Schule als Ort der Ermutigung – Welche Voraussetzungen braucht es?

Was benötigt eine Schule für eine gemeinschaftliche, ermutigende Bildungsprozessbegleitung, die nicht nur Kinder und Jugendliche in ihren Potenzialen und Begabungen stärkt? In diesem Beitrag zeigt Sabrina Krasselt, Grundschullehrerin an der Universität Münster, die Voraussetzungen für eine ermutigende Schulkultur aus Sicht der pädagogisch tätigen Personen. Es wird zudem ein Ausblick gegeben, inwiefern Schulleitungen dabei unterstützen können.

Schule sollte der Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche ermutigt werden, ihre Potenziale und Begabungen entdecken und ausbilden zu können. Dies setzt Fähigkeiten von Lehrpersonen und pädagogischen Mitarbeitenden auf drei Ebenen voraus:

Persönliche Ebene: Um Begabungen und Potenziale zu erkennen und zu fördern, braucht es die Überzeugung einer pädagogisch tätigen Person, dies auch hinreichend gelingend umsetzen zu können und handlungsfähig zu sein. Dazu gehören unter anderem eine hohe Selbstwirksamkeitsüberzeugung; eine potenzialorientierte Sicht auf Kinder und Jugendliche, die Begabungen in jeder Person erwartet; eine professionsbedingte Überzeugung, die darauf basiert, dass es eine sinnhafte und notwendige Aufgabe ist, bei der Entdeckung und Entfaltung von Begabungen mitzuwirken; die bewusste Verantwortungsübernahme für die Begabungsförderung eines jeden Kindes und Jugendlichen sowie den Mut, Neues auszuprobieren.

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Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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PICTS stärken – Tipps für ein Weiterbildungskonzept im digitalen Kontext

Der folgende Artikel liefert Schulleitungen Tipps für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess im digitalen Kontext. Larissa Meyer-Baron beschreibt am Beispiel einer Weiterbildung mit dem Zyklus 1-Team in Opfikon, wie Lehrpersonen auf diesem gemeinsamen Weg begleitet werden können. Insbesondere sticht die zentrale Rolle der Pädagogischen ICT-Supporter:innen (PICTS) hervor, die das Schulteam motivieren, unterstützen und nicht aus dem Weiterbildungskonzept wegzudenken sind.

Der Einsatz digitaler Geräte und die Umsetzung des Modullehrplans «Medien und Informatik» werfen im Schulfeld nach wie vor Fragen auf: Wie kann der Kompetenzaufbau der Lernenden altersgerecht und zielführend gestaltet werden? Wie viel Technologieeinsatz ist zweckmässig? Wie können die Lehrpersonen dabei gefördert und unterstützt werden?

Lehrpersonen des Zyklus 1 für die Integration von Medien und Informatik in den Unterricht zu befähigen ist besonders herausfordernd, weil es weder ein entsprechendes Fach noch eine verbindliche Weiterbildung dafür gibt. Oft sind Vorbehalte gegenüber dem Medieneinsatz vorhanden und die eigene Kompetenzerweiterung kommt neben allen weiteren Herausforderungen zu kurz.

Vor diesem Hintergrund war es der PICTS-Fachstelle der Schule Opfikon ein Anliegen, ein ansprechendes Angebot für die Lehrpersonen des Zyklus 1 zu schaffen. Das Schulteam sollte für den zweckmässigen Einsatz digitaler Geräte und die Förderung von Medien- und Informatikkompetenzen im Unterricht motiviert und befähigt werden.

Mit diesem Anliegen gelangte die PICTS-Fachstelle an das Zentrum Medienbildung und Informatik der PH Zürich. Schnell sind die Beteiligten zum Schluss gekommen, die ICT-Supporter:innen (PICTS) des Zyklus 1 aktiv in den Entwicklungsprozess und somit in die Kursdurchführung einzubinden. Gemeinsam mit der Schulleitung wurden die Ziele, das Setting und der grobe Ablauf der schulinternen Weiterbildung (SCHILW) geklärt.

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Netzwerkarbeit in und mit Schulen: Erfolgsfaktoren für Bildungserfolge am Beispiel des Netzwerkes «Zaungäste»

Die Anforderungen an Schulen steigen stetig, besonders im Bereich Digitalisierung, Inklusion und gesellschaftlichem Wandel. Eine effektive Strategie, diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die Netzwerkarbeit. Sie fördert den Austausch von Wissen und Ressourcen und unterstützt die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernprozessen.

