Aufgabe und Funktion der Schulbehörden bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern

Anfangs November 2020 trafen sich rund 20 Behördenmitglieder zur Themenreihe «Fokus Schulbehörden» an der PH Zürich. Inhalt des Themenabends war «Beurteilung von Schülerinnen und Schülern». Niels Anderegg und Andrea Hugelshofer geben einen Einblick in diesen Abend, an dem die Auseinandersetzung mit der im Lehrplan 21 verankerten Form der Beurteilung und den Aufgaben und Pflichten von Behördenmitgliedern im Zentrum stand.

Die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern ist primär eine operative Aufgabe, welche in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitung liegt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie die Form der Beurteilung sind in einem gesetzlichen Rahmen eingebettet. Erst kürzlich wurde im Kantonsrat im Rahmen einer Initiative über diese gesetzlichen Vorgaben debattiert.

Auf Grund dieser Initiative wird sich die Kommission für Bildung und Kultur demnächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob zukünftig von der 4. Klasse an nur noch mit Noten beurteilt werden soll.

Deutlich zeigt die aktuelle Diskussion der Medien und des Kantonsrats, dass vor allem die summative (Bilanzierung am Schluss einer Lernphase) und prognostische (Einschätzung bezüglich nächster Lernphase, Schulstufe oder Ausbildung) Beurteilung im Fokus liegt. 

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