Quereinstieg: Vom Bankwesen in die Schulleitung

Christine Finney ist seit bald zwei Jahren als Co-Schulleiterin in Thalwil tätig. Zuvor war sie 16 Jahre lang als Rechtskonsulentin in zwei Banken, in unterschiedlichen und auch leitenden Funktionen. Danach stellte sie sich die Frage, was sie beruflich noch bewirken möchte. Finney schildert ihren Quereinstieg in die Schulleitung.

«Hund und Jugend»-Training mit Primarschulkindern als privates Engagement, Schulungskonzepte erarbeiten und Mitarbeitende sowie Lernende schulen, ein Modul «Aufgepasst Betrüger» für den Zukunftstag erstellen, lösungsorientierte Gespräche mit anspruchsvollen Kund:innen – das waren Tätigkeiten, welche mir sehr Spass machten. Ansonsten fand ich, es sei Zeit für eine Neuorientierung. Ich wurde auf die Möglichkeit zur Schulleitung aufmerksam gemacht. Ich stellte fest, dass mir viele der dazugehörenden Aufgaben nicht fremd sein dürften, das Umfeld jedoch sinnstiftend wäre, indem ich etwas bewirken könnte. Geld war für mich noch nie der hauptsächliche Motivator für eine Stelle und ich war bereit, auf Lohn zugunsten einer spannenden Stelle zu verzichten.

Den CAS Quereinstieg Schulleitung absolvierte ich zunächst inkognito und neben meiner 100 Prozent Anstellung, um mich in Ruhe und ohne Druck heranzutasten. Die Tage an meiner Praxisschule halfen mir, realistische Erwartungen zu entwickeln. Die Stellensuche gegen Ende des CAS verlief anfangs noch harzig, doch dann konnte ich zwischen mehreren Angeboten wählen.

Von Anfang an war mir klar: Ich möchte in einer Co-Schulleitung und in einer öffentlichen Primarschule arbeiten. Meine Kollegin und ich bringen unterschiedliche Hintergründe mit, ticken aber in zentralen Fragen gleich – etwa in unserer Haltung und bei Personalentscheiden.

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IQ 110 – ein aussergewöhnlich unfaires Spiel

Beim Spiel «IQ 110», einem äusserst unfairen Spiel, können die Teilnehmenden Bildungsungerechtigkeit am eigenen Leib erfahren. Jasmin Kolb und Niels Anderegg, welche das Spiel aus dem englischen übersetzt und auf die Verhältnisse an Schulen im deutschsprachigen Raum angepasst haben, erzählen von ihren Spielerfahrungen,warum es für jede Lehrer:in und Schulleiter:in wichtig wäre, das Spiel zu spielen, umüber Bildungs(un)gerechtigkeit an der eigenen Schule zu sprechen und zu schauen, wo die Schule einen Beitrag zu einer bildungsgerechteren Schule leisten kann.

Jessica und Can

Für eine Stunde bin ich (Jasmin) in die Rolle von Jessica geschlüpft. Ich bin sieben Jahre alt, lebe mit meinen Eltern in der Nähe einer grösseren Stadt direkt am See in einem grossen Haus und besuche die erste Klasse. In der Freizeit mache ich mit meinen Eltern viele Ausflüge und mindestens zweimal im Jahr fliegen wir für zwei Wochen in die Ferien. Wir drei sind ein gutes Team. Nun freue ich mich auf das erste Schuljahr.

Ich (Niels) lebe in der gleichen Ortschaft wie Jessica, jedoch nicht am See. Mit meiner Mutter und meine drei älteren Geschwister wohnen wir in einer 3-Zimmer Wohnung. Ich teile mein Zimmer mit einer Schwester, welche fünf Jahre älter ist als ich. Meine Mutter arbeitet in einem Pflegeheim und kommt am Abend häufig müde nach Hause. Während meine Mutter arbeitet, bin ich meistens bei einer Tagesmutter. Am schönsten ist es, wenn meine Mutter in der Nacht arbeitet. Dann ist sie am Nachmittag wach und hat Zeit, um mit mir zu spielen. Auch ich komme in die erste Klasse. Ach, ja: Mein Name ist Can.

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Einziehung von Handys in Schulen

Weil ein Schüler einer Orientierungsschule (Sekundarstufe 1) im Kanton Freiburg während der Schulzeit in der Garderobe beim Turnunterricht mit seinem Handy Musik gehört hatte, zog die Lehrperson beziehungsweise der Schuldirektor dieses für eine Woche ein. Gegen die Verfügung des Schuldirektors erhob der Schüler – vertreten durch seinen Vater – zunächst Beschwerde bei der kantonalen Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten und anschliessend beim Kantonsgericht Freiburg. Reto Allenspach fasst das Urteil zusammen.

