Rechtsfall: Über die Bewertung von Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen

Jedes Jahr treten über 8000 Kinder und Jugendliche des Kantons Zürich zur zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) an Kurz- oder Langgymnasien oder aber an andere Maturitätsschulen, namentlich Handels-, Fach-, Informatikmittelschulen oder Berufsmaturitätsschulen, an. Die Gefühlslage der Kinder und deren Eltern schwankt im Vorfeld der Aufnahmeprüfung nicht selten zwischen Hoffnung und Versagensangst. Thomas Bucher zeigt entlang eines Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich auf, welche Prüfungsanforderungen etwa im Prüfungsfach Deutsch zu bewältigen sind.

Für die Aufnahmeprüfung an die Langgymnasien im Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (ZAP1) gelten die seit dem 1. August 2022 angepassten Bestimmungen des «Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (AufnR, LS 413.250.1)».

Die neue «Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschule im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM, LS 413.250.2)» trat am 1. August 2022 in Kraft und regelt die Zulassung an die Maturitätsschulen im Anschluss an das zweite Jahr der Sekundarschule (ZAP2) und im Anschluss an das 3. Jahr der Sekundarschule (ZAP3).

Bei der Frage über die Berücksichtigung der Vorleistungs- beziehungsweise Erfahrungsnoten und die Berechnung derselben im Rahmen der ZAP1, ZAP2 oder ZAP3 verweise ich auf das «Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt (zuletzt besucht am 1. Februar 2025). Es ist unabdingbar, zahlreiche weitere Informationen (unter anderem mit Erklärvideo) zu ersehen.

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5 Fragen an Matthias Held, Schulleiter der Schule für offenes Lernen

In unserer Rubrik «5 Fragen an…» interviewt Schulleiter Philippe Villiger den Schulleiter Matthias Held über seine Tätigkeit. Der Stafetten-Stab wird an ihn weitergereicht.

Matthias, du hast die Schule für Offenes Lernen in Liestal (SOL) seit 24 Jahren zusammen mit der Mitbegründerin Ruth Oechsli geleitet. Seit zwei Jahren, nach ihrer Pensonierung, führst du die Schule allein. Was verstehst du unter offenem Lernen?

Ich bin der Überzeugung, dass verbindliche Strukturen, also eine sichere Umgebung, grundlegende Bedingungen sind, damit sich Kinder mit Neuem auseinandersetzen können. Offenes Lernen heisst also eine Umgebung kreieren, wo sich ein Kind entwickeln kann und seine Bedürfnisse ernst genommen werden. Die Lehrer:innen begleiten die Kinder mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung aber vor allem mit einer unterstützenden Strukturierung der Lernumgebung und des Lernstoffes.

Offenes Lernen ist ein Begriff aus der Reformpädagogik. In der Freinet-Pädagogik findet man diesen Begriff bei den Lernwerkstätten, wo Kinder den Lernweg selbst wählen können. Ich habe meine Wurzeln bei der Freinet-Pädagogik und meine Kollegin ist Psychotherapeutin nach dem personenzentrierten Ansatz von Carl Rogers. Célestin Freinet und Carl Rogers verbindet das humanistische Menschenbild und die Würdigung der individuellen Entwicklung jedes Menschen.

Die SOL befindet sich in einem alten Fabrikgebäude. Man findet keine konventionellen Klassenzimmer vor, sondern grosszügige Räume und viel Platz für kreative Tätigkeiten. Wie ist eure Schule organisiert?

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Aufgabe und Funktion der Schulbehörden bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern

Anfangs November 2020 trafen sich rund 20 Behördenmitglieder zur Themenreihe «Fokus Schulbehörden» an der PH Zürich. Inhalt des Themenabends war «Beurteilung von Schülerinnen und Schülern». Niels Anderegg und Andrea Hugelshofer geben einen Einblick in diesen Abend, an dem die Auseinandersetzung mit der im Lehrplan 21 verankerten Form der Beurteilung und den Aufgaben und Pflichten von Behördenmitgliedern im Zentrum stand.

Die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern ist primär eine operative Aufgabe, welche in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitung liegt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie die Form der Beurteilung sind in einem gesetzlichen Rahmen eingebettet. Erst kürzlich wurde im Kantonsrat im Rahmen einer Initiative über diese gesetzlichen Vorgaben debattiert.

Auf Grund dieser Initiative wird sich die Kommission für Bildung und Kultur demnächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob zukünftig von der 4. Klasse an nur noch mit Noten beurteilt werden soll.

Deutlich zeigt die aktuelle Diskussion der Medien und des Kantonsrats, dass vor allem die summative (Bilanzierung am Schluss einer Lernphase) und prognostische (Einschätzung bezüglich nächster Lernphase, Schulstufe oder Ausbildung) Beurteilung im Fokus liegt. 

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