Computational Thinking, Entrepreneurship und Nachhaltigkeit

Im Rahmen des internationalen Erasmus+ Projekts «ComeThinkAgain» kamen Expert:innen an der Pädagogischen Hochschule Zürich zu einem Workshop zusammen. Gemeinsam haben sie darüber diskutiert, welche Kompetenzen und Lehrmethoden zukünftig in den Bereichen Computational Thinking, Entrepreneurship und Nachhaltigkeit für Lehrpersonen der Volksschule und Ausbilder:innen der Berufsbildung relevant sein werden.

Welche Kompetenzen benötigen Lehrpersonen der Volksschule und Ausbilder:innen der Berufsbildung zukünftig?

Diese Fragestand im Mittelpunkt des Co-Creation Workshops, der im Rahmen des Erasmus+ Projekts «ComeThinkAgain» Ende Oktober an der Pädagogischen Hochschule Zürich stattfand. Expert:innen aus Hochschulen, der Berufsbildung, dem öffentlichen Sektor sowie der Wirtschaft kamen zusammen und diskutierten Kompetenzen in den drei Bereichen: Computational Thinking, Entrepreneurship Education und Innovation sowie Nachhaltigkeit und soziale Relevanz.

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Probezeitkündigung bei Krankheit

Lehrpersonen, die im vergangenen August eine Stelle angetreten haben, befinden sich derzeit noch in der Probezeit. Wie ist die Rechtslage, wenn die Lehrperson während der Probezeit längere Zeit krank ist? Kann die Schulpflege trotz Krankheit eine Probezeitkündigung aussprechen? Anhand eines Verwaltungsgerichtsentscheides vom letzten Mai beantwortet Reto Allenspach diese Fragen.

Sachverhalt

Dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich (VGer, 16. Mai 2024, VB.2023.00570) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrperson trat am 1. August 2022 eine Stelle als Primarlehrerin in einer Gemeinde im Kanton Zürich an. Ab dem 21. November 2022 war sie vollständig arbeitsunfähig. Mit Beschluss vom 20. Januar 2023 löste die Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit der Lehrperson mittels Probezeitkündigung per 3. Februar 2023 (Freitag vor den Sportferien) auf.

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Smartphones in der Schule – Zwischen Verbot und sinnvoller Integration

Die Smartphones von Schüler:innen sorgen im Schulfeld immer wieder für Unruhe. Wäre ein komplettes Verbot sinnvoll? Immer mehr Schulen entwickeln Konzepte zum Umgang mit Smartphones oder denken über ein vollständiges Verbot nach. Dieser Trend betrifft nicht nur die Schweiz, auch Länder wie Schweden überdenken bereits seit längerem ihre Digitalisierungsstrategie. Dozierende des Zentrums Medienbildung und Informatik der PH Zürich beleuchten Überlegungen aus Praxis und Wissenschaft zum Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag und plädieren für einen verantwortungsvollen, geklärten Einsatz digitaler Medien, der das Lernen bereichert, ohne auf starre Verbote zu setzen.

Der Umgang mit dem Smartphone variiert je nach Schulgemeinde. Mancherorts müssen die Schüler:innen das Smartphone beim Schulstart am Morgen abgeben. Andernorts sind Smartphones auf dem Schulareal verboten. Es gibt aber auch Stimmen, die von einem generellen Smartphone-Verbot abraten. Stattdessen sollten Schüler:innen gezielt Medienkompetenzen erwerben, um mit dem Smartphone verantwortungsvoll umgehen zu können. Schulen stehen daher vor der Aufgabe, eine Balance zwischen Kontrolle der Smartphone-Nutzung und der Förderung digitaler Kompetenzen zu finden. So empfiehlt etwa der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz eine stufengerechte und partizipative Regelung, um Schüler:innen für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten zu sensibilisieren und positive Lerneffekte zu fördern (LCH, 2024).

