Q&A Zitieren #20: Das neue A–Z des wissenschaftlichen Schreibens

«Hilfe, wo ist das Akkordeon mit den vielen A–Z-Einträgen zum Zitieren geblieben? Ich finde es nicht mehr!», bekommen wir oft in der Schreibberatung zu hören. – Keine Sorge. Es hat sich nicht ganz in Luft aufgelöst, aber mit dem Relaunch der PH-Website im HS23 und der Überführung des früheren Studiwebs in ein passwortgeschütztes Studierendenportal hat sich einiges geändert. Hier hat das wissenschaftliche Schreiben eine neue Heimat bekommen.

Technisch ist auf der neuen Seite kein interaktives Akkordeon mit beispielhaften Formatierungen (kursiv, Farbe, hängende Einzüge etc.) mehr möglich. Aber: Wir haben das als Chance genutzt und Das A–Z des wissenschaftlichen Schreiben nach Anregungen unserer Tutor:innen neu konzipiert. Es steht nun sowohl auf dem Studierendenportal wie auf der externen PH-Seite als hochwertiges und interaktives PDF zur Verfügung und wird regelmässig angepasst.

So enthält die 2., aktualisierte Auflage 2024 nun ein ausführliches Register mit Stichworten, nach denen häufig gesucht wird. In der 3. Auflage sind u.a. neue Einträge zum Umgang mit KI oder zum korrekten Zitieren von Lehrmitteln und Lehrplänen dazugekommen.

Auch den bunten Zitierkompass mit typischen Beispielen für bibliografische Nachweise nach dem Chicago Manual of Style kann man hier beziehen.

Wichtige Links auf dem Studierendenportal:

Wissenschaftliches Arbeiten Hilfreiche Tipps und Antworten auf Fragen rund ums wissenschaftliche Schreiben

Schreibberatung, Workshops, Schreibevents

Workshops und Impulse des Lernforums

Was tun, wenn ich nicht weiss, woher ein Bild kommt? (Q&A #19)

Mirjam Beglinger

In wissenschaftlichen Arbeiten dürfen Sie Bilder verwenden, solange diese dazu dienen, einen in der Arbeit dargelegten Sachverhalt visuell zu unterstreichen. Mit  Erläuterungen in Ihrem Text verweisen Sie auf die Abbildung. Zur korrekten Beschriftung einer Abbildung gehören Abbildungsnummer, eine aussagekräftige Bildunterschrift sowie Angaben zur Urheberschaft (z. B. Künstler:in und/oder Fotograf:in). Anders gesagt: Bei Angaben zu Bildern reicht es nicht aus, lediglich den Fundort eines Bildes anzugeben (z.B. eine Website), sondern es braucht konkrete Angaben zur Herkunft des Bildes.

Fundort ist nicht gleich Quelle

Was das konkret heisst, schauen wir uns am Beispiel der Mona Lisa an. Nehmen wir mal an, ich finde auf dem Netz eine Abbildung der Mona Lisa, einem Gemälde von Leonardo da Vinci, jedoch keine Angaben zur Urheberschaft. Da ich weiss, mir bewusst ist, dass die URL, unter der ich das Bild gefunden habe (= Fundort), nicht ausreicht, um das Bild in einer wissenschaftlichen Arbeit korrekt zu beschriften, braucht es weitere Suchanstrengungen von mir. Doch wie vorgehen, wenn ich keine Anhaltspunkte zu einem Motiv habe?

Urheberschaft eines Bildes ausfindig machen

Eine erste Möglichkeit, Informationen zur Urheberschaft in Erfahrung zu bringen, bietet die Anfrage bei der Betreiberin oder beim Betreiber einer Website. Fehlen Angaben zu Abbildungen auf einer Website, ist ja davon auszugehen, dass sie im Auftrag der Betreibenden erstellt worden sind und diese Auskunft zur Urheberschaft geben können.

