«Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen»

Thomas Bucher, Dozent für Schulrecht an der PH Zürich

Akzente: Welche Bedeutung haben Gesetze in der Schule?
Thomas Bucher: Das Recht greift auch in der Schule, weil jegliches staatliche Handeln – also auch das der öffentlichen Schule – ans Recht gebunden ist. Weiter muss staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Dessen sind sich die Schulpflegen, Schulleitungen und auch die Lehrkräfte bewusst. In der Schulpraxis stellen sich dennoch komplexe Anwendungsfragen der weit verzweigten Rechtsmaterien.

Wie unterstützt die PH Zürich Schulen zu rechtlichen Fragen?
Wir bieten Weiterbildungen an und beraten Schulen auch individuell. Bis Ende Jahr läuft beispielsweise eine Themenreihe zu Schulrecht, die viele spezifische Aspekte aufnimmt. An diesen Abenden werden aktuelle Brennpunkte beleuchtet und die Teilnehmenden können Fragen stellen. Oft wünschen Schulen aber auch eine kollektive Weiterbildung. Dann besuchen wir die Schulen und besprechen das Anliegen mit dem ganzen Team. Das hat den Vorteil, dass danach alle Personen auf dem gleichen Informationsstand sind und einheitlich agieren können.

Wer setzt Recht in der Schule um?
Auf der Ebene der Gemeinde vollzieht die Schulpflege als politisches Gremium die kantonalen Erlasse und Beschlüsse. Auf Ebene Schuleinheit bildet die Schulleitung die Schnittstelle zur Behörde und ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung verantwortlich. Zusammen mit der Schulkonferenz verantwortet sie die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule. Damit setzen alle am Schulerfolg Beteiligten das Recht in der Schule um. Das Angebot der PH Zürich ist auf Weiterbildung ganzer Teams ausgerichtet. Bei konkreten Rechtsfragen im Schulalltag ist die Rechtsberatung des Volksschulamts zu konsultieren.