Leitung Bildung unterstützt Schulpflege und Schulleitung

Mit der Änderung des Volksschulgesetzes per 1. Januar 2021 erlaubt nun der Gesetzgeber im Kanton Zürich den Gemeinden, selbst zu entscheiden, ob sie eine weitere Hierarchiestufe zwischen Schulleitung und Schulpflege führen wollen – etwas, was viele Gemeinden schon lange vor dieser Gesetzesänderung getan haben. Rektor, Abteilungsleiterin, Schulkoordinator, Geschäftsleiterin – die Begriffe dafür waren so vielfältig wie die Aufgaben dazu. Karin Zulliger, Leiterin Bildung, Primarschule Dübendorf, stellt sich vor.

Der Gesetzgeber vollzog mit der Gesetzesänderung einen Wandel in der Organisation der Volksschulen im Kanton Zürich, welcher bereits schon seit Jahren an vielen Schulen zum Alltag gehört. Wie beispielsweise an der Primarschule Dübendorf.

Die Stadt Dübendorf ist die viertgrösste Gemeinde im Kanton Zürich. Sie gehört zur Einheitsgemeinde und die Sekundarschule Dübendorf bildet zusammen mit Schwarzenbach eine eigene Schulgemeinde.

An der Primarschule Dübendorf gibt es eine ähnliche Funktion unter dem Namen Geschäftsleitung bereits seit 2006. Sie bestand von 2006 bis 2021 aus zwei Personen – der Leitung Schulen und der Leitung Dienste. Einfach formuliert waren alle Aufgaben mit einem pädagogischen Bezug bei der Geschäftsleitung Schule angesiedelt. Diese Definition erwies sich als immer schwieriger umzusetzen, da letztendlich – und zum Glück –  in der Schule ja alles einen pädagogischen Bezug hat oder haben sollte. Dies führte dazu, dass die Schulpflege sich 2020 auf den Weg machte, die Organisation der ganzen Primarschule Dübendorf grundsätzlich zu überprüfen. Per 1. August 2021 wurde die Geschäftsleitung aus zwei Personen durch eine Leiterin Bildung ersetzt.

Der Alltag einer Leiterin Bildung

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