zeigen. Bei genügender Gesamtbewertung kann eine Entlassung (wiederum nach Ansetzen einer Bewährungszeit) dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn es sich bei den ungenügenden Teilbewertungen um wesentliche Aspekte der Tätigkeit handelt. 

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Initiative „Visit my School“ Revisited: Gute Schulführungspraxis erlebbar machen

Visit my School – eine Neuauflage der Initiative des Zentrums für Management und Leadership der PHZH, soll gute Schulführungspraxis erlebbar machen. Ab Herbst 2024 öffnen Schulen, die effektive Praktiken zu spezifischen Herausforderungen oder zu bestimmten Qualitätsbereichen entwickelt haben, ihre Türen. Nach Besuchen an der Schule In der Höh in Volketswil 2019 und der Allemannenschule in Wutöschingen 2021, gehen wir in diesem Jahr auf Besuch an die Schule Neftenbach.

Austausch unter Peers fördern

Im Vordergrund von Visit my School steht der Austausch unter Peers über Schulführungspraxis. „Peer“ bedeutet „Gleiche“ oder „Gleichgestellte“ und meint eine Begegnung unter Personen mit gleichem Hintergrund. Der Vorteil unter Peers ist, dass aufgrund der Ähnlichkeit meistens ein höheres Verständnis füreinander und die einzelnen Situationen besteht. Im Kontext von Schulen wird für Peers das Konzept der kritischen Freund:innen herangezogen, wodurch die Begriffe Peer und kritische Freund:innen inhaltlich ineinander verschwimmen und synonym werden. Damit wird ausgedrückt, dass die Beobachter:in durch ihre bzw. seine Kenntnisse und ihr Wissen über Schule darauf bezogene Problemfelder, Hindernisse und Schwierigkeiten benennen, einschätzen und aus einer ähnlichen und dennoch fremden Perspektive wahrnehmen kann. Kritische Freund:innen können somit eine Rolle einnehmen, in der sie den Schulen zugewandt sind und einen freundschaftlichen Blick auf die Schule werfen.

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Externe Evaluation als Anstoss für die Schul- und Unterrichtsentwicklung

Die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) überprüft im Namen des Kantons fachlich unabhängig die Schul- und Unterrichtsqualität der Zürcher Volksschule. Die externe Evaluation liefert datenbasiertes Wissen über die einzelne Schule und unterstützt damit die lokale Schul- und Unterrichtsentwicklung. Vermittelt werden die entsprechenden Impulse anhand konkreter Handlungsfelder und in einem entwicklungsorientierten Workshop Andreas Brunner, Leiter der FSB Kanton Zürich zeigt auf, wie die Evaluation durchgeführt und ausgewertet wird.

Das Ziel der Überprüfung von Schul- und Unterrichtsqualität durch die externe Evaluation ist es, der einzelnen Schule Hinweise und Anregungen für ihre weitere Entwicklung zu geben und in allen Schulen des Kantons Zürich eine gleichwertige Qualität zu fördern.

Transparente Qualitätsansprüche

Der Qualitätsrahmen FSB bildet die Grundlage für die externe Evaluation der Zürcher Volksschule. Er wird aus dem Handbuch Schulqualität praxisorientiert abgeleitet und beschreibt, welche Merkmale einer guten Schule beurteilt werden. In Form von Qualitätsansprüchen wird transparent gemacht, was im Kanton Zürich unter einer guten Schule und gutem Unterricht verstanden wird. Es ist die Aufgabe der FSB, für jede Schule zu beurteilen, inwieweit diese die geltenden Qualitätsansprüche erfüllt und in welchen Bereichen sie Handlungsbedarf hat.

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Konferenz Bildung Digitalisierung 2024 – für mehr Chancengerechtigkeit und eine gelingende digitale Transformation

Eine achtköpfige Delegation von Bildungsakteur:innen der Schweiz (Jacobs Foundation, proEdu, Staatslabor, Verwaltungen der Kantone Luzern und Aargau, sowie der PH Zürich) hat vom 24. bis zum 25. April 2024 an der jährlichen Konferenz des Forum Bildung Digitalisierung in Berlin teilgenommen. Die Konferenz setzt  sich mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung im Bildungsbereich auseinander. Als eine Plattform für Bildungsexperten, Lehrkräfte, Forscher:innen und Entscheidungsträger:innen bot die Konferenz eine Gelegenheit zum Austausch von Ideen, Best Practices und Visionen für die Zukunft der Bildung.

Ein zentrales Thema, das während der Konferenz diskutiert wurde, war die Frage nach der Rolle der Lehrkräfte im digitalen Zeitalter. Es wurde deutlich, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht nur technische Fähigkeiten benötigen, um digitale Werkzeuge effektiv einzusetzen, sondern auch eine grundlegende Veränderung in ihrer pädagogischen Praxis vornehmen müssen. Die Integration von digitalen Medien sollte nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Mittel, um individualisiertes Lernen, kritisches Denken und kreative Problemlösung zu fördern.