Im Falle unserer Mona Lisa lässt sich das Bild auch über die ‹umgekehrte Bildersuche›, wie etwa Google sie anbietet, identifizieren (images.google.de): Mit einem Klick auf das Kamera-Symbol im Suchfenster öffnet sich ein Feld, auf dem Sie URL oder Bild zum vorhandenen Bild eingeben können. Darauf gibt Ihnen Google verschiedene Websiten aus, auf denen das Bild – und allenfalls Angaben zur Urheberschaft – zu finden sind. Und Sie sehen richtig: Bei Fotografien von Gemälden sind wir gleich zweifach gefordert: Wir machen sowohl Angaben zur Urheberschaft von Gemälde als auch von Fotografie.

Neben Google bieten auch auch andere Bildersuchmaschinen die umgekehrte Suche an. Solche Alternativen sind etwa «TinEye» (tineye.com) oder «RevEye», das als AddOn für Firefox und Chrome zur Verfügung bereitsteht. Auch diese Suchmaschinen geben einzelne Websites mit Bezug zum Bild als Treffer an. «Reversee» wurde eigens für die Verwendung auf dem iPad entwickelt und ist im AppStore zu haben. Fürs iPhone gibt es zum Beispiel «CamFind Visual Search Engine» oder «Google Lens».

Und wenn ich die Urheberschaft trotz allen Bemühungen nicht finde?

Die Möglichkeiten des virtuellen Raums machen es heute viel einfacher, Bilder in wissenschaftlichen Arbeiten zu nutzen und korrekt auf die Urheberschaft hinzuweisen. Trotzdem kann es vorkommen, dass bei allen Bemühungen keine Informationen zur Urheberschaft ausfindig zu machen sind. Was Sie tun können, wenn das der Fall ist, davon berichten wir einem späteren Blog-Beitrag.

Auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im Studierendenportal (nur mit Login) oder im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» finden Sie zahlreiche Beispiele, an denen Sie sich orientieren können. Gestalten Sie Ihre Angaben nach diesen Vorbildern.

[redaktionell aktualisiert 24.12.2023]

Zum Weiterlesen

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

ProLitteris: FAQ Wie funktioniert das Urheberrecht?

Erster Blog zum Thema ist hier, dort finden sich auch obige Links:

blog.phzh.ch/schreibzentrum/category/schreibberatung/qa-zitieren/

 

Darf ich Bilder in meiner wissenschaftlichen Arbeit verwenden? (Q&A #18) 

Von Mirjam Beglinger

Grundsätzlich ist Bildmaterial urheberrechtlich geschützt, unabhängig vom Fundort. Ziel des Urheberrechts ist es, Urheberinnen und Urheber davor zu schützen, dass ihre Werke beziehungsweise ihre persönliche geistige Schöpfung missbräuchlich von Dritten verwendet werden (Art. 1 URG). Jedes Fotografie unterliegt dem Urheberrecht im Moment der Entstehung – das gilt auch für den Schnappschuss (Art. 2 URG). Da die Urheber:innen allein darüber entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang ihr Bildmaterial genutzt wird, bedarf es für die Verwendung in einer eigenen Arbeit deshalb der Zustimmung der Rechteinhaber.

Bildrecht und Zitatrecht

Beim Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten ist der Umgang mit den Urheberrechten unter bestimmten Umständen gelockert, nämlich dann, wen ein Bild dazu eingesetzt wird, einen Sachverhalt zu belegen (Belegfunktion). Dieses Zitatrecht gilt jedoch nur, wenn ein Bild im Rahmen der Arbeit tatsächlich als Beleg dient, also ein notwendiger Bestandteil der Argumentation ist (URG, Art. 25).

In jedem Fall braucht es einen Bildnachweis und zusätzlich eine Quellenangabe, z. B. in Form eines Kurzbelegs und eines Eintrags im Literaturverzeichnis, wenn das Bild etwa einem Buch entnommen ist. Wird ein Bild verfremdet, braucht es streng genommen eine Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers.

