Schule steht Kopf

Eine Woche lang übernahmen die Schüler:innen der Sekundarschule Hedingen die Rollen von Lehrer:in, Hauswart:in, Schulleitenden, Heilpädagog:in und Schulsozialarbeiter:in. Dabei entstand ein spannender Perspektivenwechsel – und ein Einblick in die Herausforderungen des Schulalltags.

In der Woche vom 22. bis 26. April fand an der Schule Hedingen die Projektwoche «Schule steht Kopf» statt. Dabei übernahmen die Schüler:innen verschiedene Rollen, um den Schulalltag aus neuen Perspektiven zu erleben. Ziel war es, die Woche spannend zu gestalten, weshalb einige Schüler:innen ein Spezialprogramm am Donnerstagnachmittag organisierten, das alle einschloss. Zur Dokumentation gab es ein Kamerateam und Journalist:innen, was den Schüler:innen viel Verantwortung übertrug, da sie zwei Tage ohne Lehrpersonen verbrachten. Lehrer:innen und Lernende waren gespannt auf die Woche.

Planung und Vorbereitung

Am Dienstag trafen sich die Jugendlichen in den jeweiligen Gruppen mit den gleichen Rollen. Für die gewünschten Rollen durften sie sich einige Wochen zuvor bewerben. In diesen kleinen Gruppen organisierten sie sich, verteilten Aufgaben und entwickelten kreative Unterrichtskonzepte. Manche kümmerten sich darum, ein Fach zu übernehmen und zeigten dabei ein hohes Mass an Verantwortung und Teamarbeit. Andere übernahmen organisatorische Aufgaben, wie zum Beispiel das Spezialprogramm.

Diejenigen, die keine Rolle übernahmen und Schüler:innen blieben, konnten an persönlichen Projekten weiterarbeiten – etwa eine neue Sprache anfangen zu lernen oder etwas Kreatives zu basteln.

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Wie kollegiale Beratung die Zusammenarbeit und Professionalisierung an Schulen stärkt

Kollegiale Beratung wird an vielen Schulen eingesetzt. Am Beispiel einer Schule in Dürnten wird gezeigt, wie kollegiale Beratung Mitarbeitende stärkt und die Zusammenarbeit fördert. Beraterin Andrea Hugelshofer und Schulleiterin Annett Kother stellen Chancen von kollegialer Beratung dar und zeigen auf, welche Rahmenbedingungen nötig sind.

Annett Kother, Schulleiterin einer Primarschule in Dürnten, stellte fest, dass verhältnismässig viele Kinder ihrer Schule integrativ gefördert werden. Sie erkennt unter anderem ein Entwicklungspotenzial in der Zusammenarbeit der schulischen Heilpädagog:innen (SHP) und initiiert kollegiale Fallbesprechungen in dieser Fachgruppe. Die SHP lassen sich darauf ein, und innerhalb einiger Monate entwickelt sich die kollegiale Beratung zu einem wirkungsvollen Instrument.

Gemeinsam erarbeiten die SHP Optionen für anspruchsvolle Schüler:innensituationen. Zunehmend werden weitere Fach- und Lehrpersonen in diese Fallbesprechungen und somit in die Lösungssuche einbezogen. Als Personalverantwortliche und Vorgesetzte geht Annett Kother sorgfältig mit möglichen Rollenkonflikten um.

Was ist kollegiale Beratung im schulischen Kontext?

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Anfechtung von Zeugnissen

Die Schüler:innen haben vor den Sommerferien ihre Zeugnisse erhalten, in denen deren Leistungen und Verhalten beurteilt wurden. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern eine von der Lehrperson gesetzte Zeugnisnote oder Verhaltensbeurteilung als ungerechtfertigt betrachten. Können sie sich dann an die Schulleitung wenden und die Abänderung des Zeugniseintrags verlangen (Frage 1)? Oder können die Eltern den Zeugniseintrag gar mit einem ordentlichen Rechtsmittel bei einer Behörde oder einem Gericht anfechten (Frage 2)? Reto Allenspach beantwortet diese Fragen mit Blick auf die Rechtslage im Kanton Zürich.

