Schadet Social Media den Nutzenden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Peter Holzwarth

Der SRF-Club vom 25.8.2026 war dem Thema „Big Tech vor Gericht: Macht Social Media krank?“ gewidmet. Peter Düggeli diskutierte mit seinen Gästen über Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten.

Einige Argumente, Problembereiche und weiterführende Reflexionen werden im folgenden dargestellt (vgl. Beitrag „Überlegungen zur Debatte um Verbote von Social Media und Handys“):

1. Man muss im Kontext von Social Media unterscheiden zwischen problematischen Inhalten (z. B. Fake News, Hate Speech, sexuelle Inhalte, Gewaltinhalte, Rassismus, politischer Extremismus), problematischen App-Funktionen bei der Darbietung (z. B. Infinite Scrolling, fehlende Stopping Cues) und problematischen Nutzungsweisen. (z. B. Doomscrolling, negativ ausfallende soziale Vergleiche, Minderung der Schlafqualität).

2. Das Geschäftsmodell von Social Media besteht in der Monetarisierung einer möglichst langen Verweildauer. Es geht darum, möglichst viele Daten sammeln zu können und möglichst viel Werbung zu schalten. Social Media wäre möglich, ohne spezielle Funktionen, die die Verweildauer verlängern und die das Abwenden erschweren.

3. Social Media-Nutzung ist vor allem bei jungen Menschen problematisch, weil die Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist: Das „Gaspedal“ ist bei jungen Menschen ausgeprägt, die „Bremsen“ aber noch nicht (Selbstregulation).

4. Nicht nur junge Menschen zeigen problematische Nutzungsformen, sondern auch Erwachsene.

5. Es müssen verschiedene Werte ausbalanciert werden: Kinder- und Jugendschutz einerseits und das Recht auf Kommunikation und Partizipation von jungen Menschen andererseits.

6. Verbote sind schwer durchsetzbar.

7. Verbote können umgangen werden.

8. Altersfeststellung ist aufgrund des Datenschutzes heikel (z. B. Altersschätzung durch KI , Hochladen eines Bildes des Personalausweises).

9. Mediennutzungseinschränkungen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wird teilweise durch schulische Mediennutzung unterlaufen (z. B. Tablets mit Zugang zu Social Media).

10. Der Zugang zu Social Media-Plattformen könnte auf Schulgeräten gesperrt werden.

11. Die Debatte um Social Media kann mit dem Umgang mit Tabak verglichen werden: Die Tabakwarenindustrie konnte sich lange gegen das Argument „Rauchen ist ein Gesundheitsrisiko für Nutzende“ wehren , dann kamen mit immer grösserer Evidenz Einschränkungen in Bezug auf Werbemöglichkeiten und das Rauchen im öffentlichen Raum. Es besteht ein zentraler Unterschied: Rauchen ist immer gesundheitsschädlich, während Social-Media-Nutzung je nach Inhalt und Nutzungsweise schädlich, neutral oder auch entwicklungsförderlich sein kann (z. B. Anregungen für Gesundheit oder Persönlichkeitsentwicklung , Kreativität, Verbindung mit anderen Menschen).

Verbote und Altersbeschränkungen können das Problem nicht restlos lösen. Es muss mehr darüber diskutiert werden, wie junge Menschen in schulischen und ausserschulischen Kontexten darin gestärkt werden können, kompetent und entwicklungsförderlich mit Social Media umgehen zu können (z. B. eigene Nutzung reflektieren, sich der eigenen Bedürfnisse bewusst werden, Lernen, mit sich selbst allein sein zu können, Distanzierungsstrategien, Selbstregulation, alternative Freizeitaktivitäten entwickeln).

Ansatzpunkte:

BereichHandlungsmöglichkeiten
Plattformbetreiber / KonzerneRegelungen umsetzten (z. B. Infinite Scrolling verändern, Algorithmen verändern, Benachrichtigungslogiken verändern, Likes weniger sichtbar machen)
PolitikForderungen an Konzerne durchsetzen Verbote  / Altersbeschränkungen konzipieren und erlassen
SchuleMedienkompetenz vermitteln Verbote / Altersbeschränkungen durchsetzen und kontrollieren
ElternhausMedienkompetenz vermitteln Verbote / Altersbeschränkungen durchsetzen und kontrollieren
JugendarbeitMedienkompetenz vermitteln Verbote / Altersbeschränkungen durchsetzen und kontrollieren
EinzelpersonEigene Mediennutzung reflektieren, Mediennutzung so weit wie möglich optimieren, Selbstregulation

Hinweis: Das Beitragsbild stammt von Nadine Hugi (Borer / Holzwarth / Weidinger 2020, 57).

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