Das aktualisierte A-Z des wissenschaftlichen Schreibens von Daniel Ammann ist hier zu finden:
Neu ist unter anderem ein Abschnitt zu „KI – ChatGPT und Co“ auf Seite 30.
Das aktualisierte A-Z des wissenschaftlichen Schreibens von Daniel Ammann ist hier zu finden:
Neu ist unter anderem ein Abschnitt zu „KI – ChatGPT und Co“ auf Seite 30.
«Hilfe, wo ist das Akkordeon mit den vielen A–Z-Einträgen zum Zitieren geblieben? Ich finde es nicht mehr!», bekommen wir oft in der Schreibberatung zu hören. – Keine Sorge. Es hat sich nicht ganz in Luft aufgelöst, aber mit dem Relaunch der PH-Website im HS23 und der Überführung des früheren Studiwebs in ein passwortgeschütztes Studierendenportal hat sich einiges geändert. Hier hat das wissenschaftliche Schreiben eine neue Heimat bekommen.
Technisch ist auf der neuen Seite kein interaktives Akkordeon mit beispielhaften Formatierungen (kursiv, Farbe, hängende Einzüge etc.) mehr möglich. Aber: Wir haben das als Chance genutzt und Das A–Z des wissenschaftlichen Schreiben nach Anregungen unserer Tutor:innen neu konzipiert. Es steht nun sowohl auf dem Studierendenportal wie auf der externen PH-Seite als hochwertiges und interaktives PDF zur Verfügung und wird regelmässig angepasst.
So enthält die 2., aktualisierte Auflage 2024 nun ein ausführliches Register mit Stichworten, nach denen häufig gesucht wird. In der 3. Auflage sind u.a. neue Einträge zum Umgang mit KI oder zum korrekten Zitieren von Lehrmitteln und Lehrplänen dazugekommen.
Auch den bunten Zitierkompass mit typischen Beispielen für bibliografische Nachweise nach dem Chicago Manual of Style kann man hier beziehen.
Wichtige Links auf dem Studierendenportal:
Wissenschaftliches Arbeiten Hilfreiche Tipps und Antworten auf Fragen rund ums wissenschaftliche Schreiben
Schreibberatung, Workshops, Schreibevents
Workshops und Impulse des Lernforums
„Ohne zu schreiben, kann man nicht denken; jedenfalls nicht in anspruchsvoller, anschlussfähiger Weise.“ (Niklas Luhmann, Universität als Milieu, 1992)
Viele Menschen beschäftigt das Thema KI und Schreibprozesse an Schulen und Hochschulen. „ChatGPT“ wird in vielen medialen Kontexten diskutiert. Wird es am Ende so sein, wie bei der Einführung des Taschenrechners? Werden sich schriftliche Aufträge verändern müssen? Wird sich die Logik von schriftlichen Arbeiten und Qualifikationsarbeiten grundlegend verändern müssen? Geht es um Verbote und Kontrolle oder eher um einen klugen Einsatz, der gewährleistet, dass Nutzenden wichtige Lernprozesse nicht vorenthalten werden? Oder je nach Kontext beides? Die folgende Link- und Literatursammlung liefert Hintergundinformation, um eine Haltung zu finden.
