Über Schulrecht Bescheid zu wissen, bringt nicht nur Klarheit in der Planung von Exkursionen und Unterricht, es bietet auch Sicherheit in Gesprächen mit Eltern. Welche Konflikte sich häufig in Schulen zeigen, erzählen zwei Schulleiter aus Küsnacht und Langnau am Albis.
Anstellung, Noten, Übertritt in die Sekundar, sonderpädagogische Massnahmen, Haftung bei externem Unterricht – alles Themen, die das Schulrecht betreffen und die zu Reibungen zwischen der Schule und den Eltern führen können. Wer das Recht kennt, kann sicherer agieren. Oft ist es eine unterschiedliche Wahrnehmung oder Beurteilung, die zu Konflikten führt.
«Es gibt viele Brennpunkte im Schulalltag», sagt Georg Henry, Schulleiter der Schule Vorder Zelg in Langnau am Albis. «Zum Beispiel bei Schullaufbahnentscheiden: Was kann man als Schule bestimmen? Oder bei Exkursionen: Wohin darf man gehen, ohne vorher zu rekognoszieren? Ist es ein Unterschied, ob ich mit der Klasse in einem Fluss baden gehe oder in der Badi? Darf ich dem Kind ein Medikament aus der Apotheke geben?» Oft stellen sich auch banale Fragen. «Zum Beispiel bei Absenzen – dürfen wir jederzeit ein ärztliches Zeugnis von den Eltern verlangen oder braucht es dazu eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen?»
Teilnahme am Elternabend immer wieder Thema
Vor allem ältere Lehrpersonen, die sich in Bezug auf die Rechtslage noch anderes gewohnt sind, sind zum Teil unsicher. Durch eine Weiterbildung mit dem gesamten Schulteam konnten im Schulzentrum Langnau individuelle Fragen geklärt werden. «Nun haben alle Lehrpersonen den gleichen Wissensstand und bereiten ihre Gespräche oder Entscheidungsgrundlagen bewusster vor», sagt Henry.
Ähnlich sieht es Donat Geiges, Schulleiter in der Schule Goldbach in Küsnacht. Er spricht die Kommunikation mit getrennt lebenden Eltern an. Wann muss welcher Elternteil wofür gefragt werden oder wann beide? Oder was kann man als Lehrperson tun, wenn die Eltern die Unterschrift im Zeugnis verweigern? Auch das Fernbleiben am Elternabend ist immer wieder ein Thema, sagt er. «Wir hätten die Möglichkeit einer Busse. Besser finde ich, das Anliegen im persönlichen Gespräch zu klären.» Donat Geiges sucht deshalb nach Möglichkeit Konsenslösungen.
Rechte und Pflichten von Eltern und Lehrpersonen
Auch der Umgang mit digitalen Daten und Tools bietet Sprengstoff, etwa bei der überfachlichen Beurteilung. «Manchmal wird sogar die sogenannte Methodenfreiheit der Lehrperson für den Unterricht in Frage gestellt», so Donat Geiges. Beim Thema Schulrecht gehe es also nicht nur um Rechte und Pflichten von Eltern, sondern auch von Lehrpersonen.
Um rechtliche Schritte zu verhindern, ist ein solides Wissen über die Rechtslage erforderlich. Die PH Zürich bietet deshalb Weiterbildungen und Beratungen an, um Schulen die Möglichkeiten und Vorgaben ihrer Tätigkeit aufzuzeigen. In Kursen und Themenreihen werden Lehrpersonen, Schulleitungen oder Schulbehördenmitglieder darin geschult, potenzielle Rechtsfälle zu vermeiden. Auch eine individuelle Beratung ist möglich.