Seit der Einführung von Schulleitungen wird immer wieder darüber diskutiert, ob und in welcher Form Behördenmitglieder Unterrichts- oder Schulbesuche machen sollen. Während in den einen Kantonen solche Besuche weiterhin gesetzlich verankert sind, lassen andere diese Frage offen. Niels Anderegg erklärt, warum Besuche von Behördenmitgliedern wichtig sind und wie diese mit Beurteilungsfragen zusammenhängen.
Ich kann mich noch gut an die heftigen Diskussionen erinnern, welche wir bei der Einführung der Schulleitung hatten. Sollen die Mitglieder der Schulpflege noch Unterrichtsbesuche machen oder ist dies nun die Aufgabe der Schulleitung?
Die Gegner argumentierten mit der neuen Aufgabenverteilung. Die Schulpflege soll nicht mehr operativ tätig sein und sich auf die strategische Führung konzentrieren. Auch wurde die Angst geäussert, dass die Schulpflegen bei ihren Besuchen die Autorität der Schulleitung unterlaufen könnte. Andere wiederum wollten nicht weiter von Laien beurteilt werden beziehungsweise als Laien beurteilen.
Die Befürworter sahen die Gefahr, dass die Behördenmitglieder ohne die Besuche den Draht zur Schule verlieren könnten. Sie wüssten dann noch weniger von den Nöten und Anstrengungen der Lehrerinnen und Lehrern, dadurch könnten diese im Dorf nicht verteidigen und schon gar nicht strategisch führen. Der Schulalltag sei dann weit weg von der Schulpflege und ihre Entscheidungen hätten kaum noch etwas mit der Realität an der Schule zu tun. Auch wurde befürchtet, dass die Schulleitung ohne die Schulbesuche der Schulpflege zu viel Macht auf sich vereine und die Schulpflege sich kein eigenes Bild von der Schule machen könnte.
Interessanterweise verliefen damals die Gräben queer durch die Lehrerschaft und die Schulbehörden. Man war sich auf beiden Seiten nicht einig.