Was ist Netzwerkarbeit in Schulen?

Netzwerkarbeit beschreibt die systematische Zusammenarbeit von Schulen mit externen Partnern wie Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Universitäten. Auch intern, etwa zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen, wird vernetzt gearbeitet. Das Ziel: Synergien schaffen, um den Lernprozess zu fördern.

Warum ist Netzwerkarbeit wichtig?

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Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) – Schüler:innen individuell fördern

Die Begabungs- und Begabtenförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule. Das Schulteam gestaltet einen Unterricht, welcher die individuellen Begabungen und Stärken aller Lernenden weckt und fördert. Ein weiterer Aspekt ist die Begabtenförderung für Schüler:innen mit exzellenten Leistungen, damit diese ihr Potenzial entfalten können.

Als Schulteam ist es zentral Konzepte und Ideen zur Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung (weiter)zu entwickeln – als wichtiger Impuls für die Unterrichts- und Schulentwicklung.

BBF als Auftrag der Schulen

Die Volksschule hat den Auftrag, die individuellen Begabungen und Neigungen aller Kinder und Jugendlicher zu berücksichtigen und zu fördern (siehe § 2, Abs. 4, VSG).

Die Begabungsförderung betrifft alle Lernenden und erfolgt meist im Regelunterricht. Begabungen können in verschiedenen Bereichen (fachliche und personale sowie soziale Begabungen) vorhanden sein.
Die Begabtenförderung fokussiert auf die Unterstützung (hoch)begabter Lernender und kann meist nicht allein durch den Regelunterricht abgedeckt werden.
Die Übergänge zwischen den beiden Bereichen sind oft fliessend.

Möglichkeiten der Förderung

Viele Schüler:innen fühlen sich in der Regelklasse wohl, wenn ein Unterricht gewährleistet ist, der ihre individuellen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen abdeckt. Bei hochbegabten Schüler:innen können jedoch auch besondere pädagogische Bedürfnisse (beispielweise aufgrund permanenter Unterforderung oder Probleme im sozialen wie emotionalen Bereich) entstehen, die nicht durch den Regelunterricht abgedeckt werden können. Dann können zusätzliche Angebote auf unterschiedlichen Ebenen genutzt werden:

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Lehr- und Fachpersonen mit Themenverantwortung – eine Form von Teacher Leadership mit Gestaltungspotenzial

Im Schulfeld übernehmen Lehr- und Fachpersonen in unterschiedlichen Themenfeldern Verantwortung für die schulische Entwicklung: für Gesundheit, die Qualität in multikulturellen Schulen oder als pädagogische ICT-Supporter:innen (PICTS). Nina-Cathrin Strauss über den Handlungsrahmen und die Rollengestaltung am Beispiel des pädagogischen ICT-Supports im Schulfeld.

Verantwortung für eine Fülle an Themen

Neben den Lehr- und Fachpersonen in Funktionen, den Stufen- oder Jahrgangsleitungen, sind die Themenverantwortungen eine Form von Teacher Leadership, zu der mittlerweile eine breite Fülle an Beispielen existiert. Mit zunehmenden Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen an Schulen sind zu diversen Themenfeldern Expert:innen in Schulen mandatiert worden in Fragen von Nachhaltigkeit und Umweltbildung, Gesundheit und Bewegung, Begabungs- und Begabtenförderung, Sprachentwicklung und Multikulturalität oder Medienbildung und Informatik. Die Beispiele sind vielfältig und haben meist eines gemeinsam: Eine Kollegin oder einen Kollegen, der sich in einem Thema eine spezifische Expertise aufgebaut hat und diese einbringen kann und soll zur Entwicklung pädagogischer Praxis ausserhalb des eigenen Unterrichts – ein klassisches Exempel für Teacher Leadership.  

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“Visit my School” – jetzt anmelden! 

Die Leiterin Bildung Judith Germann öffnet am Morgen des 31.10.2024 die Türen der Schule Neftenbach und gewährt mit einem interessanten und individualisierten Programm Einblicke in die Schulführungspraxis. Das Kinderrestaurant lädt direkt anschliessend zum Essen ein. 

Im Artikel vom 28.5.2024 wird die Initiative «Visit my School» und die Schule Neftenbach bereits vorgestellt. Mittlerweile steht das Programm und Sie können sich für den Besuch anmelden. Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen beschränkt und die Anmeldefrist endet vor den Herbstferien 2024.  