Zur korrekten Beschriftung von Abbildungen informieren wir in einem späteren Blog ausführlich. Grundsätzlich gilt, dass jedes in der Arbeit aufgeführte Bild nummeriert, beschriftet und in einem Abbildungsverzeichnis aufgeführt sein muss. Das sind die Details dazu:

  • In der Bildunterschrift selbst ist neben Nummer und Titel die Urheberschaft anzugeben (z. B. in Klammern nach dem Titel).
  • Die Informationen zum Bild werden mit Angaben zur Seitenzahl im Abbildungsverzeichnis aufgeführt (am Anfang der Arbeit oder am Schluss vor dem Literaturverzeichnis).
  • Stammt das Bild aus einer Publikation, dann braucht es zusätzlich zu den Angaben zum Bild noch eine Quellenangabe im Literaturverzeichnis.

Und doch gibt es Ausnahmen bei der Verwendung von Bildern, also Bilder, die nicht unter das Urheberrecht fallen beziehungsweise für deren Verwendung das Urheberrecht etwas anders gelagert ist. Dazu gehören u.a.:

  • Bilder, hinter denen keine eigenständige Leistung steht (z. B. technische Zeichnungen, Grafiken zu einem geschilderten Sachverhalt). Diese unterliegen nicht dem Urheberrecht.
  • Bilder, die kostenlos bzw. ohne Lizenz zu eigenen Zwecken unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen verwendet werden dürfen (z. B. Pixabay, Fotolia, Shutterstock, Pixelio, Flaticon).
  • Bilder, die via Google-Bildersuche als kostenlos zu nutzen gekennzeichnet sind.
  • Bilder auf Wikipedia, für die jeweils angegeben wird, ob und unter welchen Bedingungen die Bilder genutzt und weiterverwendet werden dürfen.

Lehrpersonen dürfen zudem veröffentlichte Werke zu Unterrichtszwecken verwenden (Art. 19 und Art. 24d URG). Unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist im Lehrberuf und in schriftlichen Arbeiten jedoch darauf zu achten, keine Bildern von Schüler:innen ohne deren Einwilligung bzw. der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu verwenden.

Zum Weiterlesen

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

ProLitteris: FAQ Wie funktioniert das Urheberrecht?

[letzte Aktualisierung 16.2.2024 ]

Wie zitiere ich keine Quelle? (Q&A #17)

Wie muss ich das im Literaturverzeichnis angeben? – Immer wieder erreichen uns Anfragen von verzweifelten Schreiberinnen und Schreibern, die korrekt zitieren möchten, aber über keine genaue Quellenangabe verfügen. Meistens hilft da auch das Chicago Manual nicht weiter, denn es ist – wie der Duden für die Rechtschreibung – lediglich eine formale Richtlinie zur Aufbereitung verfügbarer Publikationsinformationen. Ohne Angabe von Autor:innen, Titel oder Erscheinungsjahr lässt ich eine Quelle kaum so bezeichnen, dass andere sie ebenfalls konsultieren oder die übernommenen Aussagen überprüfen können (und darum geht es letztlich beim bibliografischen Nachweis). 

Würden wir ein Medikament schlucken, dessen Herkunft ungewiss ist und über dessen Inhaltsstoffe und Wirkungen keine Angaben gemacht werden, weil die Packungsbeilage fehlt? Wahrscheinlich ist das Haltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen. In einer wissenschaftlichen Arbeit oder einem Leistungsnachweis geht es zwar nicht um Leben und Tod, aber im Umgang mit Zitaten und Quellen ist trotzdem höchste Sorgfalt gefragt.

Werk ohne Autor? Zitat ohne Quelle? …

Wegweiser und Steckbriefe

Die Webadresse einer Internetseite genügt als Quellenangabe nicht, weil die blosse Bezeichnung einer Fundstelle im Netz nichts über die Urheberschaft aussagt, geschweige denn über die Qualität des Inhalts. Bei einem Buch genügt es ja auch nicht, einfach dessen Bibliothekssignatur oder die Buchhandlung zu nennen, wo man es entdeckt hat.