«Regeln statt Verbote», mit diesem Credo plädiert Michael In Albon, Medienschutzbeauftragter der Swisscom, für eine Regelung des schulischen Umgangs mit digitalen Geräten. Ein generelles Smartphone-Verbot greift also zu kurz – stattdessen brauchen Schüler:innen Medienkompetenz, um beispielsweise sicher mit Fake News und Cybermobbing umzugehen.

Wie kann Lernen trotz, mit und über Smartphones und digitale Medien gestaltet werden?

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Teacher Leadership – Führungskräfte für die Schule von morgen stärken

In Schulen verantworten Teacher Leader Aufgabenbereiche, Themen oder Funktionen und leisten dabei einen wichtigen Beitrag für die gute Schule. Zugleich haben sie die Möglichkeiten, Führungskompetenzen schon vor dem Wechsel in die Schulleitung zu entwickeln und in der Phase auch Erfahrungen zu sammeln, um eine bewusstere Entscheidung über ihre berufliche Laufbahn zu treffen. Nina-Cathrin Strauss über die Wichtigkeit von Laufbahnen für Lehrpersonen.

Die Förderung von Laufbahnen für Lehrpersonen spielt eine wichtige Rolle für die Zukunft von Schule und Bildung. Ein zukunftsgerichtetes Schulsystem erkennt, dass die Attraktivität des Lehrerberufs auch mit den individuellen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten zusammenhängt, die dieser Beruf bietet. Berufliche Laufbahnen können Lehrpersonen nicht nur motivieren, sondern auch ihre Kompetenzen gezielt erweitern und das gesamte Bildungswesen langfristig stärken. Verschiedene Potenziale sind mit einer gezielten Laufbahngestaltung verbunden.

Laufbahnen für Lehrpersonen stärken die Zufriedenheit und Verbundenheit gegenüber dem Lehrberuf

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Kündigung einer Lehrperson wegen mangelhafter Leistung

Nach Ablauf der Probezeit und im Anschluss an eine durch Krankheit initiierte Sperrfrist löste die dafür zuständige Schulpflege das Anstellungsverhältnis mit einer Fachlehrperson auf den nächstmöglichen Termin wegen mangelhafter Leistung auf. Wie sieht eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtmässig aus? Thomas Bucher führt auf, welche Regeln in diesem Fall gelten.

Ein seitens der Lehrperson mit anwaltlicher Vertretung gegen den Entscheid der Schulpflege geführter Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit anschliessendem Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lässt im fraglichen Urteil erkennen, welche Anforderungen an eine rechtmässige Kündigung wegen mangelhafter Leistung zu erfüllen sind.

Fristen

Gemäss § 16 lit. a des Personalgesetztes vom 27. September 1998 (PG, LS 177.10) endet das Anstellungsverhältnis mitunter durch Kündigung. Nach § 8 Abs. 2 lit. a des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) beträgt die Kündigungsfrist vier Monate und hat grundsätzlich auf Ende eines anstellungsrechtlichen Schuljahres (31. Juli) zu erfolgen. Ausnahmsweise kann die Kündigung infolge einer ausgelösten und später abgelaufenen Sperrfrist – vorliegend durch Krankheit – gestützt auf § 8 Abs. 3 LPG in Verbindung mit Art. 336c des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 (OR, SR 220) auf Ende eines jeden Monats unter Einhaltung der Frist von vier Monaten erfolgen.

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PICTS stärken – Tipps für ein Weiterbildungskonzept im digitalen Kontext

Der folgende Artikel liefert Schulleitungen Tipps für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess im digitalen Kontext. Larissa Meyer-Baron beschreibt am Beispiel einer Weiterbildung mit dem Zyklus 1-Team in Opfikon, wie Lehrpersonen auf diesem gemeinsamen Weg begleitet werden können. Insbesondere sticht die zentrale Rolle der Pädagogischen ICT-Supporter:innen (PICTS) hervor, die das Schulteam motivieren, unterstützen und nicht aus dem Weiterbildungskonzept wegzudenken sind.

