Schullaufbahnentscheide – Umstufung innerhalb der Sekundarstufe

Als Schullaufbahnentscheide gelten die Rückstellung vom Kindergarteneintritt, der Übertritt in die Primarstufe bereits nach einem oder aber erst nach drei Kindergartenjahren, die Repetition oder das Überspringen einer Klasse sowie der Übertritt in die Sekundarstufe. Auch eine Umstufung innerhalb der Sekundarstufe, etwa von der Abteilung A in die Abteilung B, ist ein bedeutsames Ereignis und führt nicht selten zu einem Dissens zwischen den Erziehungsberechtigen und der Klassenlehrperson. Thomas Bucher erklärt die rechtlichen Grundlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Schullaufbahnentscheiden finden sich in § 32 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und in den §§ 33-40 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101).

Die Eltern einer Sekundarschülerin der dritten Sekundarklasse rekurrierten gestützt auf § 75 Abs. 1 VSG gegen den Beschluss der Schulpflege. In der Folge befasste sich der zuständige Bezirksrat mit dem Umstufungsentscheid. Da der Bezirksrat dem Entscheid der Schulpflege folgte, führten die Eltern Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich (VB.2021.00219). Sie verlangten, dass der angefochtene Beschluss des Bezirksrats aufzuheben und ihre Tochter in der 3. Sekundarschule der Abteilung A zu belassen sei.

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Schulhauszuteilung per Losentscheid

Auf Beginn jeden Schuljahres werden Schüler:innen einem bestimmten Schulhaus zugeteilt. Dies ist insbesondere bei der Kindergartenzuweisung eine für die Schulverwaltung, die Schulleitung und die Schulpflege nicht zu unterschätzende Aufgabe, weil  Erziehungsberechtigte zuweilen nicht einverstanden sind und dies zu heftigen Reaktionen führen kann. Thomas Bucher führt die Rechten und Pflichten für Schulen und Eltern auf und erklärt einen Fall, der durch das Los entschieden wurde.

Schulpflegen kommt nach § 42 Abs. 3 Ziff. 6 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) die Aufgabe zu, Schüler:innenr an die Schulen zuzuteilen. § 25 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) nennt die bei der Zuteilung zu den Schulen und Klassen anzuwendenden Kriterien. Neben der Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Schulklassen zu achten, wobei insbesondere die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft und die Verteilung der Geschlechter zu berücksichtigen sind. Der Verordnungsgeber gibt durch § 25 Abs. 1 VSV zentrale Kriterien vor, die es im individuell-konkreten Zuteilungsfall zu beachten gilt. Die Aufzählung der Kriterien ist auch deshalb nicht abschliessend, weil im Rahmen der Ausübung des sogenannten pflichtgemässen Ermessens das Rechtsgleichheits- und Willkürverbot sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen zu befolgen sind (Häfelin, U./Müller, G./Uhlmann, F.: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A, Zürich 2020, Rz. 409).

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Kompetenzorientierte Beurteilungspraxis – Wie Sie Erziehungsberechtigte mit ins Boot holen

Das Vertrauen von Erziehungsberechtigten in die Lehrperson hängt stark davon ab, ob ihre Prüfungs- und Beurteilungspraxis nachvollzogen werden kann. Viele Erziehungsberechtigte haben jedoch eine andere Beurteilungspraxis erlebt, als sie aktuell nach Vorgaben des Lehrplans 21 umgesetzt wird. Welche Informationen sind für Eltern in Zusammenhang mit kompetenzorientierter Beurteilung bedeutsam? Christine Eckhardt geht der Frage nach.

Schulen sind aus verschiedenen Perspektiven aufgefordert, Erziehungsberechtigte bei der Thematik kompetenzorientiertes Beurteilen ins Boot zu holen. Einerseits fordern die kantonalen Rahmenbedingungen, dass Eltern informiert werden, was die Kinder und Jugendlichen wissen und können, wie diese lernen und wie man sie dabei wirksam unterstützen kann. Transparenz ist gefordert und entspricht auch einem Bedürfnis der Erziehungsberechtigten, wie Umfrageergebnisse der kantonalen Elternmitwirkungs-Organisation aufzeigen. Andererseits ist es bedeutsam, die Eltern im Boot zu haben, da die Leistungsbeurteilung in Anlehnung an Studienergebnisse in einem engen Zusammenhang steht, wie viel Vertrauen die Eltern in die Lehrpersonen haben, was wiederum Auswirkungen auf den Lernerfolg der Kinder hat.

Kompetenzorientierte Beurteilung steht im Kontrast zu den persönlichen Schulerfahrungen der Erziehungsberechtigten

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Übergänge im 1. Zyklus gemeinsam gestalten

In Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt Zürich, dem Institut Unterstrass und engagierten Schulgemeinden sind Leitfäden und Filme zur gemeinsamen und zeitgemässen Übergangsgestaltung im 1. Zyklus entstanden. Der Fokus liegt auf konkreten, praktisch umsetzbaren Empfehlungen und dem Einbezug aller Beteiligten (Gemeinde, Schule und Betreuung, Kinder und ihre Eltern). Natalie Geiger zeigt auf, wie der Übertritt gemeinsam gestaltet werden kann.