Ein Filmbeispiel auf YouTube, ein heruntergeladenes PDF oder ein Foto aus einem Blogbeitrag mag als Dokument nützlich sein, aber für einen zitierfähigen Eintrag im Literaturverzeichnis braucht es Hinweise darauf, wer für den Inhalt verantwortlich ist oder wie aktuell er ist, damit Leser:innen sich dieses Werk beschaffen und allfällige Zitate im Originalkontext nachschlagen können. 

Also was tun? Hier ein paar Ratschläge: 

  • Filtern Sie Ihre Treffer. Wichtig ist nicht alles, was Sie gefunden haben, sondern in erster Linie das, was Sie auch verwenden können. Prüfen Sie deshalb Inhalt und Glaubwürdigkeit einer Quelle und achten Sie von Beginn an darauf, ob die nötigen Angaben für einen bibliografischen Hinweis überhaupt vorhanden sind. Bei fehlenden oder unvollständigen Quelleninformation können die Regeln des Chicago Manual ebenso wenig angewendet werden wie die Duden-Rechtschreibung bei einem Wort, das Ihnen nicht einfällt. 
  • Wenn Sie absolut nicht auf Ihr Fundstück verzichten wollen, weil es zur Illustration dient oder als Beschreibung eines Sachverhalts einfach optimal passt, dann bauen Sie alles, was Sie an Angaben haben, in Ihren Fliesstext (oder eine Fussnotenanmerkung) ein. – Setzen Sie Ihre Leserinnen und Leser genau ins Bild. Sie dürfen dabei Ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Materials durchaus zum Ausdruck bringen (Einem angeblich auf den griechischen Philosophen Platon zurückgehenden Ausspruch zufolge ist …; oder: Laut Duden (Band 12: Zitate und Aussprüche) geht die Redewendung von der «Unfähigkeit zu trauern» auf die Psychoanalytiker Alexander und Margarete Mitscherlich zurück, die 1967 …). Eine Quellenangabe im Literaturverzeichnis ist kaum sinnvoll, wenn die Herkunft des Zitats nicht aus einer fachlich relevanten Publikation stammt.
  • Recherchieren Sie weiter und suchen Sie in verfügbaren und zitierfähigen wissenschaftlichen Publikationen (Fachartikeln, Büchern, Online-Zeitschriften) nach ähnlichen Aussagen und Belegen, um Ihre Argumentation glaubwürdig abzustützen. Wenden Sie sich unter Umständen an die Rechercheberatung der Bibliothek. Einschlägige Datenbanken und Bibliothekskataloge führen schneller zum Ziel als eine Google-Abfrage, bei der Sie womöglich auf dem attraktiven Blog eines Jugendlichen landen, der sich wortreich zum Thema Unterricht äussert, aber ausser persönlicher Erfahrung keine Quellen anführt. Das darf man zur Einstimmung und Auflockerung ebenso zitieren wie die Erziehungsratschläge der Grossmutter, aber als relevanter Beitrag zur wissenschaftlichen Aufbereitung Ihres Themas reicht es nicht aus.

Auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im Studierendenportal (nur mit Login) oder im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» finden Sie zahlreiche Beispiele, an denen Sie sich orientieren können. Gestalten Sie Ihre Angaben nach diesen Vorbildern.

[Beitrag aktualisiert 24.12.2023]

Wo kommt der Punkt? (Q&A #16)

Zitieren soll man auf den Punkt genau. Aber wo kommt der Punkt, wenn ich Informationen aus fremden Quellen in meinen eigenen Text integriere, sei es als wörtliche Wiedergabe oder in eigenen Worten? – Hier greift weniger das wissenschaftliche Zitiermanual, sondern vielmehr die grammatische Satzlogik und der gesunde Menschenverstand.
Wenn in einer schriftlichen Arbeit zitiert wird, besteht ein typischer Satz oft aus drei Teilen:
a) Man beginnt mit einer kurzen Anmoderation, in der das folgende Zitat oder die Paraphrase angekündigt wird,
b) dann kommt das ‹übernommene fremde Gedankengut›, und
c) ganz am Schluss folgt die Angabe der Quelle in Form eines Kurzbelegs. Erst jetzt ist der Punkt fällig. 