Beurteilung als pädagogische Aufgabe

Die Beurteilung von Schüler:innen (SuS) bei einzelnen Unterrichtsanlässen (Prüfungen etc.) sowie im Zeugnis ist eine pädagogische Aufgabe, welche Lehrpersonen im Rahmen ihres Berufsauftrages zu erfüllen haben. Als Bestandteil der Unterrichtstätigkeit wird die Beurteilung von der Methodenfreiheit gemäss § 23 VSG (Volksschulgesetz, LS 412.100) erfasst. Die Lehrperson entscheidet grundsätzlich selbst, wie sie zu einer professionellen und pädagogisch sachgerechten Beurteilung gelangt. Ihr steht dabei ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, handelt es sich bei der Notensetzung doch nicht um ein exaktes «Messverfahren».

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Quereinstieg: Vom Bankwesen in die Schulleitung

Christine Finney ist seit bald zwei Jahren als Co-Schulleiterin in Thalwil tätig. Zuvor war sie 16 Jahre lang als Rechtskonsulentin in zwei Banken, in unterschiedlichen und auch leitenden Funktionen. Danach stellte sie sich die Frage, was sie beruflich noch bewirken möchte. Finney schildert ihren Quereinstieg in die Schulleitung.

«Hund und Jugend»-Training mit Primarschulkindern als privates Engagement, Schulungskonzepte erarbeiten und Mitarbeitende sowie Lernende schulen, ein Modul «Aufgepasst Betrüger» für den Zukunftstag erstellen, lösungsorientierte Gespräche mit anspruchsvollen Kund:innen – das waren Tätigkeiten, welche mir sehr Spass machten. Ansonsten fand ich, es sei Zeit für eine Neuorientierung. Ich wurde auf die Möglichkeit zur Schulleitung aufmerksam gemacht. Ich stellte fest, dass mir viele der dazugehörenden Aufgaben nicht fremd sein dürften, das Umfeld jedoch sinnstiftend wäre, indem ich etwas bewirken könnte. Geld war für mich noch nie der hauptsächliche Motivator für eine Stelle und ich war bereit, auf Lohn zugunsten einer spannenden Stelle zu verzichten.

Den CAS Quereinstieg Schulleitung absolvierte ich zunächst inkognito und neben meiner 100 Prozent Anstellung, um mich in Ruhe und ohne Druck heranzutasten. Die Tage an meiner Praxisschule halfen mir, realistische Erwartungen zu entwickeln. Die Stellensuche gegen Ende des CAS verlief anfangs noch harzig, doch dann konnte ich zwischen mehreren Angeboten wählen.

Von Anfang an war mir klar: Ich möchte in einer Co-Schulleitung und in einer öffentlichen Primarschule arbeiten. Meine Kollegin und ich bringen unterschiedliche Hintergründe mit, ticken aber in zentralen Fragen gleich – etwa in unserer Haltung und bei Personalentscheiden.

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Was Schmetterlinge mit einer rassismussensiblen Schulkultur zu tun haben

Bearbeiten wir das Thema Rassismus in der Schule, leisten wir einen aktiven Beitrag zur Gewaltprävention. Wir schaffen damit eine sichere Lernatmosphäre für alle Beteiligten einer Schule: für die direkt sowie indirekt Betroffenen. Rahel El-Maawi, selbstständig tätige im Bildungsbereich und Autorin beschreibt, was es für eine rassismussensible Schulkultur benötigt.

Kürzlich sind mir in einer Schulhaus-Toilette eckige Schmetterlinge begegnet. Sie zeugen von zivilcouragiertem Handeln. Weder die Lehrpersonen noch die Schulleitung wussten, wer sie gezeichnet hatte. Tatsächlich war es das Hauswartsteam, das rassistische Symbole regelmässig überarbeitet. Da Übermalen nicht möglich war, verwandelten sie die Kreuze in Schmetterlinge.

Dieses Beispiel zeigt auf, wie wichtig das gemeinsame Handeln aller Schul-Akteuer:innen ist. Eine rassismuskritische Schule braucht Strategien, um eine diskriminierungssensible Schulkultur zu stärken.

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Rechtsfall: Über die Bewertung von Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen

Jedes Jahr treten über 8000 Kinder und Jugendliche des Kantons Zürich zur zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) an Kurz- oder Langgymnasien oder aber an andere Maturitätsschulen, namentlich Handels-, Fach-, Informatikmittelschulen oder Berufsmaturitätsschulen, an. Die Gefühlslage der Kinder und deren Eltern schwankt im Vorfeld der Aufnahmeprüfung nicht selten zwischen Hoffnung und Versagensangst. Thomas Bucher zeigt entlang eines Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich auf, welche Prüfungsanforderungen etwa im Prüfungsfach Deutsch zu bewältigen sind.

Für die Aufnahmeprüfung an die Langgymnasien im Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (ZAP1) gelten die seit dem 1. August 2022 angepassten Bestimmungen des «Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (AufnR, LS 413.250.1)».

