Überlegungen zur Debatte um Verbote von Social Media und Handys

Peter Holzwarth

  1. An Medienkompetenzvermittlung führt kein Weg vorbei.
  2. Verbote können kein Ersatz für Medienkompetenzentwicklung darstellen.
  3. Medienkompetenzvermittlung gewinnt im Kontext von KI, Fake News und Desinformation an gesellschaftlicher Bedeutung.
  4. Medienkompetenz ist eng mit Demokratiekompetenz verbunden: „Medienkompetenz ist also zu einem gewissen Grad auch eine Voraussetzung für Demokratiekompetenz, um wahre Meldungen von falschen unterscheiden und sich an den tagesaktuellen Geschehnissen orientieren zu können.“ (Waller et al. 2019, S. 2).
  5. Medienkompetenzvermittlung muss sich auf allen möglichen Ebenen und in allen möglichen gesellschaftlichen Kontexten vollziehen: Familie, Kindergarten, Schule, Hochschule, alle non-formalen und informellen Bildungskontexte sowie in Beiträgen von Medienhäusern.
  6. Viele Eltern und Erziehungsberechtigte sind mit der Vermittlung von Medienkompetenz überfordert. Die schulische Medienbildung ist daher wichtig, um Defizite zu kompensieren.
  7. Auch viele Lehpersonen brauchen Unterstützung, Ressourcen und Zeit, um Medienkompetenz vermitteln zu können.
  8. Medienkompetenz sollte fächerübergreifend vermittelt werden.
  9. Medienkompetenz kann u. a. auch via Social Media vermittelt werden.
  10. Medienkompetenzvermittlung und (partielle) Verbote können sinnvoll kombiniert werden.
  11. Häufig werden Beiträge auf Social Media pauschal abgelehnt und abgewertet. Es ist wichig, potenziell entwicklungsförderliche Beiträge und potenziell problematische Inhalte zu differenzieren. Social Media spielt eine wichtige Rolle bei der Identitätskonstuktion von jungen Menschen. In vielen Kontexten ist Social-Media-Nutzung auch mit kreativem Selbstausdruck, Inspiration, Bildung und Selbstsozialisation verbunden.
  12. Verbot ist nicht gleich Verbot: Es kann sehr viel Unterschiedliches bedeuten, z. B. spezifische Altersgruppen, spezifische Apps, Nutzungsverbote für bestimmte räumliche und zeitliche Kontexte, Zeitbeschränkungen (vgl. Beat Döbeli Honegger: Was heisst eigentlich «Handyverbot»?).
https://blog.doebe.li/Blog/WasHeisstEigentlichHandyverbot

13. Verbote können weitere Probleme nach sich ziehen, für die Lösungen antizipiert werden müssen, z. B. Kontrolle eines Verbots, Altersprüfungen, Umgehung von Verboten durch alternative Zugänge, Attraktivitätssteigerung durch Verbote…

14. Handyverbote und und Verbote von Social Media sind zwei verschiedene Aspekte, die gesondert betrachtet werden müssen.

15.  Auch die Betreiber von Social-Media-Plattformen müssen in die Verantwortung genommen werden. Sie profitieren ökonomisch von Phänomenen wie „infinite Scrolling“ (kontinuierliches Scrollen), Datensammlung, personalisierte Werbung oder „Dark Patterns“ (vgl. GMK-Stellungnahme).

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