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Schullaufbahnentscheide – Umstufung innerhalb der Sekundarstufe

Als Schullaufbahnentscheide gelten die Rückstellung vom Kindergarteneintritt, der Übertritt in die Primarstufe bereits nach einem oder aber erst nach drei Kindergartenjahren, die Repetition oder das Überspringen einer Klasse sowie der Übertritt in die Sekundarstufe. Auch eine Umstufung innerhalb der Sekundarstufe, etwa von der Abteilung A in die Abteilung B, ist ein bedeutsames Ereignis und führt nicht selten zu einem Dissens zwischen den Erziehungsberechtigen und der Klassenlehrperson. Thomas Bucher erklärt die rechtlichen Grundlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Schullaufbahnentscheiden finden sich in § 32 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und in den §§ 33-40 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101).

Die Eltern einer Sekundarschülerin der dritten Sekundarklasse rekurrierten gestützt auf § 75 Abs. 1 VSG gegen den Beschluss der Schulpflege. In der Folge befasste sich der zuständige Bezirksrat mit dem Umstufungsentscheid. Da der Bezirksrat dem Entscheid der Schulpflege folgte, führten die Eltern Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich (VB.2021.00219). Sie verlangten, dass der angefochtene Beschluss des Bezirksrats aufzuheben und ihre Tochter in der 3. Sekundarschule der Abteilung A zu belassen sei.

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Beschäftigung mit langfristigen Zielen – Wunsch oder Realität?

Eine eindrückliche Befragung von Schulleitungen in der Schweiz («Schulleitungsmonitor Schweiz») hat vor zwei Jahren für Aufmerksamkeit gesorgt. Mit Blick auf die Daten lässt sich folgende These ableiten: Schulleitungen wünschen sich eine intensive und kollektive Arbeit an langfristigen Zielen der Schule. Nur: Wunsch und Realität klaffen derzeit deutlich auseinander. Was für eine solche These spricht und welche Hilfestellungen von Modellen wie Leadership for Learning oder dem Schulentwicklungsrad zu erwarten sind, das thematisiert Reto Kuster in diesem Blogbeitrag.

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz, der Conférence latine des chefs d’établissements de la scolarité obligatoire und der Pädagogischen Hochschule FHNW, haben 2035 Schulleitungen auf einen Online-Fragebogen geantwortet. Befragt wurden sie zu deren Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen, Motivationslage und Rahmenbedingungen. Dies mit dem Ziel, mehr über die «Schlüsselposition» von Schulleitungen zu lernen und Hinweise auf zukünftige Entwicklungen zu erhalten.

Vorstellungen für die Schule des 21. Jahrhunderts

Besonders interessant für die zu Beginn formulierte These, dass sich Schulleitungen eine intensive und kollektive Arbeit an langfristigen Zielen wünschen, sind Antworten auf die Frage nach den Vorstellungen und Visionen für die Schule des 21. Jahrhunderts. Folgende Entwicklungstendenzen stechen heraus:

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Konferenz Bildung Digitalisierung 2024 – für mehr Chancengerechtigkeit und eine gelingende digitale Transformation

Eine achtköpfige Delegation von Bildungsakteur:innen der Schweiz (Jacobs Foundation, proEdu, Staatslabor, Verwaltungen der Kantone Luzern und Aargau, sowie der PH Zürich) hat vom 24. bis zum 25. April 2024 an der jährlichen Konferenz des Forum Bildung Digitalisierung in Berlin teilgenommen. Die Konferenz setzt  sich mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung im Bildungsbereich auseinander. Als eine Plattform für Bildungsexperten, Lehrkräfte, Forscher:innen und Entscheidungsträger:innen bot die Konferenz eine Gelegenheit zum Austausch von Ideen, Best Practices und Visionen für die Zukunft der Bildung.

Ein zentrales Thema, das während der Konferenz diskutiert wurde, war die Frage nach der Rolle der Lehrkräfte im digitalen Zeitalter. Es wurde deutlich, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht nur technische Fähigkeiten benötigen, um digitale Werkzeuge effektiv einzusetzen, sondern auch eine grundlegende Veränderung in ihrer pädagogischen Praxis vornehmen müssen. Die Integration von digitalen Medien sollte nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Mittel, um individualisiertes Lernen, kritisches Denken und kreative Problemlösung zu fördern.

Insgesamt war die Konferenz des Forum Bildung Digitalisierung ein inspirierendes und ermutigendes Ereignis, das verdeutlichte, dass die Digitalisierung des Bildungswesens eine Chance bietet, die Bildung gerechter, inklusiver und zukunftsfähiger zu gestalten.

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