Vor Kantonsgericht, das sein Urteil am 26. April 2024 fällte (Urteil KG FR 601 2023 48 vom 26. April 2024), war einzig strittig und zu prüfen, ob ein Handy eines Schülers über das Ende der Schulzeit hinaus, für die im konkreten Fall verfügte Dauer von einer Woche beziehungsweise bis zu dem im kantonalen Schulreglement (SchR; SGF 411. 0.11) vorgesehenen Maximum von zwei Wochen, eingezogen werden darf. Die Schule und die kantonale Direktion stützten sich bei der Einziehung nämlich auf Art. 66 SchR, wonach bei einem Verstoss gegen das Verbot des Gebrauchs elektronischer Geräte während der Schulzeit diese bis zu zwei Wochen eingezogen werden können.

Das Kantonsgericht führte aus, dass mit der Einziehung des Mobiltelefons der Schüler in seiner Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 Abs. 1 BV (Bundesverfassung) eingeschränkt worden sei. Eine Grundrechtseinschränkung ist nur unter den in Art. 36 BV genannten Voraussetzungen zulässig. Entsprechend prüfte das Kantonsgericht diese Voraussetzungen:

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Labcademy: Eine Plattform zur Unterstützung digitalitätsorientierter Schulentwicklungskonzepte

Im Rahmen des Projekts Smarte Schulen (SMASCH) wurden Schulen bei der Entwicklung von digitalitätsorientierten Konzepten von einem Forschungsteam begleitet. SMASCH zeigt , dass Schulen keine standardisierten Lösungen benötigen, sondern Angebote, die sie ihrem konkreten Kontext anpassen können. In diesem Zusammenhang wurde die Plattform Labcademy entwickelt, welche die erarbeiteten Projekte frei zugänglich macht und deren Adaption in die eigene Schule ermöglicht.

Das Projekt Smarte Schulen (SMASCH) hat in den vergangenen drei Jahren 13 Schulen aus Deutschland und Belgien bei der Entwicklung von digitalitätsorientierten, pädagogisch sinnvollen und nachhaltigen Schulentwicklungskonzepten wissenschaftlich begleitet.

Dabei ist die frei zugängliche Plattform SMASCH Labcademy entstanden. Dort finden sich zum einen Materialien und Konzepte, die in der Zusammenarbeit mit diesen Schulen entstanden sind. Es werden Ansätze vorgestellt, wie Schulen das Thema Digitalität kritisch-reflexiv und ganzheitlich angehen beziehungsweise systematisch weiterentwickeln können. Zum anderen werden beispielhaft praxisorientierte Einblicke in die im Rahmen der Schulbegleitung entstandene Forschung gegeben und Anregungen gegeben, wie die Forschungsergebnisse auch im Schulalltag aufgegriffen werden können.

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Erweitertes Lernangebot «FESTLAND» mit Flying teacher vor Ort

Ein Alternative zur Schulinsel

Die Primarschule Schachen Winterthur (Schweiz) möchte mit dem Projekt «Festland» die Inklusion aller Schüler:innen und die professionelle Unterstützung der Lehrpersonen in schwierigen Unterrichtssituationen stärken. Ziel des Projekts ist es, tragfähige Klassenteams zu fördern, eine starke Beziehung zwischen Lehrpersonen und Schüler:innen aufzubauen sowie die Sozial- und Fachkompetenzen der Schüler:innen durch spezielle Zusatzangebote zu entwickeln. Die Grundhaltung der Schulleitung ist dabei, dass alle Kinder in der Stammklasse unterrichtet werden und keine Trennung oder Auslagerung stattfindet.

Ausgangslage

In einem längeren Prozess «auf dem Weg zu einer inklusiven Schulgemeinschaft» mit dem ganzen Schulteam und in enger Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich entstanden drei Leitsätze, welche als das «Credo Team Schachen» bezeichnet werden: 1. Alle Kinder bleiben in unserer Schule. 2. Keine Lehrperson wird alleine gelassen. 3. Wir haben die Ressourcen, die wir haben. Um diesen Leitsätzen gerecht zu werden, braucht die Schule ein erweitertes Lernangebot in Situationen, die sowohl für Schüler:innen wie Lehrpersonen herausfordernd sind. Dieses soll so niederschwellig und kurzfristig sein, wie möglich. Gerade in schwierigen Situationen wird eine hohe Professionalität und pädagogisches Geschick benötigt.

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