Schulbesuche von Behördenmitgliedern

Seit der Einführung von Schulleitungen wird immer wieder darüber diskutiert, ob und in welcher Form Behördenmitglieder Unterrichts- oder Schulbesuche machen sollen. Während in den einen Kantonen solche Besuche weiterhin gesetzlich verankert sind, lassen andere diese Frage offen. Niels Anderegg erklärt, warum Besuche von Behördenmitgliedern wichtig sind und wie diese mit Beurteilungsfragen zusammenhängen.

Ich kann mich noch gut an die heftigen Diskussionen erinnern, welche wir bei der Einführung der Schulleitung hatten. Sollen die Mitglieder der Schulpflege noch Unterrichtsbesuche machen oder ist dies nun die Aufgabe der Schulleitung?

Die Gegner argumentierten mit der neuen Aufgabenverteilung. Die Schulpflege soll nicht mehr operativ tätig sein und sich auf die strategische Führung konzentrieren. Auch wurde die Angst geäussert, dass die Schulpflegen bei ihren Besuchen die Autorität der Schulleitung unterlaufen könnte. Andere wiederum wollten nicht weiter von Laien beurteilt werden beziehungsweise als Laien beurteilen.

Die Befürworter sahen die Gefahr, dass die Behördenmitglieder ohne die Besuche den Draht zur Schule verlieren könnten. Sie wüssten dann noch weniger von den Nöten und Anstrengungen der Lehrerinnen und Lehrern, dadurch könnten diese im Dorf nicht verteidigen und schon gar nicht strategisch führen. Der Schulalltag sei dann weit weg von der Schulpflege und ihre Entscheidungen hätten kaum noch etwas mit der Realität an der Schule zu tun. Auch wurde befürchtet, dass die Schulleitung ohne die Schulbesuche der Schulpflege zu viel Macht auf sich vereine und die Schulpflege sich kein eigenes Bild von der Schule machen könnte.

Interessanterweise verliefen damals die Gräben queer durch die Lehrerschaft und die Schulbehörden. Man war sich auf beiden Seiten nicht einig.

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Aufgabe und Funktion der Schulbehörden bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern

Anfangs November 2020 trafen sich rund 20 Behördenmitglieder zur Themenreihe «Fokus Schulbehörden» an der PH Zürich. Inhalt des Themenabends war «Beurteilung von Schülerinnen und Schülern». Niels Anderegg und Andrea Hugelshofer geben einen Einblick in diesen Abend, an dem die Auseinandersetzung mit der im Lehrplan 21 verankerten Form der Beurteilung und den Aufgaben und Pflichten von Behördenmitgliedern im Zentrum stand.

Die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern ist primär eine operative Aufgabe, welche in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitung liegt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie die Form der Beurteilung sind in einem gesetzlichen Rahmen eingebettet. Erst kürzlich wurde im Kantonsrat im Rahmen einer Initiative über diese gesetzlichen Vorgaben debattiert.

Auf Grund dieser Initiative wird sich die Kommission für Bildung und Kultur demnächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob zukünftig von der 4. Klasse an nur noch mit Noten beurteilt werden soll.

Deutlich zeigt die aktuelle Diskussion der Medien und des Kantonsrats, dass vor allem die summative (Bilanzierung am Schluss einer Lernphase) und prognostische (Einschätzung bezüglich nächster Lernphase, Schulstufe oder Ausbildung) Beurteilung im Fokus liegt. 

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