Döbeli Honegger, Beat. 2023. ChatGPT & Schule. Einschätzungen der Professur „Digitalisierung und
Bildung“ der Pädagogischen Hochschule Schwyz. https://mia.phsz.ch/pub/MIA/ChatGPT/2023-chat-gpt-und-schule-v117.pdf
Holzwarth, Peter. 2023. «KI und Schreibprozesse an Schulen/Hochschulen.» Medienpädagogik Praxis-Blog. 17.1.2023. https://www.medienpaedagogik-praxis.de/2023/01/19/ki-und-schreibprozesse-an-schulen-hochschulen/
Minor, Liliane. 2023. «Naht das Ende des Aufsatzes?» Tages-Anzeiger. 5.1.2023, S. 15 https://www.tagesanzeiger.ch/sind-textroboter-das-ende-des-schulaufsatzes-639949763011?fbclid=IwAR3ugBuX5zLBRRxVANE-jk1vH1sWEpuZB9t4HCbaG1p3L3fpQdvBMs60Lo8
Otsuki, Grant Jun. 2020. «OK computer: to prevent students cheating with AI text-generators, we should bring them into the classroom. The Conversation.» 23.1.2020. https://theconversation.com/ok-computer-to-prevent-students-cheating-with-ai-text-generators-we-should-bring-them-into-the-classroom-129905
Rickert, Alex. 2022. «Nehmen uns Maschinen das Schreiben ab?» akzente 4/2022. Pädagogische Hochschule Zürich, 25.11.2022. https://blog.phzh.ch/akzente/2022/11/25/nehmen-uns-maschinen-das-schreiben-ab/#more-8065
Stokel-Walker, Chris. 2022. «AI bot ChatGPT writes smart essays — should professors worry? The bot is free for now and can produce uncannily natural, well-referenced writing in response to homework questions.» nature, 9.12.2022. https://www.nature.com/articles/d41586-022-04397-7?fbclid=IwAR3e8SKJpoNtV2vgpGy6WWiJKisJEI41ciIIckZj7v9SOKowfNLpXywJnzI
Wacker, Valérie. 2023. «ChatGPT stellt Lehrpersonal vor neue Herausforderungen.» SRF. 11.2.2023 https://www.srf.ch/news/schweiz/ki-im-klassenzimmer-chatgpt-stellt-lehrpersonal-vor-neue-herausforderungen?ns_source=mobile&srg_sm_medium=fb&fbclid=IwAR2iXMxmbQMz-Pgk0TokkuwXxjgd8i9qXqryAd2Spk46WnG-SjuXsC6mZ_E
Wampfler, Philippe. 2022. «Betrug, Verbote oder Nutzung: Was GPTChat für die Schule bedeutet. Schule Social Media.» https://schulesocialmedia.com/2022/12/08/betrug-verbote-oder-nutzung-was-gptchat-fur-die-schule-bedeutet/
Weßels, Doris. 2023. «Muss man künstliche Intelligenz in der Schule verbieten?» Martin Spiwak im Interview mit Doris Weßels. Die Zeit Nr. 4. 19.1.2023, S. 28
Weßels, Doris. 2022. «Hochschullehre unter dem Einfluss des KI-gestützten Schreibens.» https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/blog/Hochschullehre-KI-gestuetztes-Schreiben
Weßels, Doris (2022): «Chat GPT ist erst der Anfang.» https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/blog/ChatGPT-erst-der-anfang
Linksammlung von Mirjam Egloff: https://www.schabi.ch/seite/KI-und-Schule
Peter Holzwarth
Immer wieder hören wir von Studierenden, dass Fehlinformationen in Bezug auf das wissenschaftliche Schreiben im Umlauf sind. Im Folgenden werden die bisher gesammelten dargestellt und kommentiert. Wer kennt weitere Fehlinformationen? Bitte melden! (Der Beitrag wird immer wieder aktualisiert.)
«Alte Literatur darf man nicht verwenden.» – Man darf Literatur jeden Alters verwenden. Bei Studien, die in regelmässigen Intervallen durchgeführt werden (z. B. JAMES-Studie), ist es wichtig, sich auf die jeweils neuste zu beziehen.
«Man muss pro Seite eine bestimmte Anzahl an Zitaten / Verweisen bringen.» – Es gibt keine Vorgaben für eine Mindestanzahl an Zitaten/Verweisen pro Seite.
«Man muss mehr als fünf Seiten Literaturangaben haben.» – Es gibt keine Mindestmengenangabe. Die Anzahl allein ist nicht entscheidend für die Qualität der Arbeit. Es kommt eher darauf an, dass man sich auf die für die Fragestellung relevanten und einschlägigen Quellen bezogen hat.
«Man darf nur Gedanken von anderen Autorinnen und Autoren wiedergeben – keine eigenen.» – Eine wissenschaftliche Arbeit lebt von fremden und eigenen Gedanken (z. B. Kritik, verschiedene Gedanken zusammendenken, Theorien erweitern etc.). Es ist wichtig, eigene Gedanken von denen anderer zu unterscheiden. Auch sind subjektive Einschätzungen von objektiv gewonnenen Erkenntnissen zu differenzieren.
«Man darf bei Zitaten die Seitenzahlen nicht angeben.» – Man muss die Seitenzahlen angeben, um den Lesenden die Möglichkeit zu geben, das Zitat oder den Gedanken im Originalkontext auffinden und nachvollziehen zu können. Dies gilt sowohl für wörliche Zitate als auch für Paraphrasen (Wiedergabe eines fremden Gedankens oder Inhalts in eigenen Worten).