Insgesamt war die Konferenz des Forum Bildung Digitalisierung ein inspirierendes und ermutigendes Ereignis, das verdeutlichte, dass die Digitalisierung des Bildungswesens eine Chance bietet, die Bildung gerechter, inklusiver und zukunftsfähiger zu gestalten.

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Verspätete Kündigung

Weil im Kanton Zürich die Kündigungsfrist für Lehrpersonen vier Monate beträgt, kann deren Anstellungsverhältnis jetzt nicht mehr mittels ordentlicher Kündigung auf Ende dieses Schuljahres beendet werden. Wie ist nun die Rechtslage, wenn verspätet gekündigt wird? Oder wenn eine Lehrperson und die Schulpflege die Anstellung auf Ende Schuljahr auflösen möchten? (Nachfolgend wird die Rechtslage im Kanton Zürich dargelegt)

Ordentliche Kündigung

Im Regelfall wird das Anstellungsverhältnis einer Lehrperson mittels ordentlicher Kündigung, das heisst einseitig und unter Einhaltung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin, aufgelöst. Gemäss § 8 LPG (Lehrpersonalgesetz, LS 412.31) haben die Lehrperson und die Schulpflege die Möglichkeit, die Anstellung unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten auf den 31. Juli (Schuljahresende) zu kündigen. Wenn eine Kündigung verspätet eintrifft, zum Beispiel am 10. April 2024, ist sie grundsätzlich erst auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin wirksam, also auf Ende des nächsten Schuljahres (im Beispiel auf den 31. Juli 2025).

Einvernehmliche Verkürzung der Kündigungsfrist

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Org:Id – Organisationale Identifikation als Schlüssel für dynamische Schulen

Unter welchen Bedingungen identifizieren sich Lehrpersonen mit ihrer Schule? Wie beeinflusst dies ihr Arbeitsverhalten an der Schule? Dies und mehr wollen Forschende der PH FHNW zusammen mit Schulen in der Deutschschweiz herausfinden. Im Blog Schulführung geben sie erste Einblicke in das zugrundeliegende Projekt «Org:Id».

Identifikation als Schlüssel für dynamische Schulen?

Im Zentrum des Projekts Org:Id steht die organisationale Identifikation. Sie beschreibt das Phänomen, dass sich Mitarbeitende als Teil einer Organisation sehen und sich auch mit ihren Werten und Zielen auseinandersetzen und damit identifizieren. Diese Identifikation bewirkt, dass sich Mitarbeitende ihrer Rolle innerhalb der Organisation bewusster sind und sich stärker für das Gesamtwohl der Organisation engagieren. Forschungen in der Privatwirtschaft haben gezeigt, dass Führungskräfte die Identifikation ihrer Mitarbeitenden durch unterstützendes Verhalten und gerechte Entscheidungen positiv beeinflussen können. Obwohl die spezifischen Bedeutungen und Zusammenhänge im schulischen Kontext noch wenig erforscht sind, deuten erste Erkenntnisse darauf hin, dass Lehrpersonen mit starker Identifikation mehr Bereitschaft zeigen, ihr Arbeitsverhalten gewinnbringend an der Schule einzusetzen. Des Weiteren erscheint auf Basis von Studien aus der Privatwirtschaft möglich, dass Personen mit hoher organisationaler Identifikation resilienter gegenüber Burnouts sind, weniger Kündigungsabsichten zeigen und ein höheres Vertrauen in sich und ihr Team haben, was die Bewältigung schwieriger beruflicher Anforderungen vereinfacht.

Wie lässt sich organisationale Identifikation stärken?

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Schulleitungen im Kanton Zürich – Wer sind sie?

Überraschenderweise gibt es wenig gesichertes Wissen über die Schulleitungen im Kanton Zürich. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der neugestalteten Schulleitungsausbildung an der PHZH mit den verschiedenen Varianten des DAS Schulleitung, dem CAS Quereinstieg Schulleitung und den Grundlagen Teacher Leadership sollen unter anderem Strukturdaten über die Profession der Schulleitung im Kanton Zürich gesichert werden. Im folgenden Beitrag werden die ersten Erhebungsdaten mit älteren Strukturdaten verglichen. Dabei zeigen sich interessante Veränderungen, welche zukünftig weiter beobachtet werden sollten.

Für die wissenschaftliche Begleitung der Schulleitungsausbildung werden alle Teilnehmenden einmal pro Jahr schriftlich befragt. Dabei geht es unter anderem um ihre Arbeitssituation als Schulleiter:innen. Unterdessen liegen die Daten der ersten fünf Studiengänge, welche im Frühlings- und Herbstsemester 2023 gestartet sind, vor. Sie zeigen die Arbeitssituation der Schulleitenden zu Beginn der Ausbildung.