Beispiele
In Heike Kämpfs Beitrag über die Philosophin und Theoretikerin der Gender Studies Judith Butler sind alle drei Elemente in einem Satz zu finden: Anmoderation, Zitat und Kurzbeleg (Kämpf 2006, 246–247):

Insofern hat das Schreiben auch einen zentralen politischen Nutzen, den Butler wiederholt hervorhebt: «Das Verfassen von Texten kann», so Butler, «ein Weg sein, das neu zu gestalten, was als die Welt gilt» (Butler 1997, 44).

Dies gilt auch im folgenden Fall (Palmier 2009, 154), in dem paraphrasierend zitiert wird: 

Hickethier weist darauf hin, dass die Bedeutung der Filmerzählung dort, wo sie sich der sprachlichen Darstellbarkeit verweigert, schnell als nicht existent angenommen wird. Dabei liege gerade hier das wesentliche narrative Element des Audiovisuellen (vgl. Hickethier 2007, 104). 

Punkt am Schluss

In studentischen Arbeiten, aber auch in der Fachliteratur trifft man gelegentlich trotzdem auf einen eingeklammerten Quellenverweis nach dem Schlusspunkt. Dies führt jedoch dazu, dass der Kurzbeleg gleichsam zwischen zwei grammatischen Sätzen «schwebt». Da wir üblicherweise in ganzen Sätzen schreiben, ist diese Praxis nicht empfehlenswert. (Einzige Ausnahme bildet das eingerückte Blockzitat, denn hier fallen die Anführungszeichen zur Kennzeichnung des Zitats weg und der Kurzbeleg wird quasi als Anmerkung erst nach dem Schlusspunkt der zitierten Passage angefügt.)

Ebenso wie ein Frage- oder Ausrufezeichen kennzeichnet der Punkt das Ende eines Satzes. Nur wenn es sich bei diesem ganzen Satz um ein Zitat handelt, folgt (nach Duden) das schliessende Anführungszeichen nach der Interpunktion.

In seinen Studien zur Autobioraphie weist Günter Niggl (2012, 41) darauf hin, dass Memoiren heute zu einer Unterart der Berufsautobiografie geworden sind: «Darum werden gern auch Erinnerungen von Künstlern und Gelehrten, wenn sie weniger die eigene Person als vielmehr ihre Karriere, ihre Berufswelt, ihre Zeit und ihre Gesellschaft schildern, Memoiren genannt.»

Das gilt sogar, wenn das Zitat unterbrochen wird, wie im folgenden Beispiel:

Memoiren werden heute von Autobiografien nicht mehr klar abgegrenzt, sondern zunehmend als Variante der Berufsbiografie betrachtet. «Darum werden gern auch Erinnerungen von Künstlern und Gelehrten», so Niggl in seinen Studien zur Autobioraphie (Niggl 2012, 41), «wenn sie weniger die eigene Person als vielmehr ihre Karriere, ihre Berufswelt, ihre Zeit und ihre Gesellschaft schildern, Memoiren genannt.»


Unter der Rubrik «A–Z» entsteht im Studiweb ein Nachschlagewerk zu Spezialfällen und häufigen Fragen rund ums Zitieren: Was soll kursiv und was in eckige Klammern gesetzt werden? Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel aus? Was bedeutet eigentlich «graue» Literatur? Muss ich alle 15 Autorenangaben aufführen? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder einem Modulskript der PH Zürich? Was bedeutet et al. und wo wird die Abkürzung ebd. verwendet? Darf ich auch Fussnoten setzen, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?

Ein Kompass fürs Zitieren (Q&A #15)

Wörtliche Zitate und inhaltliche Übernahmen aus anderen Texten müssen Sie in Ihrer (wissenschaftlichen) Arbeit eindeutig kennzeichnen und alle verwendeten Quellen am Schluss in einem alphabetischen Literaturverzeichnis auflisten. So verlangen es die Spielregeln des wissenschaftlichen Schreibens.

