Spielen als «Game Changer» in der Schulentwicklung

Das Spiel ist die zentrale Lernform bei 4- bis 8-Jährigen*. Wenn Kinder spielen, lernen sie gleichzeitig – durch das Erleben mit allen Sinnen, ganz beiläufig. Das bewusste Lernen setzt erst nach und nach ein. Diese Erkenntnis aus der Forschung spiegelt sich im Lehrplan 21 wider und bewirkt einen pädagogisch-didaktischen Paradigmenwechsel. Die Folge sind Veränderungsprozesse im Kindergarten, in der Schule und der schulergänzenden Betreuung – und entsprechend auch in der Schulentwicklung.

*Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren entsprechen der Altersgruppe im 1. Zyklus (Schweizer Bildungssystem: Kindergarten bis 2. Klasse). Der 1. Zyklus wird im Folgenden auch Elementarbildung genannt.

Damit das Spiel als Lernform bei 4- bis 8-jährigen Kindern institutionell verankert werden kann, benötigt es neben einem inhaltlichen auch einen strukturellen Prozess im Kontext einer Schulentwicklung (Lieger, Ganz, 2021, S. 145). Dieser kann aus einem internen Bedürfnis heraus entstehen oder extern initiiert sein. Im ersten Fall zum Beispiel durch Heterogenität in den Klassen, Verbesserung der Übergänge, Anpassung der Spiel- und Lernumgebung. Im zweiten Fall zum Beispiel durch Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Lehrplan, Förderung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen in Spielprozessen.

Schulentwicklungsprozesse zielen auf die Verbesserung der Qualität in einer Bildungsinstitution und der Passung ab. Es kommt zu einem Wandel in den Bereichen der Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung («Drei-Wege-Modell der Schulentwicklung» von Hans-Günter Rolff (2012)).

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Inklusion durch Kooperation statt Koordination

Die Schulen stehen vor der Herausforderung, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und damit eine Schule zu schaffen, in der alle Kinder und Jugendlichen aufgenommen und optimal gefördert werden. Ziel ist eine inklusive Schulkultur, in der die Individualität aller Kinder und ihre Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

Diese Inklusionshaltung fliesst in die Prozesse der Schulentwicklung, der Unterrichtsentwicklung und ganz besonders in die Personalentwicklung ein. Inklusion bedingt kompetente, motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche berufsgruppenübergreifend zusammenarbeiten können. Diese Zusammenarbeit muss als notwendig und sinnvoll erkennbar sein, da die Kooperation immer auf die spezifische schulische Situation und auf die Bedürfnisse aller beteiligten Personen fokussiert ist.

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Probezeit für Lehrpersonen

Die Probezeit dient dazu, dem zu Beginn der Anstellung noch fragilen Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien die Möglichkeit eines gegenseitigen Vertrauensaufbaus einzuräumen.  Nicht immer gelingt der Einstieg in die Lehrtätigkeit aber problemlos. Welche Aufgaben kommen der Schulleitung während der Probezeit einer neu angestellten Lehrperson zu? In welcher Form ist die Beurteilung über die Leistung und das Verhalten vorzunehmen? Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit materiell- und formalrechtlich korrekt aufgelöst werden? Welche Folgen haben Krankheit, Unfall oder die Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht während der Probezeit?

Nach § 7 a Abs. 1 des Lehrpersonalgesetzes (LPG) gelten die ersten fünf Monate des Arbeitsverhältnisses der Lehrperson als Probezeit (Satz 1). Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen kann – auf den letzten Schultag vor den Schulferien – das Arbeitsverhältnis beidseitig aufgelöst werden (Satz 2). Nach § 8 Abs. 1 LPG ist die Schulpflege für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zuständig.

Ganz ausnahmsweise, im Falle gegebener Dringlichkeit und wenn zur Fristwahrung notwendig, kann die Kündigung nach § 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes mittels Präsidialentscheid erfolgen. Die Behördenmitglieder sind über den Entscheid zu informieren. Der Geltungsbereich des Lehrpersonalgesetzes erfasst nach § 1 Abs. 1 LPG alle an der Volksschule tätigen Lehrpersonen, die im Lehrplan vorgesehene Fächer unterrichten.

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Rezension: Die Führung einer Schule von Rolf Dubs

Lange haben wir darauf gewartet, nun ist es endlich in einer völlig überarbeiteten dritten Auflage 2019 erschienen – das Standardwerk von Rolf Dubs: «Die Führung einer Schule – Leadership und Management». Ein Buch, das in die Bibliothek jeder Schulleitungsperson gehört!

Rolf Dubs hat sich seit 2006 einige Zeit genommen, bis die Neuauflage erschienen ist – und dies hat sich auf jeden Fall gelohnt. Diejenigen, die das alte Buch kennen und für lesenswert halten, werden auch im neuen von der Struktur her abgeholt.

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Spannender Unterricht, humorvoll und . . . streng!

Schülerinnen und Schüler des Freien Gymnasiums Zürich wurden 2017 befragt, was für sie eine gute Schule, eine gute Lehrperson ausmache:

Spannender, abwechslungsreicher, gut strukturierter Unterricht war die häufigste Nennung (17 Prozent), gefolgt von humorvoll, motiviert (je 16 Prozent), über freundlich, sympathisch, gerecht (je 11 Prozent) bis hin zu streng (9 Prozent).

Es blieb jedoch nicht nur bei der Erhebung und Präsentation der Daten. Spannender Unterricht, humorvoll und . . . streng! weiterlesen

Partizipation stärken und Schule entwickeln? Tagung an der PH Zürich für Schulpraxis, Wissenschaft und Bildungspolitik

Inwiefern können und sollen Schülerinnen und Schüler in der Schule mitreden, mitwirken und mitbestimmen? Wie sieht es aktuell aus und was ist das Ziel? Wie kann Schulentwicklung Partizipation fördern? Am 9. und 10. Mai 2019 werden diese und weitere Fragen an der PH Zürich an der Tagung «Partizipation – Schule – Entwicklung» diskutiert. Eine Anmeldung zur Tagung ist bis 1. Mai 2019 unter phzh.ch/pse möglich.

«Children are people with talents and capabilities, who contribute in a variety of ways to society and culture and so are deserving of esteem» (Thomas, 2012: 458) – Schule und Unterricht partizipativ zu gestalten und Raum für Unvorhergesehenes zu schaffen, ist allerdings oftmals noch keine Selbstverständlichkeit in den Schulen.

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Auswahl der Fachbegleitenden

Berufseinsteigende Lehrpersonen werden in den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Lehrdiploms an ihrem Arbeitsort von einer erfahrenen Lehrperson begleitet. Es ist Aufgabe der Schulleitenden, dieses obligatorische Angebot einzurichten und eine geeignete Lehrperson für die Fachbegleitung zu finden. Jörg Berger dazu im Gespräch mit der Programmleiterin der Weiterbildung «Fachbegleitung am Arbeitsort»:

Berger: Wer kann eine Fachbegleitung übernehmen?

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