«Es braucht keine Fragestellung.» – Für eine wissenschaftliche Arbeit ist die Fragestellung extrem wichtig. Durch die Formulierung der Fragestellung wird das Erkenntnisinteresse fokussiert und die Umsetzbarkeit kann antizipiert werden (Zeitressourcen, Zugang zu Forschungssubjekten, Möglichkeiten der Datenerhebung und -auswertung, Ansprüche auf Verallgemeinerbarkeit der Aussgaen etc.).
«Die Literaturangabe macht man immer am Ende eines Abschnitts.» – Bei einer wissenschaftlichen Arbeit muss für die Lesenden zu jedem Zeitpunkt deutlich sein, ob Aussagen von der Autorin/dem Autor stammen oder von einer anderen Person. Daher kann eine Literaturangabe, die erst am Ende eines Abschnitts kommt, zu Unklarheiten führen. Wird der Gedanke eines anderen Menschen wiedegegeben, muss auch gleich die entsprechende Angabe erfolgen.
«Texte aus ChatGPT kann man zitieren wie Texte aus Büchern, Zeitschriften oder Artikeln aus Onlinebeiträgen.» – Ein Mensch kann wörtlich aus einem Buch zitieren. Eine andere Person kann sich das Buch beschaffen, das Zitat auf der angegebenen Buchseite finden und die Aussage im Kontext nachvollziehen. Diese Logik der Vorfindbarkeit und Nachvollziehbarkeit ist bei KI-Programmen nicht gegeben. Nach jedem Prompt generiert ChatGPT eine neue Kombination aus bereits bestehenden Texten. Ein Mensch, der denselben Prompt an seinem Computer eingibt, wird nie das gleiche Textergebnis bekommen. Daher ist ein Zitieren wie man es von Büchern, Zeitschriften oder Onlinebeiträgen nicht sinnvoll. Für eine bestimmte Fragestellung kann es jedoch von Bedeutung sein zu dokumentieren, dass ChatGPT zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Prompt einen bestimmten Text geliefert hat.
Mirjam Beglinger
In wissenschaftlichen Arbeiten dürfen Sie Bilder verwenden, solange diese dazu dienen, einen in der Arbeit dargelegten Sachverhalt visuell zu unterstreichen. Mit Erläuterungen in Ihrem Text verweisen Sie auf die Abbildung. Zur korrekten Beschriftung einer Abbildung gehören Abbildungsnummer, eine aussagekräftige Bildunterschrift sowie Angaben zur Urheberschaft (z. B. Künstler:in und/oder Fotograf:in). Anders gesagt: Bei Angaben zu Bildern reicht es nicht aus, lediglich den Fundort eines Bildes anzugeben (z.B. eine Website), sondern es braucht konkrete Angaben zur Herkunft des Bildes.
Fundort ist nicht gleich Quelle
Was das konkret heisst, schauen wir uns am Beispiel der Mona Lisa an. Nehmen wir mal an, ich finde auf dem Netz eine Abbildung der Mona Lisa, einem Gemälde von Leonardo da Vinci, jedoch keine Angaben zur Urheberschaft. Da ich weiss, mir bewusst ist, dass die URL, unter der ich das Bild gefunden habe (= Fundort), nicht ausreicht, um das Bild in einer wissenschaftlichen Arbeit korrekt zu beschriften, braucht es weitere Suchanstrengungen von mir. Doch wie vorgehen, wenn ich keine Anhaltspunkte zu einem Motiv habe?
Urheberschaft eines Bildes ausfindig machen
Eine erste Möglichkeit, Informationen zur Urheberschaft in Erfahrung zu bringen, bietet die Anfrage bei der Betreiberin oder beim Betreiber einer Website. Fehlen Angaben zu Abbildungen auf einer Website, ist ja davon auszugehen, dass sie im Auftrag der Betreibenden erstellt worden sind und diese Auskunft zur Urheberschaft geben können.
Im Falle unserer Mona Lisa lässt sich das Bild auch über die ‹umgekehrte Bildersuche›, wie etwa Google sie anbietet, identifizieren (images.google.de): Mit einem Klick auf das Kamera-Symbol im Suchfenster öffnet sich ein Feld, auf dem Sie URL oder Bild zum vorhandenen Bild eingeben können. Darauf gibt Ihnen Google verschiedene Websiten aus, auf denen das Bild – und allenfalls Angaben zur Urheberschaft – zu finden sind. Und Sie sehen richtig: Bei Fotografien von Gemälden sind wir gleich zweifach gefordert: Wir machen sowohl Angaben zur Urheberschaft von Gemälde als auch von Fotografie.