An der PH Zürich ist hierfür das Chicago Manual of Style (nach dem Autor-Jahr-System) massgebend. Ähnlich wie der Duden für Rechtschreibung und Grammatik sollen die formalen Vorgaben des CMoS sicherstellen, dass die Informationen vollständig, korrekt und einheitlich wiedergegeben werden.

«Zitier-Kompass» der PHZH

Als Ergänzung zu den Ausführungen auf der Zitierseite im Studiweb und dem «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» haben wir nun einen einfachen Zitierkompass mit typischen Beispielen erstellt (den Sie hier herunterladen können).

Die Navigation ist denkbar einfach.

Jede «zitierfähige» Quelle – ob Buch, Zeitungsartikel, Filmbeitrag oder Internetseite – lässt sich in einem ersten Schritt als selbständige oder unselbständige Veröffentlichung kategorisieren. Anschliessend muss dann nur noch entschieden werden, ob es sich bei einer selbständigen Publikation um ein Einzelwerk (eines oder mehrerer Autoren/-innen) oder um einen Sammelband (mit Herausgeberschaft) handelt.

Analog lässt sich bei den unselbständigen Quellen einerseits zwischen Artikeln aus Fachzeitschriften, Zeitungen, dem Internet etc. oder andererseits Beiträgen aus einem Sammelband unterscheiden.

Für jede der vier Möglichkeiten führt der Zitierkompass eine kleine Checkliste mit den erforderlichen Angaben sowie typische Einträge mit den entsprechenden Kurzbelegen auf. Wenn Sie sich an diesen Musterbeispielen orientieren, sind Sie auf der sicheren Seite.

Q&A Zitieren #14: Expertenwissen anzapfen

In seinem Buch The 90 Minute Book Outline widmet sich Autor R.T. Tolentino unter anderem der Frage, wie man in einem Themengebiet in kurzer Zeit zum Experten oder zur Expertin wird. Das erinnert ein bisschen an das Problem zu Beginn einer Masterarbeit. Immerhin soll dort ja eine kluge Frage untersucht und ein Überblick zum Forschungsstand geliefert werden. Das eigene Wissen und Vorwissen ist ein guter Ausgangspunkt. Da ist es hilfreich, in einem Projektjournal einfach mal brainstormartig alles zu notieren, was einem zum Thema einfällt. Allmählich wird klar, wovon man ausgeht, wo man anknüpft und wohin die Reise gehen könnte. Bevor man jedoch richtig loslegt, sollte das Gebiet erst einmal abgesteckt und die Untersuchungsfrage eingegrenzt werden. Um die Auseinandersetzung mit Fachliteratur kommt man dabei nicht herum.

«Don’t be lazy and do some reading.»

Hier könnte Tolentinos «7 Day Expert Method» eine Hilfe sein.
Bevor man seine Arbeit inhaltlich plant, rät er zu folgenden Schritte:

A –  Mindestens 5 Bücher zum Thema lesen und den Erkenntnisgewinn zusammenfassen.
Daraus lässt sich für das weitere Vorgehen ein Aktionsplan skizzieren (Untersuchungsfeld, Stand der Forschung, Wissenslücken, eigenes Erkenntnisinteresse, erwartete Ergebnisse).

B – (Wahlweise, aber empfohlen) Einen Experten oder eine Expertin befragen. Worüber sollte man Bescheid wissen? Was ist wichtig?

C – Sich in der Bibliothek in den Regalen umschauen, die zum Thema einen engeren Bezug haben. Einige Bücher durchblättern, die unser Interesse wecken. Welche Ideen oder Ansätze tauchen in verschiedenen Publikationen immer wieder auf?

D – Die Inhaltsübersichten mit dem Smartphone fotografieren.

