Assistenzen in Schulen auf dem Vormarsch

Viele Schulen setzen heute Assistenzpersonal ein, das Lehrpersonen im Unterricht sowie bei Administrations- und Betreuungsaufgaben entlastet. Doch welche Arten von Assistenzpersonal gibt es überhaupt und inwiefern unterscheiden sich diese Rollen? Ein Augenschein von einem Tätigkeitsfeld, dessen Bedarf laufend wächst.Assistenzpersonal für Lehrkräfte ist in vielen Schulgemeinden nicht mehr wegzudenken. Gründe dafür stellen hohe gesellschaftliche Erwartungen und Herausforderungen dar, denen sich die Schule immer wieder neu stellen muss. Diese kommen beispielsweise in der zeitlichen Vorverlegung der Eingangsstufe, grossen und heterogenen Klassen sowie einer Zunahme von administrativen Aufgaben für Lehrkräfte zum Ausdruck. Assistenzpersonal in Schulen lässt sich in drei Kategorien gruppieren.
Die erste Kategorie bilden Freiwillige. Dazu gehören Seniorinnen und Senioren sowie Eltern. Ihr Einsatz erfolgt regelmässig, aber unentgeltlich. Eine weitere Gruppe besteht aus befristet angestelltem Personal, das temporär in der Schule tätig ist. Dazu zählen Praktikantinnen und Praktikanten und seit Juli 2016 auch Zivildienstleistende. Neu dürfen diese im Tätigkeitsbereich «Sozialwesen» nicht nur betreuungsbedürftige Menschen, sondern auch Kinder sämtlicher Schulstufen unterstützen. Die dritte Kategorie umfasst Schul- bzw. Klassenassistenzen. Diese werden nach Möglichkeit unbefristet angestellt, die Entlöhnung erfolgt auf kommunaler Ebene.

Keine Verantwortung für den Unterricht
Die Einsatzgebiete des Assistenzpersonals gleichen sich stark. Sie reichen von der Anleitung und Betreuung von Kleingruppen im Klassenzimmer über die Pausenaufsicht bis zur Unterstützung der ganzen Schule in Form von Begleitung von Lagern und Exkursionen. Dabei agieren Assistentinnen und Assistenten stets als Hilfspersonal. Sie übernehmen keine Verantwortung für die Gestaltung und Führung von Unterricht oder die Förderung und Beurteilung von Lernenden. Obwohl sich ihre Handlungsfelder decken, gelten beim Einsatz von Assistenzpersonal je nach Kategorie unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Senioren und Seniorinnen sind meist nicht mehr als einen halben Tag pro Woche an einer einzelnen Klasse tätig. Im Fokus ihrer Tätigkeit steht der Generationenaustausch. Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zivildienstleistende arbeiten temporär im Vollzeitpensum. Ihre Einsätze dauern wenige Wochen bis einige Monate. Sie dürfen nur dann an einer Schule eingestellt werden, wenn dadurch nicht die Einstellung von neuem Lehr- oder Assistenzpersonal verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Für die kontinuierliche Unterstützung von Kindern mit spezifischem Betreuungsbedarf sind sie aufgrund ihrer kurzen Anwesenheit nicht geeignet, da deren Bezugspersonen nicht ständig wechseln sollten.
Schul- bzw. Klassenassistenzen unterstützen die Schule gesamthaft. Sie sind häufig an mehreren Klassen einer Schule im Einsatz und haben umfangreichere Arbeitspensen. An vielen Schulen sind sie über mehrere Jahre hinweg zu konstanten Mitgliedern der Schulteams geworden.

Zuständigkeiten transparent aufzeigen
Je nach Situation und Bedürfnissen der Schule können gleichzeitig Personen unterschiedlicher Kategorien an der gleichen Schule tätig sein. Ihre Zuständigkeiten, Anstellungsbedingungen sowie Haftungs- und Versicherungsfragen sollten jedoch in Konzepten geregelt und für alle Beteiligten transparent sein. Für eine gewinnbringende Unterstützung ist es ausserdem wichtig, dass ihr Einsatz vorausschauend geplant wird, aus pädagogischer Sicht längerfristig Sinn macht und dabei die Anzahl Bezugspersonen pro Klasse überschaubar bleibt.

Weiterbildung für Schul-/Klassenassistenzen:
Die Pädagogische Hochschule Zürich bietet für Schulassistenzen einen Weiterbildungskurs im Umfang von 27 Stunden an, der Grundlagen und Hintergrundwissen für diese Tätigkeit vermittelt. Als Ergänzung dazu gibt es einen Follow-up-Kurs in kleinerem Umfang.
Weitere Informationen: phzh.ch/klassenassistenzen