Das Bundesgericht prüfte im Urteil 2C-665/2025 vom 11. Februar 2025 die Voraussetzungen für die Zuweisung eines Kindes mit Down-Syndrom in eine separative Sonderschulung. Thomas Bucher zeigt im folgenden Beitrag zudem entscheidende Hinweise auf, welche Grenzen entlang verschiedener gesetzlicher Grundlagen zu beachten sind.
Dem Urteil lag die Frage zugrunde, unter welchen Voraussetzungen die Zuweisung eines Kindes mit Down-Syndrom in eine separative Sonderschulung mit dem verfassungs- und konventionsrechtlichen Integrationsgebot vereinbar ist. Das Bundesgericht setzte sich dabei vertieft mit den Anforderungen auseinander, welche Art. 8 Abs. 2 BV, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die UNO-Behindertenrechtskonvention an staatliche Bildungsentscheide stellen.