Der Einsatz digitaler Geräte und die Umsetzung des Modullehrplans «Medien und Informatik» werfen im Schulfeld nach wie vor Fragen auf: Wie kann der Kompetenzaufbau der Lernenden altersgerecht und zielführend gestaltet werden? Wie viel Technologieeinsatz ist zweckmässig? Wie können die Lehrpersonen dabei gefördert und unterstützt werden?

Lehrpersonen des Zyklus 1 für die Integration von Medien und Informatik in den Unterricht zu befähigen ist besonders herausfordernd, weil es weder ein entsprechendes Fach noch eine verbindliche Weiterbildung dafür gibt. Oft sind Vorbehalte gegenüber dem Medieneinsatz vorhanden und die eigene Kompetenzerweiterung kommt neben allen weiteren Herausforderungen zu kurz.

Vor diesem Hintergrund war es der PICTS-Fachstelle der Schule Opfikon ein Anliegen, ein ansprechendes Angebot für die Lehrpersonen des Zyklus 1 zu schaffen. Das Schulteam sollte für den zweckmässigen Einsatz digitaler Geräte und die Förderung von Medien- und Informatikkompetenzen im Unterricht motiviert und befähigt werden.

Mit diesem Anliegen gelangte die PICTS-Fachstelle an das Zentrum Medienbildung und Informatik der PH Zürich. Schnell sind die Beteiligten zum Schluss gekommen, die ICT-Supporter:innen (PICTS) des Zyklus 1 aktiv in den Entwicklungsprozess und somit in die Kursdurchführung einzubinden. Gemeinsam mit der Schulleitung wurden die Ziele, das Setting und der grobe Ablauf der schulinternen Weiterbildung (SCHILW) geklärt.

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Wie der Übergang zur neuen Schulleitung gelingt

In einer losen Folge thematisieren wir, wie ein Führungswechsel an Volksschulen gestaltet werden kann: Was können bisherige Schulleitungen, vorgesetzte Stellen sowie neue Schulleitungen und Teams zu einem gelingenden Übergang beitragen? Andrea Hugelshofer hat Claudie Meier und Beat Flach interviewt.

Claudie Meier und Beat Flach leiteten gemeinsam 10 Jahre lang eine Primarschule Winterthur. Flach war davor schon 8 Jahre allein der erste Schulleiter des Tägelmoos. Im Sommer 2024 haben sie die Schulführung in neue Hände gelegt.

Andrea Hugelshofer: Wie habt ihr damals euren eigenen Start als Schulleitung im Tägelmoos erlebt?

Beat Flach: Ich war der erste Schulleiter dieser Schule überhaupt. Ich schätzte, dass ich Zeit hatte – ich konnte das Tägelmoos in Ruhe organisieren und Prozesse etablieren. Gefehlt hatte mir das «Standing»: Ich war jung, viele Kolleg:innen waren älter – ich hätte mir damals mehr Klarheit in meiner Rolle gewünscht.

Claudie Meier: Ich schätzte, dass ich aus dem Team kam und Prozesse, Menschen, insbesondere auch den Co-Schulleiter kannte. Ich konnte mit einem Beispiel von Schulführung einsteigen – gemeinsam entwickelten wir dann vieles weiter. Ich startete mit 40 Prozent, was ein zu kleines Pensum für das war, was ich erreichen wollte – Schulentwicklung fand vor allem in unserer unbezahlten Überzeit statt.

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25 Jahre Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich

Der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Mit über 500 Mitglieder ist der Verband heute eine feste Grösse und wichtige Stimme in der Bildungslandschaft im Kanton Zürich. Dies war nicht immer so, wie Peter Gerber, Gründungspräsident des VSLZH, und Sarah Knüsel, die Nachfolgerin und aktuelle Präsidentin, im Gespräch mit Niels Anderegg erzählen.

Welche Gedanken verbindet ihr mit dem 25-jährigen Jubiläum des VSZLZH?

Peter Gerber: Dass es den VSLZH heute immer noch gibt, ist für mich eine schöne Bestätigung, dass es richtig war, ihn vor 25 Jahren gegründet zu haben. Wenn es den Verband nicht brauchen würde, dann würde es ihn auch nicht mehr geben.