Die neue «Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschule im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM, LS 413.250.2)» trat am 1. August 2022 in Kraft und regelt die Zulassung an die Maturitätsschulen im Anschluss an das zweite Jahr der Sekundarschule (ZAP2) und im Anschluss an das 3. Jahr der Sekundarschule (ZAP3).

Bei der Frage über die Berücksichtigung der Vorleistungs- beziehungsweise Erfahrungsnoten und die Berechnung derselben im Rahmen der ZAP1, ZAP2 oder ZAP3 verweise ich auf das «Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt (zuletzt besucht am 1. Februar 2025). Es ist unabdingbar, zahlreiche weitere Informationen (unter anderem mit Erklärvideo) zu ersehen.

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Nachhaltigkeit als Führungsaufgabe – Diese Kompetenzen für Schulleitungen machen den Unterschied

Wie können Schulleitungen den Wandel hin zu einer nachhaltigen Schule aktiv gestalten? Lassen Sie sich in diesem Beitrag von praxisnahen Erkenntnissen aus dem umfassenden systematischen Literaturreview des Forschungsprojekts «Nachhaltige Schule gestalten» sowie persönlichen Erfahrungen inspirieren. Welche Kompetenzen in der Schulführung wirklich den Unterschied machen, um Barrieren zu überwinden, Kollegien zu motivieren und gemeinsam neue Wege Richtung nachhaltige Schulen zu gehen, erfahren Sie von Irene Lampert.

Vor einigen Jahren stand ich als Schulleiterin in meiner Schule selbst vor der grossen Frage: Wie kann Nachhaltigkeit nicht nur als Unterrichtsthema, sondern ganzheitlich im Schulbetrieb etabliert werden? Das erste Teammeeting zu nachhaltigen Schulprojekten bleibt mir unvergessen: Auf der einen Seite loderten Begeisterung und Tatendrang, auf der anderen Seite Skepsis und Überforderung. Heute weiss ich, dass genau hier die Kompetenzen einer Schulleitung gefragt sind – eine Erkenntnis, die durch das umfassende Literaturreview im Rahmen des Forschungsprojekts «Nachhaltige Schule gestalten» an der PH Zürich weiter gefestigt wurde.

Die Grundlagen: Kompetenzen, die den Unterschied machen

Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde ein umfassendes Literaturreview durchgeführt, bei dem mehrere Datenbanken systematisch nach Artikeln durchsucht wurden, um die Frage zu klären, welche Kompetenzen Schulleitungen benötigen, um nachhaltige Schulen erfolgreich zu gestalten. Ziel war es, zentrale Führungskompetenzen für die Gestaltung nachhaltiger Schulen zu identifizieren und zu systematisieren. Folgend ein Auszug jener Kompetenzen, die in der Praxis einen Unterschied machen:

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Smartphones in der Schule – Zwischen Verbot und sinnvoller Integration

Die Smartphones von Schüler:innen sorgen im Schulfeld immer wieder für Unruhe. Wäre ein komplettes Verbot sinnvoll? Immer mehr Schulen entwickeln Konzepte zum Umgang mit Smartphones oder denken über ein vollständiges Verbot nach. Dieser Trend betrifft nicht nur die Schweiz, auch Länder wie Schweden überdenken bereits seit längerem ihre Digitalisierungsstrategie. Dozierende des Zentrums Medienbildung und Informatik der PH Zürich beleuchten Überlegungen aus Praxis und Wissenschaft zum Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag und plädieren für einen verantwortungsvollen, geklärten Einsatz digitaler Medien, der das Lernen bereichert, ohne auf starre Verbote zu setzen.

Der Umgang mit dem Smartphone variiert je nach Schulgemeinde. Mancherorts müssen die Schüler:innen das Smartphone beim Schulstart am Morgen abgeben. Andernorts sind Smartphones auf dem Schulareal verboten. Es gibt aber auch Stimmen, die von einem generellen Smartphone-Verbot abraten. Stattdessen sollten Schüler:innen gezielt Medienkompetenzen erwerben, um mit dem Smartphone verantwortungsvoll umgehen zu können. Schulen stehen daher vor der Aufgabe, eine Balance zwischen Kontrolle der Smartphone-Nutzung und der Förderung digitaler Kompetenzen zu finden. So empfiehlt etwa der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz eine stufengerechte und partizipative Regelung, um Schüler:innen für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten zu sensibilisieren und positive Lerneffekte zu fördern (LCH, 2024).