Die ersten vier Schuljahre bilden die Basis für die weitere Schullaufbahn eines Kindes. Zwei Übergänge sind für die meisten Kinder und ihre Eltern beim Start in die obligatorische Schulzeit immer noch prägend: der Eintritt in den Kindergarten und der Übertritt in die 1. Klasse. Mit dem Lehrplan 21 wird ein Paradigmenwechsel angestrebt:  Lernförderung soll stärker aus der Perspektive der Kinder geschehen.

Indem die Übergänge stärker in den Fokus gerückt werden, wird zeitgleich das Lernen der Kinder im 1. Zyklus zum Thema. Wie lernen Kinder eigentlich – zu Hause, in der Spielgruppe, in der Kindertagesstätte (Kita), im Kindergarten und in der Primarschule?

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Schulische Zusammenarbeit mit Eltern

Das Projekt «Spielen Plus Elternfilme» der Pädagogischen Hochschule Zürich sowie des Volksschulamts Zürich vermittelt die Botschaft, dass Spielen und Lernen im Alter von vier bis acht Jahren eine Einheit bilden. Fabienne Huber führt das Angebot über die konkreten Spiel- und Lernsituation, welche in der Schule, zu Hause sowie in der Freizeit direkt umgesetzt werden können, in diesem Blogbeitrag aus.

Die Hoheit der Erziehung geniessen Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie meistern diese Verantwortung oft mit grossem Einsatz und ihrem besten Wissen und Können. Die Verantwortung für die schulische Bildung übernehmen die kantonalen und kommunalen Behörden, die Schulleitungen sowie die Lehrpersonen in schulischen Bildungsinstitutionen. Die Bildungswissenschaft wie auch der Lehrplan 21 heben hervor, dass sich die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft durch diese gemeinsame Verantwortung ergibt (vgl. Lehrplan 21, Grundlagen, Einleitende Kapitel, Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungs­berechtigten).

Über die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit Eltern im Zyklus 1

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Vor der Integration kommt die Stärkung der Familien

Die Arbeit mit den Eltern kann die Integration von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern fördern und einschneidende Interventionen, zum Beispiel der Kesb ersparen.

Wie kann man Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich integrieren? Nach unserer Erfahrung an der Tagesschule Oberglatt muss man dazu den Blick auf die Familien ausweiten und diese stärken.

Die Tagesschule Oberglatt hat deshalb zusätzlich zur Sonderschule eine Institution für soziale Arbeit geschaffen, die schulnah Erziehungsberatung, Familienbegleitung und Multifamilienarbeit anbietet. Dies hilft die Ursachen für problematische Verhaltensweisen von Schülern zu verstehen und so zu verhindern, dass ein Teufelskreis aus Massnahmen und Fehlverhalten entsteht. Nach unserer Erfahrung sind Verhaltensprobleme oft der Spiegel eines belasteten Elternhauses.

Eine gerade veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung scheint das zu bestätigen. Darin wurden Kinder und Jugendliche in Deutschland gefragt, ob der Satz „In meiner Familie gibt es jemanden, der sich um mich kümmert“ auf sie zutreffe. 5.2 Prozent der 10-Jährigen meinten, dass das auf sie „gar nicht oder nur ein bisschen“ zu treffe, bei den 14-Jährigen sind es sogar fast 10 Prozent.

Diese Probleme bleiben oft unbemerkt, da sich die Eltern schämen und eine Intervention der Kesb befürchten. Die Betroffenen zögern auch deshalb, eine Beratung zum Beispiel beim Kinder- und Jugendzentrum aufzusuchen.

Hat man aber das Vertrauen der Eltern gewonnen, nehmen sie die Unterstützung durch eine schulnahe Stelle gerne an. Dies führt in der Regel und manchmal erstaunlich schnell zu einer Beruhigung der Situation. Gerade die Multifamilienarbeit leistet hier wertvolle Dienste, weil sie die Eltern in der Verantwortung hält, ihre Ressourcen aktiviert und sie mit anderen Eltern in Kontakt bringt.

Quelle: Bertelsmannstiftung. Fragt sie doch selbst! Kinder und Jugendliche als Experten ihrer Lebenswelt. 2019

Infos zur Elternunterstützung der Tagesschule Oberglatt erhalten Sie hier.

Eckart Störmer, Schulleiter Tagesschule Oberglatt

Wie Musik den Schülern hilft und warum es sich lohnt, einen Vollblutmusiker anzustellen, lesen Sie im letzten Artikeln von Eckart Störmer.