Neben Google bieten auch auch andere Bildersuchmaschinen die umgekehrte Suche an. Solche Alternativen sind etwa «TinEye» (tineye.com) oder «RevEye», das als AddOn für Firefox und Chrome zur Verfügung bereitsteht. Auch diese Suchmaschinen geben einzelne Websites mit Bezug zum Bild als Treffer an. «Reversee» wurde eigens für die Verwendung auf dem iPad entwickelt und ist im AppStore zu haben. Fürs iPhone gibt es zum Beispiel «CamFind Visual Search Engine» oder «Google Lens».
Und wenn ich die Urheberschaft trotz allen Bemühungen nicht finde?
Die Möglichkeiten des virtuellen Raums machen es heute viel einfacher, Bilder in wissenschaftlichen Arbeiten zu nutzen und korrekt auf die Urheberschaft hinzuweisen. Trotzdem kann es vorkommen, dass bei allen Bemühungen keine Informationen zur Urheberschaft ausfindig zu machen sind. Was Sie tun können, wenn das der Fall ist, davon berichten wir einem späteren Blog-Beitrag.
Auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im Studierendenportal (nur mit Login) oder im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» finden Sie zahlreiche Beispiele, an denen Sie sich orientieren können. Gestalten Sie Ihre Angaben nach diesen Vorbildern.
[redaktionell aktualisiert 24.12.2023]
Zum Weiterlesen
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
ProLitteris: FAQ Wie funktioniert das Urheberrecht?
Erster Blog zum Thema ist hier, dort finden sich auch obige Links:
blog.phzh.ch/schreibzentrum/category/schreibberatung/qa-zitieren/
Von Mirjam Beglinger
Grundsätzlich ist Bildmaterial urheberrechtlich geschützt, unabhängig vom Fundort. Ziel des Urheberrechts ist es, Urheberinnen und Urheber davor zu schützen, dass ihre Werke beziehungsweise ihre persönliche geistige Schöpfung missbräuchlich von Dritten verwendet werden (Art. 1 URG). Jedes Fotografie unterliegt dem Urheberrecht im Moment der Entstehung – das gilt auch für den Schnappschuss (Art. 2 URG). Da die Urheber:innen allein darüber entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang ihr Bildmaterial genutzt wird, bedarf es für die Verwendung in einer eigenen Arbeit deshalb der Zustimmung der Rechteinhaber.
Bildrecht und Zitatrecht
Beim Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten ist der Umgang mit den Urheberrechten unter bestimmten Umständen gelockert, nämlich dann, wen ein Bild dazu eingesetzt wird, einen Sachverhalt zu belegen (Belegfunktion). Dieses Zitatrecht gilt jedoch nur, wenn ein Bild im Rahmen der Arbeit tatsächlich als Beleg dient, also ein notwendiger Bestandteil der Argumentation ist (URG, Art. 25).
In jedem Fall braucht es einen Bildnachweis und zusätzlich eine Quellenangabe, z. B. in Form eines Kurzbelegs und eines Eintrags im Literaturverzeichnis, wenn das Bild etwa einem Buch entnommen ist. Wird ein Bild verfremdet, braucht es streng genommen eine Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers.
Zur korrekten Beschriftung von Abbildungen informieren wir in einem späteren Blog ausführlich. Grundsätzlich gilt, dass jedes in der Arbeit aufgeführte Bild nummeriert, beschriftet und in einem Abbildungsverzeichnis aufgeführt sein muss. Das sind die Details dazu:
Und doch gibt es Ausnahmen bei der Verwendung von Bildern, also Bilder, die nicht unter das Urheberrecht fallen beziehungsweise für deren Verwendung das Urheberrecht etwas anders gelagert ist. Dazu gehören u.a.:
Lehrpersonen dürfen zudem veröffentlichte Werke zu Unterrichtszwecken verwenden (Art. 19 und Art. 24d URG). Unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist im Lehrberuf und in schriftlichen Arbeiten jedoch darauf zu achten, keine Bildern von Schüler:innen ohne deren Einwilligung bzw. der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu verwenden.
Zum Weiterlesen
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
ProLitteris: FAQ Wie funktioniert das Urheberrecht?