Diese Daten haben wir mit Strukturdaten aus den Jahren 2012 und 2017 kontrastiert. Peter Altherr vom Volksschulamt Zürich (VSA) und Niels Anderegg haben die Daten für einen Vortrag aufbereitet und statistisch bearbeitet. Sie stammen aus der Datenbank der Anstellungen des VSA und zeigen im Gegensatz zu unseren Zahlen die Situation aller Schulleiter:innen im Kanton Zürich. Insofern sind die Ergebnisse nicht direkt vergleichbar, zeigen aber Tendenzen, welche in den nächsten Jahren mittels Daten aus der Begleitforschung der Schulleitungsausbildung überprüft werden können.

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Schulhauszuteilung per Losentscheid

Auf Beginn jeden Schuljahres werden Schüler:innen einem bestimmten Schulhaus zugeteilt. Dies ist insbesondere bei der Kindergartenzuweisung eine für die Schulverwaltung, die Schulleitung und die Schulpflege nicht zu unterschätzende Aufgabe, weil  Erziehungsberechtigte zuweilen nicht einverstanden sind und dies zu heftigen Reaktionen führen kann. Thomas Bucher führt die Rechten und Pflichten für Schulen und Eltern auf und erklärt einen Fall, der durch das Los entschieden wurde.

Schulpflegen kommt nach § 42 Abs. 3 Ziff. 6 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) die Aufgabe zu, Schüler:innenr an die Schulen zuzuteilen. § 25 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) nennt die bei der Zuteilung zu den Schulen und Klassen anzuwendenden Kriterien. Neben der Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Schulklassen zu achten, wobei insbesondere die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft und die Verteilung der Geschlechter zu berücksichtigen sind. Der Verordnungsgeber gibt durch § 25 Abs. 1 VSV zentrale Kriterien vor, die es im individuell-konkreten Zuteilungsfall zu beachten gilt. Die Aufzählung der Kriterien ist auch deshalb nicht abschliessend, weil im Rahmen der Ausübung des sogenannten pflichtgemässen Ermessens das Rechtsgleichheits- und Willkürverbot sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen zu befolgen sind (Häfelin, U./Müller, G./Uhlmann, F.: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A, Zürich 2020, Rz. 409).

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DAS Schulleitung Online – Studiengang für inspirierende Führungskräfte

Mit der Weiterentwicklung der Technologie und des Internets ist die Welt zu einem riesigen Informationsträger geworden und Lernen ist nicht mehr nur auf das traditionelle Klassenzimmer limitiert. Fern- und Online-Unterricht bietet den Lernenden viele Möglichkeiten, die vorher undenkbar waren. Ein Beitrag von Olaf Köster-Ehling.

Zu den Vorteilen von Online-Unterricht gehören unter anderem:  

  1. Zugänglichkeit: Online-Unterricht ermöglicht es Lernenden, von überall aus auf Bildungsinhalte zuzugreifen. Es ermöglicht den unlimitierten Zugriff zu Informationen und kann dabei helfen, soziale und physische Grenzen zu überwinden.
  2. Flexibilität: Die Lernzeiten können an den eigenen geschäftigen Terminplan angepasst werden. Ob vor der Schule, während der Mittagspause oder am Wochenende – man kann an dem Ort lernen, der für einen passt und die Aufgaben und Aufträge dann erledigen, wann man Zeit hat.
  3. Ko-konstruktive Settings online wie Lerngruppen und Labore (Labs): Online-Unterricht bietet vielfältige Lernmethoden, wodurch beispielsweise in virtuellen Settings Fragestellungen und Ideen der Teilnehmenden für ihre eigene Praxis gemeinsam bearbeitet werden können. Dabei können Inhalte auch aufgezeichnet und im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht es, auf unterschiedliche Weise zu lernen und sein eigenes Verständnis zu vertiefen.
  4. Interaktive Plattform: Das Nutzen von modernen Tools kann helfen, das Gelernte direkt in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus ermöglicht es einen breiten und unmittelbaren Austausch mit anderen Lernenden und fördert eine inspirierende Lernumgebung. 

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Schulleitungen als Pioniere zur Gestaltung nachhaltiger Schulen

Die Implementierung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Schweizer Schulen ist trotz der Anerkennung auf Bundes- und Kantonsebene und entsprechenden bundesweiten Massnahmen noch immer unzureichend. Welche Rolle Schulleitung bei der Förderung von BNE an Schulen spielen und damit als Pioniere wirken können, beschreibt Irene Lampert in diesem Blogbeitrag

In einer Welt, die sich rasant verändert und mit globalen Herausforderungen wie Klimawandel, sozialer Ungleichheit und Ressourcenknappheit konfrontiert ist, wird Bildung zu einem Schlüsselelement, um nachhaltige Lösungen zu fördern. Die UN-Dekade «Bildung für nachhaltige Entwicklung» sowie die Agenda 2030 markieren Meilensteine, die das Ziel verfolgen, Lernende zu nachhaltigem Denken und Handeln zu befähigen.

Die Rolle der Schulleitung bei der Gestaltung nachhaltiger Schulen

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