Sarah Knüsel: Den VSLZH braucht es unbedingt. Als Berufsverband sind wir die Stimme der Schulleitungen und vertreten diese in den verschiedensten Gremien.

Gerber: Den Schulleitungen eine Stimme zu geben, war bei der Gründung unsere Absicht.

Wie kam es zur Gründung des VSLZH?

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Welche Informationsrechte Eltern gegenüber Schulen haben

Eine Lehrperson lud die getrenntlebenden Eltern einer Schülerin zu einem gemeinsamen Elterngespräch ein. Rund eine Woche später teilte der Schulleiter dem Vater mit, dass mit jedem Elternteil ein separates Gespräch geführt werde. Gleichentags schrieb der Vater dem Schulleiter per E-Mail zurück, er wolle wissen, ob auf Wunsch der Schule oder der Mutter getrennte Gespräche vorgesehen seien, weshalb er um Einsicht in die entsprechenden E-Mails der Mutter ersuche. Reto Allenspach zeigt anhand dieses Fallbeispiels auf, was die Schulverantwortlichen bei der Zusammenarbeit mit getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zu beachten haben.

Mit dem oben beschriebenen Fall hatte sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem Entscheid VB.2019.00153 vom 12. September 2019 zu befassen. An das Verwaltungsgericht gelangte der Vater, nachdem die Kreisschulpräsidentin sein Einsichtsgesuch abgewiesen hatte und danach der Bezirksrat seinen Rekurs teilweise gutgeheissen und ihm zudem zwei Drittel der Rekurskosten auferlegt hatte. Auch wenn dies im Verwaltungsgerichtsurteil nicht ausdrücklich erwähnt wird, lässt sich schliessen, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge innehatten.

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Potenziale von Führungspersonen entwickeln – So kommt man als Logopädin in die Schulleitung

Für kompetente Schulleitungen in der Zukunft braucht es den Blick auf die Potenziale von Lehr- und Fachpersonen von heute und Raum für ihre Entwicklung. Barbara Caffi, Logopädin und Fachleiterin Sonderpädagogik in der Schulgemeinde Fällanden, erzählt im Gespräch mit Nina-Cathrin Strauss, wie sich ihr Weg als Fachperson in die Schulleitung gestaltet hat, was ihre Motivationen sind und was diesen Prozess unterstützt und herausgefordert hat.

Barbara, nach vielen Jahren als Logopädin hast du nun neue Aufgaben in der Schulleitung übernommen. Wie haben sich deine Aufgaben in den letzten Jahren an der Schule Fällanden verändert?

Zwanzig Jahre lang habe ich mit viel Herzblut, aber recht autonom und fokussiert als Therapeutin in der Logopädie gearbeitet. Mit Unterstützung der Schulleitung habe ich in den letzten Jahren dann verschiedene Zusatzaufgaben übernommen, zum Beispiel die Stufenleitung Sonderpädagogik oder die Vereinheitlichung der Abläufe im sonderpädagogischen Bereich für die ganze Primarstufe. Dann kam das Angebot, im Zuge der Neuorganisation der sonderpädagogischen Strukturen die Leitung des Fachteams Therapie zu übernehmen.

Als Teamleitung bin ich verantwortlich für die Führung, Koordination und Weiterentwicklung des Therapie-Teams und des therapeutischen Angebotes ähnlich den Modellen der Städte Uster oder Zürich. Dafür wurde ich nun zusätzlich mit einem Schulleitungspensum angestellt und konnte mit der Schulleitungsausbildung starten.

Ich arbeite enger mit den anderen Schulleitungen und der Leitung Sonderpädagogik zusammen und beschäftige mich so auch mit Aufgaben und Herausforderungen, die die gesamte Schule betreffen. Die Stelle ist neu, ich muss daher meine Rolle füllen und entwickeln. Dabei profitiere ich viel von meiner ehemaligen Schulleitung.

Was hat dich an dieser Aufgabe gereizt? Und was bedeutet sie für deine Arbeit als Logopädin?

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