[letzte Aktualisierung 16.2.2024 ]
Die eigene Meinung kundzutun ist das eine. Das kann man lautstark und emotional tun. Wer hingegen überzeugen will, muss nicht nur die Materie beherrschen, sondern stichhaltig argumentieren. In seinem Beitrag im Lifelong Learning Blog zeigt Schreibzentrumsleiter Alex Rickert, worauf es beim logischen Denken ankommt und wie man Scheinargumente entlarvt. – Machen Sie den Schnelltest.
Wie muss ich das im Literaturverzeichnis angeben? – Immer wieder erreichen uns Anfragen von verzweifelten Schreiberinnen und Schreibern, die korrekt zitieren möchten, aber über keine genaue Quellenangabe verfügen. Meistens hilft da auch das Chicago Manual nicht weiter, denn es ist – wie der Duden für die Rechtschreibung – lediglich eine formale Richtlinie zur Aufbereitung verfügbarer Publikationsinformationen. Ohne Angabe von Autor:innen, Titel oder Erscheinungsjahr lässt ich eine Quelle kaum so bezeichnen, dass andere sie ebenfalls konsultieren oder die übernommenen Aussagen überprüfen können (und darum geht es letztlich beim bibliografischen Nachweis).
Würden wir ein Medikament schlucken, dessen Herkunft ungewiss ist und über dessen Inhaltsstoffe und Wirkungen keine Angaben gemacht werden, weil die Packungsbeilage fehlt? Wahrscheinlich ist das Haltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen. In einer wissenschaftlichen Arbeit oder einem Leistungsnachweis geht es zwar nicht um Leben und Tod, aber im Umgang mit Zitaten und Quellen ist trotzdem höchste Sorgfalt gefragt.
Wegweiser und Steckbriefe
Die Webadresse einer Internetseite genügt als Quellenangabe nicht, weil die blosse Bezeichnung einer Fundstelle im Netz nichts über die Urheberschaft aussagt, geschweige denn über die Qualität des Inhalts. Bei einem Buch genügt es ja auch nicht, einfach dessen Bibliothekssignatur oder die Buchhandlung zu nennen, wo man es entdeckt hat.
Ein Filmbeispiel auf YouTube, ein heruntergeladenes PDF oder ein Foto aus einem Blogbeitrag mag als Dokument nützlich sein, aber für einen zitierfähigen Eintrag im Literaturverzeichnis braucht es Hinweise darauf, wer für den Inhalt verantwortlich ist oder wie aktuell er ist, damit Leser:innen sich dieses Werk beschaffen und allfällige Zitate im Originalkontext nachschlagen können.
Also was tun? Hier ein paar Ratschläge:
Auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im Studierendenportal (nur mit Login) oder im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» finden Sie zahlreiche Beispiele, an denen Sie sich orientieren können. Gestalten Sie Ihre Angaben nach diesen Vorbildern.
[Beitrag aktualisiert 24.12.2023]
Der von Christian Wymann zusammengestellte Sammelband zur Schreibdidaktik beinhaltet 50 konkrete Unterrichtsvorschläge für Dozierende zum wissenschaftlichen Schreiben. Thematisiert werden u. a. der Schreibprozess, Fragestellungen, Lesen, Gliedern, Argumentieren oder Feedback.
Die Beiträge sind rund fünf Seiten kurz. Viele Ideen, wie etwa «11 Punkte zur Stilüberprüfung», sind eins zu eins umsetzbar. Leider adressiert der Band einige zentrale Herausforderungen des wissenschaftlichen Schreibens kaum. So fehlen etwa Anregungen zum materialgestützten Schreiben. Das wissenschaftliche Formulieren sowie das Recherchieren sind untervertreten. Bei manchen Übungen ist der Lerngewinn für Studierende im Verhältnis zur eingesetzten Zeit fraglich. Obwohl das Buch einige Klippen des wissenschaftlichen Schreibens umschifft, ist es in der Praxis gut einsetzbar. Die vielfältigen Workshopideen helfen Dozierenden, die wissenschaftliche Schreibkompetenz der Studierenden anwendungsbezogen zu fördern.
Alex Rickert, Akzente 1 (2020), S. 35.
Wymann, Christian, Hrsg. Praxishandbuch Schreibdidaktik: Übungen zur Vermittlung wissenschaftlicher Schreibkompetenzen. Opladen: Budrich, 2019. 316 Seiten.
