Urheberrechte im Schulalltag

Guter Schulunterricht geht einher mit dem Einsatz vielfältiger Medien. Für Lehrpersonen und Schulleitungen stellen sich dadurch immer wieder Fragen des Urheberrechts. Dürfen Lehrmittel digitalisiert und auf den Server der Schule gestellt werden, damit sich alle Lehrpersonen daraus bedienen können, um den Unterricht anschaulich vorzubereiten und durchzuführen? Darf ein zeitgenössisches Musical am frei zugänglichen Jugendfest bedenkenlos aufgeführt werden? Ist es der Lehrperson, die den Musikunterricht erteilt, erlaubt, das legendäre Konzert von Keith Jarrett in Köln aus dem Jahre 1975 aus einer Streaming-Plattform in der Klasse auszugsweise abzuspielen? Thomas Bucher mit den Antworten.

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz vom 9. Oktober 1992 (URG; SR 231.1) regelt in Art. 1 Abs. 1 lit. a URG «den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst» sowie nach lit. b. «den Schutz der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Hersteller und Herstellerinnen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen».

Geschützt sind Werke, die eine geistige Schöpfung darstellen und zugleich individuellen Charakter aufweisen (Art. 2 Abs. 1 URG).

Art. 2 Abs. 2 lit. a.–h. URG umreisst den Werkbegriff wie folgt:

  1. Literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke
  2. Werke der Musik und andere akustische Werke
  3. Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik
  4. Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen
  5. Werke der Baukunst
  6. Werke der angewandten Kunst
  7. Fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke
  8. Choreografische Werke und Pantomimen

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PICTS stärken – Tipps für ein Weiterbildungskonzept im digitalen Kontext

Der folgende Artikel liefert Schulleitungen Tipps für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess im digitalen Kontext. Larissa Meyer-Baron beschreibt am Beispiel einer Weiterbildung mit dem Zyklus 1-Team in Opfikon, wie Lehrpersonen auf diesem gemeinsamen Weg begleitet werden können. Insbesondere sticht die zentrale Rolle der Pädagogischen ICT-Supporter:innen (PICTS) hervor, die das Schulteam motivieren, unterstützen und nicht aus dem Weiterbildungskonzept wegzudenken sind.

Der Einsatz digitaler Geräte und die Umsetzung des Modullehrplans «Medien und Informatik» werfen im Schulfeld nach wie vor Fragen auf: Wie kann der Kompetenzaufbau der Lernenden altersgerecht und zielführend gestaltet werden? Wie viel Technologieeinsatz ist zweckmässig? Wie können die Lehrpersonen dabei gefördert und unterstützt werden?

Lehrpersonen des Zyklus 1 für die Integration von Medien und Informatik in den Unterricht zu befähigen ist besonders herausfordernd, weil es weder ein entsprechendes Fach noch eine verbindliche Weiterbildung dafür gibt. Oft sind Vorbehalte gegenüber dem Medieneinsatz vorhanden und die eigene Kompetenzerweiterung kommt neben allen weiteren Herausforderungen zu kurz.

Vor diesem Hintergrund war es der PICTS-Fachstelle der Schule Opfikon ein Anliegen, ein ansprechendes Angebot für die Lehrpersonen des Zyklus 1 zu schaffen. Das Schulteam sollte für den zweckmässigen Einsatz digitaler Geräte und die Förderung von Medien- und Informatikkompetenzen im Unterricht motiviert und befähigt werden.

Mit diesem Anliegen gelangte die PICTS-Fachstelle an das Zentrum Medienbildung und Informatik der PH Zürich. Schnell sind die Beteiligten zum Schluss gekommen, die ICT-Supporter:innen (PICTS) des Zyklus 1 aktiv in den Entwicklungsprozess und somit in die Kursdurchführung einzubinden. Gemeinsam mit der Schulleitung wurden die Ziele, das Setting und der grobe Ablauf der schulinternen Weiterbildung (SCHILW) geklärt.

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