Q&A Zitieren #9: Muss ich Gesetzestext?

paragrafSie müssen nicht, aber Sie dürfen. Im Text selber können Gesetzestexte in vereinfachter Form belegt werden, im Literaturverzeichnis kann auf eine Nennung verzichtet werden.

Unter der Rubrik «A–Z» entsteht im Studiweb ein kleines Nachschlagewerk zu Spezialfällen und häufigen Fragen des wissenschaftlichen Zitierens.

Wie sehen die Angaben zu einem Lehrmittel aus? Was ist eigentlich «graue» Literatur? Muss ich alle 15 Autorenangaben aufführen? Braucht es bei einem Blockzitat Anführungszeichen? Wie zitiere ich aus dem Volksschulgesetzt oder einem Modulskript der PH Zürich? Was bedeutet et al. und wo wird die Abkürzung verwendet? Darf ich auch Fussnoten setzen, wenn ich nach dem Autor-Jahr-System arbeite? Weitere Beispiele zu Internetquellen, Kursivsetzung und Selbstplagiaten folgen.

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