Zitieren soll man auf den Punkt genau. Aber wo kommt der Punkt, wenn ich Informationen aus fremden Quellen in meinen eigenen Text integriere, sei es als wörtliche Wiedergabe oder in eigenen Worten? – Hier greift weniger das wissenschaftliche Zitiermanual, sondern vielmehr die grammatische Satzlogik und der gesunde Menschenverstand.
Wenn in einer schriftlichen Arbeit zitiert wird, besteht ein typischer Satz oft aus drei Teilen:
a) Man beginnt mit einer kurzen Anmoderation, in der das folgende Zitat oder die Paraphrase angekündigt wird,
b) dann kommt das ‹übernommene fremde Gedankengut›, und
c) ganz am Schluss folgt die Angabe der Quelle in Form eines Kurzbelegs. Erst jetzt ist der Punkt fällig.
Beispiele
In Heike Kämpfs Beitrag über die Philosophin und Theoretikerin der Gender Studies Judith Butler sind alle drei Elemente in einem Satz zu finden: Anmoderation, Zitat und Kurzbeleg (Kämpf 2006, 246–247):
Insofern hat das Schreiben auch einen zentralen politischen Nutzen, den Butler wiederholt hervorhebt: «Das Verfassen von Texten kann», so Butler, «ein Weg sein, das neu zu gestalten, was als die Welt gilt» (Butler 1997, 44).
Dies gilt auch im folgenden Fall (Palmier 2009, 154), in dem paraphrasierend zitiert wird:
Hickethier weist darauf hin, dass die Bedeutung der Filmerzählung dort, wo sie sich der sprachlichen Darstellbarkeit verweigert, schnell als nicht existent angenommen wird. Dabei liege gerade hier das wesentliche narrative Element des Audiovisuellen (vgl. Hickethier 2007, 104).
Punkt am Schluss
In studentischen Arbeiten, aber auch in der Fachliteratur trifft man gelegentlich trotzdem auf einen eingeklammerten Quellenverweis nach dem Schlusspunkt. Dies führt jedoch dazu, dass der Kurzbeleg gleichsam zwischen zwei grammatischen Sätzen «schwebt». Da wir üblicherweise in ganzen Sätzen schreiben, ist diese Praxis nicht empfehlenswert. (Einzige Ausnahme bildet das eingerückte Blockzitat, denn hier fallen die Anführungszeichen zur Kennzeichnung des Zitats weg und der Kurzbeleg wird quasi als Anmerkung erst nach dem Schlusspunkt der zitierten Passage angefügt.)
Ebenso wie ein Frage- oder Ausrufezeichen kennzeichnet der Punkt das Ende eines Satzes. Nur wenn es sich bei diesem ganzen Satz um ein Zitat handelt, folgt (nach Duden) das schliessende Anführungszeichen nach der Interpunktion.
In seinen Studien zur Autobioraphie weist Günter Niggl (2012, 41) darauf hin, dass Memoiren heute zu einer Unterart der Berufsautobiografie geworden sind: «Darum werden gern auch Erinnerungen von Künstlern und Gelehrten, wenn sie weniger die eigene Person als vielmehr ihre Karriere, ihre Berufswelt, ihre Zeit und ihre Gesellschaft schildern, Memoiren genannt.»
Das gilt sogar, wenn das Zitat unterbrochen wird, wie im folgenden Beispiel: Memoiren werden heute von Autobiografien nicht mehr klar abgegrenzt, sondern zunehmend als Variante der Berufsbiografie betrachtet. «Darum werden gern auch Erinnerungen von Künstlern und Gelehrten», so Niggl in seinen Studien zur Autobioraphie (Niggl 2012, 41), «wenn sie weniger die eigene Person als vielmehr ihre Karriere, ihre Berufswelt, ihre Zeit und ihre Gesellschaft schildern, Memoiren genannt.»
Unter der Rubrik «A–Z» entsteht im Studiweb ein Nachschlagewerk zu Spezialfällen und häufigen Fragen rund ums Zitieren: Was soll kursiv und was in eckige Klammern gesetzt werden? Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel aus? Was bedeutet eigentlich «graue» Literatur? Muss ich alle 15 Autorenangaben aufführen? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder einem Modulskript der PH Zürich? Was bedeutet et al. und wo wird die Abkürzung ebd. verwendet? Darf ich auch Fussnoten setzen, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?