«Regeln statt Verbote», mit diesem Credo plädiert Michael In Albon, Medienschutzbeauftragter der Swisscom, für eine Regelung des schulischen Umgangs mit digitalen Geräten. Ein generelles Smartphone-Verbot greift also zu kurz – stattdessen brauchen Schüler:innen Medienkompetenz, um beispielsweise sicher mit Fake News und Cybermobbing umzugehen.

Wie kann Lernen trotz, mit und über Smartphones und digitale Medien gestaltet werden?

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Schulhauszuteilung per Losentscheid

Auf Beginn jeden Schuljahres werden Schüler:innen einem bestimmten Schulhaus zugeteilt. Dies ist insbesondere bei der Kindergartenzuweisung eine für die Schulverwaltung, die Schulleitung und die Schulpflege nicht zu unterschätzende Aufgabe, weil  Erziehungsberechtigte zuweilen nicht einverstanden sind und dies zu heftigen Reaktionen führen kann. Thomas Bucher führt die Rechten und Pflichten für Schulen und Eltern auf und erklärt einen Fall, der durch das Los entschieden wurde.

Schulpflegen kommt nach § 42 Abs. 3 Ziff. 6 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) die Aufgabe zu, Schüler:innenr an die Schulen zuzuteilen. § 25 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) nennt die bei der Zuteilung zu den Schulen und Klassen anzuwendenden Kriterien. Neben der Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Schulklassen zu achten, wobei insbesondere die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft und die Verteilung der Geschlechter zu berücksichtigen sind. Der Verordnungsgeber gibt durch § 25 Abs. 1 VSV zentrale Kriterien vor, die es im individuell-konkreten Zuteilungsfall zu beachten gilt. Die Aufzählung der Kriterien ist auch deshalb nicht abschliessend, weil im Rahmen der Ausübung des sogenannten pflichtgemässen Ermessens das Rechtsgleichheits- und Willkürverbot sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen zu befolgen sind (Häfelin, U./Müller, G./Uhlmann, F.: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A, Zürich 2020, Rz. 409).

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Auf die Haltung kommt es an!

Niels Anderegg war Ende September auf Schulbesuch bei Persönlichkeitsgeograph Stefan Schmid und Schulleiter Erwin Müller. Daraufhin hat er sie bezüglich der Haltung «Gelbe Schule» interviewt. Es geht dabei darum, Menschen als Persönlichkeit zu achten und bei ihrer Entwicklung zu begleiten und wie auch Führungs- und Lehrpersonen eine solche Haltung einnehmen können.

Stefan Schmid, immer wieder hört man von Schulleitenden aber auch Lehrpersonen, dass es auf die richtige Haltung ankommt. Wie reagiert ihr auf solche Aussagen?

Der Begriff die «richtige» Haltung ist etwas diskussionswürdig und stellt die Frage nach der «richtigen» Haltung für welche Person? Für die Schüler:innen um in Verbindung mit der Lehrperson gehen zu können? Für Lehrpersonen, um mit zunehmenden Unterrichtsstörungen richtig umgehen zu können? Für Schulleiter:innen, um Schulentwicklung und Innovationen nachhaltig voranzubringen? Für administrative Ebenen, um neue Konzepte und Curricula umsetzen zu können?

Die «richtige» Haltung ist stets mit dem jeweiligen Menschen und seinen eigenen Ressourcen abgestimmt und basiert darauf. So kann es wohl keine pauschale Aussage über die «richtige» Haltung geben, sondern nur über die eigene, die persönliche Haltung. Sie führt dazu, dass das eigene Handeln und Entscheiden sicherheitsgebend für sich selbst und für andere sein kann. Damit ist authentisches Sein gemeint und dass «Führungspersonen, die ihr Umfeld mit dieser Haltung beschenken, nicht perfekt sein müssen!» Wie auch? Bei einer authentischen Haltung gibt man den anvertrauten Personen das gute Gefühl, dass jemand für sie da ist und Sicherheit gibt. Im Kontext Schule ist diese Haltung «Gelbe Schule».

Wenn sich allerdings der Einzelne stets überlegen muss, «ist das jetzt die richtige Haltung, in der ich grade bin, oder brauche ich eine andere?», dann führt das dazu, dass die Menschen wieder im Denken stecken bleiben und nicht ins Sein gehen. Und das würde die Haltung als eine Methode sehen, eine Vorschrift. Genau das ist «Gelbe Schule» nicht.

Was wird mit dem Begriff der Haltung konkret gemeint?

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