Inwieweit sind Schule und Lehrperson in der Aufsicht vor und nach dem Unterricht verpflichtet? Wie ist die haftpflichtrechtliche Verantwortung geregelt? Welche Sorgfaltspflicht obliegt der Schulleitung? Thomas Bucher, Dozent für Schulrecht an der PH Zürich, erläutert diese Fragen in der Rubrik «Der Fall».
Lehrpersonen nehmen im Rahmen ihrer Unterrichtsgestaltung sowohl Unterrichts– als auch Aufsichtspflichten wahr. Hierbei ist die strafrechtliche von der anstellungsrechtlichen und diese wiederum von der haftpflichtrechtlichen Verantwortung zu unterscheiden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich primär auf die haftpflichtrechtliche Verantwortung. Die Obhutspflicht der Schule geht über den Unterricht hinaus weiterlesen