Peter Holzwarth
Immer wieder hören wir von Studierenden, dass Fehlinformationen in Bezug auf das wissenschaftliche Schreiben im Umlauf sind. Im Folgenden werden die bisher gesammelten dargestellt und kommentiert. Wer kennt weitere Fehlinformationen? Bitte melden! (Der Beitrag wird immer wieder aktualisiert.)
«Alte Literatur darf man nicht verwenden.» – Man darf Literatur jeden Alters verwenden. Bei Studien, die in regelmässigen Intervallen durchgeführt werden (z. B. JAMES-Studie), ist es wichtig, sich auf die jeweils neuste zu beziehen.
«Man muss pro Seite eine bestimmte Anzahl an Zitaten / Verweisen bringen.» – Es gibt keine Vorgaben für eine Mindestanzahl an Zitaten/Verweisen pro Seite.
«Man muss mehr als fünf Seiten Literaturangaben haben.» – Es gibt keine Mindestmengenangabe. Die Anzahl allein ist nicht entscheidend für die Qualität der Arbeit. Es kommt eher darauf an, dass man sich auf die für die Fragestellung relevanten und einschlägigen Quellen bezogen hat.
«Man darf nur Gedanken von anderen Autorinnen und Autoren wiedergeben – keine eigenen.» – Eine wissenschaftliche Arbeit lebt von fremden und eigenen Gedanken (z. B. Kritik, verschiedene Gedanken zusammendenken, Theorien erweitern etc.). Es ist wichtig, eigene Gedanken von denen anderer zu unterscheiden. Auch sind subjektive Einschätzungen von objektiv gewonnenen Erkenntnissen zu differenzieren.
«Man darf bei Zitaten die Seitenzahlen nicht angeben.» – Man muss die Seitenzahlen angeben, um den Lesenden die Möglichkeit zu geben, das Zitat oder den Gedanken im Originalkontext auffinden und nachvollziehen zu können. Dies gilt sowohl für wörliche Zitate als auch für Paraphrasen (Wiedergabe eines fremden Gedankens oder Inhalts in eigenen Worten).
«Es braucht keine Fragestellung.» – Für eine wissenschaftliche Arbeit ist die Fragestellung extrem wichtig. Durch die Formulierung der Fragestellung wird das Erkenntnisinteresse fokussiert und die Umsetzbarkeit kann antizipiert werden (Zeitressourcen, Zugang zu Forschungssubjekten, Möglichkeiten der Datenerhebung und -auswertung, Ansprüche auf Verallgemeinerbarkeit der Aussgaen etc.).
«Die Literaturangabe macht man immer am Ende eines Abschnitts.» – Bei einer wissenschaftlichen Arbeit muss für die Lesenden zu jedem Zeitpunkt deutlich sein, ob Aussagen von der Autorin/dem Autor stammen oder von einer anderen Person. Daher kann eine Literaturangabe, die erst am Ende eines Abschnitts kommt, zu Unklarheiten führen. Wird der Gedanke eines anderen Menschen wiedegegeben, muss auch gleich die entsprechende Angabe erfolgen.
«Texte aus ChatGPT kann man zitieren wie Texte aus Büchern, Zeitschriften oder Artikeln aus Onlinebeiträgen.» – Ein Mensch kann wörtlich aus einem Buch zitieren. Eine andere Person kann sich das Buch beschaffen, das Zitat auf der angegebenen Buchseite finden und die Aussage im Kontext nachvollziehen. Diese Logik der Vorfindbarkeit und Nachvollziehbarkeit ist bei KI-Programmen nicht gegeben. Nach jedem Prompt generiert ChatGPT eine neue Kombination aus bereits bestehenden Texten. Ein Mensch, der denselben Prompt an seinem Computer eingibt, wird nie das gleiche Textergebnis bekommen. Daher ist ein Zitieren wie man es von Büchern, Zeitschriften oder Onlinebeiträgen nicht sinnvoll. Für eine bestimmte Fragestellung kann es jedoch von Bedeutung sein zu dokumentieren, dass ChatGPT zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Prompt einen bestimmten Text geliefert hat.