Q&A Zitieren #13: Phrasen und Paraphrasen

Das sind doch gute Nachrichten: «Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden», sagt das Urheberrecht. Allerdings nur dann, «wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist» (Art. 25 ). In wissenschaftlichen Texte sind die Auflagen etwas strenger, denn hier soll nicht einfach irgendetwas zitiert oder Beliebiges zusammengetragen werden. Zum einen müssen die Quellen gewisse Anforderungen erfüllen, d.h. korrekt und «zitierfähig» sein. Zum anderen reicht es nicht, sich von Zitat zu Zitat zu hangeln, ohne selbst etwas beizutragen – auch wenn solche Collagen durchaus ihren Reiz hätten.

Eine praktische Methode, das Gefundene mit dem selbst Gedachten zu verknüpfen, ist die Paraphrase. Sie erlaubt es, ganze Abschnitte zusammenzufassen, Kompliziertes zu vereinfachen und fremde Begriffe in die eigene Terminologie zu übersetzen. Die Quelle wird trotzdem angegeben.

Damit gelegentlich ein bisschen Original-Ton durchschimmert, können kurze Phrasen auch wörtlich übernommen und in die eigenen Sätze integriert werden – in Anführungszeichen, versteht sich. Der grosse Karl Valentin hat schon festgestellt, dass alles gesagt sei, «nur noch nicht von allen».


Unter der Rubrik «A–Z» entsteht im Studiweb ein Nachschlagewerk zu Spezialfällen und häufigen Fragen rund ums Zitieren: Was soll kursiv und was in eckige Klammern gesetzt werden? Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel aus? Was bedeutet eigentlich «graue» Literatur? Muss ich alle 15 Autorenangaben aufführen? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder einem Modulskript der PH Zürich? Was bedeutet et al. und wo wird die Abkürzung ebd. verwendet? Darf ich auch Fussnoten setzen, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?

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