Nein, der Duden ist ein Basis-Hilfsmittel und muss deshalb nicht zitiert werden. Anders sieht es aus, wenn in einem Text auf einen substanziellen Eintrag in einem einschlägigen Handbuch oder Fachlexikon verwiesen werden soll. Dann kann dieser wie ein Artikel aus einem Sammelband belegt werden.
Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel oder zum Lehrplan 21 aus? Was bedeutet eigentlich «graue Literatur»? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetz oder aus einer Broschüre, die ich im Internet gefunden habe? Darf ich auch Fussnoten verwenden, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite?
Antworten auf solche Fragen und Beispiele, an denen Sie sich orientieren können, finden Sie im öffentlich zugänglichen «A–Z des wissenschaftlichen Schreibens» oder (als Studierende) auf den Zitierseiten und dem «Zitierkompass» im passwortgeschützten Studierendenportal der PH Zürich.
[Beitrag aktualisiert 24.12.2023]