Noten erstellen

So können Lehrpersonen aussagekräftige Zeugnisnoten erstellen

Die Sommerferien nahen und wie jedes Jahr zum Schuljahresende haben Lehrpersonen die Pflicht, aussagekräftige Zeugnisnoten zu setzen. Doch wie ermitteln die Lehrpersonen die jeweiligen Noten? Nutzen sie den ihnen zugestandenen Ermessensspielraum oder halten sie an der altbekannten Durchschnittsrechnung fest, die rechtlich gesehen problematisch ist. Christine Eckhardt informiert Sie hierzu in Anlehnung an die im April veröffentlichte Broschüre des Volksschulamtes «Beurteilung und Zeugnis».

Was genau ist eine Zeugnisnote?

Noten im Zeugnis codieren die Gesamtleistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem bestimmten Fachbereich in Form einer Ziffer während einer Zeugnisperiode. Sie sind bilanzierende Aussagen, die zum Ausdruck bringen, inwieweit ein:e Schüler:in während eines Semesters die angestrebten Lernziele erreicht hat. Die Zeugnisnoten entstehen unter Anwendung des professionellen Ermessensentscheids der Lehrperson.

Den Ermessensentscheid anwenden

Ermessen ist ein Entscheidungsspielraum, den der Gesetzgeber jeder Lehrperson zugesteht. Aber sie ist verpflichtet, diesen verantwortungsvoll einzusetzen. Diesem Ermessensspielraum wird die Lehrperson einerseits gerecht, wenn sie die Zeugnisnote auf der Grundlage einer Begutachtung aller Beurteilungen, die sie im Laufe einer Zeugnisperiode vorgenommen hat, setzt.

Andererseits nutzen Lehrpersonen ihren Ermessensspielraum verantwortungsvoll, wenn sie Ermessensfehler wie Ermessensmissbrauch, Ermessenüberschreitung und Ermessenunterschreitung vermeiden. Unter Ermessensmissbrauch wird verstanden, dass die Lehrperson unmassgebliche oder sachfremde Aspekte bei der Entscheidung der Zeugnisnote berücksichtigt, zum Beispiel dass ein Lernender, der oft zu spät zum Unterricht kam, eine schlechtere Beurteilung erhält. Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Lehrperson etwa auf die Note in einem Fachbereich verzichtet, obwohl kein anerkannter Anlass dafür besteht.

Lehrpersonen, die sich bei ihrer Zeugnisnotensetzung einzig auf die Durchschnittsrechnung aus schriftlichen Prüfungen beziehen, unterschreiten ihr Ermessen und handeln damit rechtswidrig. Da aussagekräftige Zeugnisnoten nur entstehen können, wenn verschiedene Beurteilungsanlässe die Grundlage bieten und diese nicht nur mechanisch verrechnet werden.

Was haben eine Diagnose beim Arzt und das Erstellen von einer Zeugnisnote gemeinsam? Begutachten und gewichten!

Die Erstellung der Zeugnisnote kann man sich wie eine Diagnose beim Arztbesuch vorstellen. Zuerst sammelt die Ärztin oder der Arzt Informationen durch Beobachtungen des Patienten, durch verschiedene Tests und durch Nachfragen. In einem zweiten Schritt begutachtet der Mediziner die verschiedenen Informationen: Was ist bedeutsamer, was weniger. Er versucht diese zu einer Diagnose zu verdichten, die hoffentlich zutrifft und gesundheitsförderliche Auswirkungen hat.

Ähnlich ist es beim Erstellen einer Zeugnisnote. Die Lehrperson sammelt im Laufe des Schuljahres verschiedene Leistungsnachweise in unterschiedlichen Beurteilungsanlässen zu den verschiedenen Kompetenzbereichen des jeweiligen Faches, die belegen, inwieweit die Lernenden welche Lernziele erreicht haben. Diese stammen aus deklarierten Überprüfungssituationen wie zum Beispiel schriftliche Prüfung und Produktbewertung. Sie können jedoch um bedeutsame Beobachtungen, die während des Lernprozesses ausserhalb von deklarierten Überprüfungssituationen entstanden sind, ergänzt werden.

Beides trägt dazu bei, den fachlichen Lernstand der Schüler:innen umfassend zu beschreiben. Um die Zeugnisnote zu ermitteln, werden alle Belege begutachtet. Dabei gilt es die Aktualität und die verschiedenen Anspruchsniveaus der Beurteilungsanlässe zu berücksichtigen. Beispielsweise sollte ein Vokabeltest aufgrund seines geringeren Anspruchsniveaus weniger Gewicht erhalten als eine selbst erarbeitete Präsentation. Die Codierung in eine Ziffernnote bildet dann den Abschluss des Begutachtungs- und Gewichtungsprozesses.

Die gesetzte Note und wie dabei der Ermessenentscheid genutzt wurde, muss die Lehrperson erklären können (zum Beispiel welche Leistungsnachweise sie wie begutachtet und gewichtet hat), aber die Lehrperson muss nicht die codierte Note beweisen können. Es empfiehlt sich, sowohl die Lernenden als auch die Eltern zu Beginn jedes Schuljahres darüber zu informieren, sodass hier unangenehme Rückfragen vermieden werden können und Transparenz gewährleistet ist.

INFOBOX

Die Weiterbildung «Tangram – kompetenzorientiert beurteilen» (Version Premium oder Light) bietet Lehrpersonen die Gelegenheit, sich mit der Thematik des Beurteilens auseinanderzusetzen. In mehreren Kursnachmittagen werden ausgehend von den Lernzielen verschiedene Beurteilungsanlässe bis hin zum Setzen einer aussagekräftigen Zeugnisnote beleuchtet. Weiterbildungsstart ist der 13. September 2023.

Zur Autorin

Christine Eckhardt

Christine Eckhardt, Primar- und Sekundarlehrperson, ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Pädagogischen Hochschule Zürich vermehrt auch in der Aus- und Weiterbildung tätig. Sie leitet unter anderem die Weiterbildungsangebote «Tangram – Beurteilung, Version Premium / Light», «Wanted: Kompetenzorientierte Beurteilungspraxis» und das neu konzipierte Wahlpflichtmodule für Schulleitungen: «Kompetenzorientierte Beurteilungspraxis als Team stärken».

Redaktion: Melina Maerten
Titelbild: adobe stock

Literaturnachweis:

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