An dieser Stelle ist es dann so weit, dass man seine Projektskizze formuliert. Jetzt kann die eigentliche Recherche beginnen!

Q&A Zitieren #13: Phrasen und Paraphrasen

Das sind doch gute Nachrichten: «Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden», sagt das Urheberrecht. Allerdings nur dann, «wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist» (Art. 25 ). In wissenschaftlichen Texte sind die Auflagen etwas strenger, denn hier soll nicht einfach irgendetwas zitiert oder Beliebiges zusammengetragen werden. Zum einen müssen die Quellen gewisse Anforderungen erfüllen, d.h. korrekt und «zitierfähig» sein. Zum anderen reicht es nicht, sich von Zitat zu Zitat zu hangeln, ohne selbst etwas beizutragen – auch wenn solche Collagen durchaus ihren Reiz hätten.

Eine praktische Methode, das Gefundene mit dem selbst Gedachten zu verknüpfen, ist die Paraphrase. Sie erlaubt es, ganze Abschnitte zusammenzufassen, Kompliziertes zu vereinfachen und fremde Begriffe in die eigene Terminologie zu übersetzen. Die Quelle wird trotzdem angegeben.

Damit gelegentlich ein bisschen Original-Ton durchschimmert, können kurze Phrasen auch wörtlich übernommen und in die eigenen Sätze integriert werden – in Anführungszeichen, versteht sich. Der grosse Karl Valentin hat schon festgestellt, dass alles gesagt sei, «nur noch nicht von allen».


Unter der Rubrik «A–Z» entsteht im Studiweb ein Nachschlagewerk zu Spezialfällen und häufigen Fragen rund ums Zitieren: Was soll kursiv und was in eckige Klammern gesetzt werden? Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel aus? Was bedeutet eigentlich «graue» Literatur? Muss ich alle 15 Autorenangaben aufführen? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder einem Modulskript der PH Zürich? Was bedeutet et al. und wo wird die Abkürzung ebd. verwendet? Darf ich auch Fussnoten setzen, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?

Q&A Zitieren #12: Standards der PH Zürich

Viele Arbeiten an der PH Zürich (wie Leistungsnachweise oder Portfolio) nehmen Bezug auf die 12 Standards der Ausbildung. Beschrieben werden diese unter anderem in der Broschüre «Kompetenzstrukturmodell»* des Prorektorats Ausbildung. Da es sich bei dieser internen Publikation um sogenannte graue Literatur handelt, reicht es, wenn im Text auf die Handreichung verwiesen wird. Ein Eintrag im Literaturverzeichnis ist nicht nötig. Ergänzende Angaben zur Broschüre können jedoch als Anmerkung in einer Fussnote geliefert werden:

* Pädagogische Hochschule Zürich. 2017. «Kompetenzstrukturmodell: Ausbildungsmodell.» Zürich: PH Zürich, Prorektorat Ausbildung. https://tiny.phzh.ch/Kompetenzstrukturmodell.

Weitere Informationen zu Internetquellen, Broschüren, grauer Literatur etc. finden Sie im neuen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» (2024; als PDF verfügbar unter tiny.phzh.ch/my-a-z-schreiben).

[aktualisiert 2.4.2024]

Muss ich Duden? (Q&A #11)

Nein, der Duden ist ein Basis-Hilfsmittel und muss deshalb nicht zitiert werden. Anders sieht es aus, wenn in einem Text auf einen substanziellen Eintrag in einem einschlägigen Handbuch oder Fachlexikon verwiesen werden soll. Dann kann dieser wie ein Artikel aus einem Sammelband belegt werden.

Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel oder zum Lehrplan 21 aus? Was bedeutet eigentlich «graue Literatur»? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder aus einer Broschüre, die ich im Internet gefunden habe? Darf ich auch Fussnoten verwenden, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?

Antworten auf solche Fragen und Beispiele, an denen Sie sich orientieren können, finden Sie im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» oder (als Studierende) auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im passwortgeschützten Studierendenportal der PH Zürich.

[Beitrag aktualisiert 24.12.2023]