Revision des Volksschulgesetzes: Zürcher Kantonsrat hat entschieden

Nicht in der Messehalle, sondern per schriftlichem Verfahren hat am vergangenen Montag, 20. April, der Kantonsrat in zweiter Lesung die Vorlage zur Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes (5507b VSG und LPG) verabschiedet. Hierbei werden Kompetenzen zwischen Schulbehörde und Schulleitung weiter geklärt und es wird den Gemeinden ermöglicht, eine sogenannte Leitung Bildung einzuführen. Wir haben Christoph Ziegler, den Präsidenten der Kommission für Bildung und Kultur des Kantonsrats (KBIK) zu diesem Entscheid interviewt:

Herr Ziegler, wie verlief die zweite Lesung bezüglich der Einführung von Gesamtschulleitungen im Kantonsrat?

Wegen der Coronakrise gab es bei der zweiten Lesung ein schriftliches Verfahren ohne Diskussion. Es gab also (wie übrigens auch fast immer bei einem normalen Verfahren) keine Änderungen zur ersten Lesung, wo ja hitzig diskutiert und argumentiert wurde.

Welchen Nutzen sieht die Kommission und der Kantonsrat in der Einführung einer Gesamtschulleitung?

Die mögliche Schaffung einer neuen Stelle soll in erster Linie die Schulpflegen in grösseren Gemeinden entlasten. Die Anforderung an das Amt der Schulpflegepräsidien übersteigt dort oft die zeitlichen Möglichkeiten von Milizpolitiker*innen.

Was waren in der Diskussion die umstrittenen Punkte?

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